Soll ich mich privat Krankenversichern?

Hallo zusammen,
ich bekomme jetzt knapp 60.000€ Jahresgehalt und mein Arbeitgeber hat mich gefragt, ob ich mich privat krankenversichern will.
Ich bin 39 Jahre alt. Geschieden. Ein Kind (welches bei meiner Ex Familien-Krankenversichert ist).
An Beiträgen bekommt meine ges. KV: 310€ von mir + 30€ Zusatzbeitrag, 310€ von meinem AG.
In der Summe also 650€.
Was meint Ihr? Soll ich mich in meinem Fall privat Krankenversichern?
Werden die Beiträge so bleiben wie mir es ein Vertreter der KV sagen wird?
(Und wie viel Euro wird es mich und meinen AG kosten?)
Kann ich bei nicht gefallen wieder zurück zur ges. KV?
Wenn ich in die private KV will, wie finde ich am besten den richtigen Anbieter?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Hallo funsurfer,

das kann so pauschal nicht beantworten. Das liegt ehrlich gesagt an Dir selber und Deiner Einstellung.

Beides System erhöhen im Schnitt ziemlich ähnlich.

Der Unterschied liegt an den total verschiedenen Systemen.

Wenn es Dir nur um den Beitrag geht, dann bleib bei der GKV. Bei der PKV kommen mal höhere und dann mal niedrigere Erhöhungen, bei der GKV ziemlich linear.

Oft herrscht bei meinen Kunden der Irrglaube, dass die PKV grundsätzlich teurer ist, als die GKV.
Das stimmt so nicht.

Es gibt seit 2009 einen Paragrafen im VVG, der dazu berechtigt, dass man in alle Tarife der Gesellschaft jederzeit wechseln kann.
Das tun meine Kunden auch.

Wenn man die falsche Gesellschaft bzw. Tarif wählt, kann man auch schlechter als in der GKV versichert sein.

Kommt auch noch zusätzlich darauf an wie Deine zukünftige Familienplanung aussieht.

[Beitrag editiert - www Team]

Viele Grüße aus Oberbayern

der
Nettoberater

Das ist eine schwierige Entscheidung mit weitreichenden Auswirkungen.
Wenn du erst mal 55 bist wirst du nicht mehr in die GKV zurück können.

Aus meiner persönlichen Sicht stehen der anfangs (hoffentlich) geringere Beitrag
in keinem Verhältnis zum langfristigen Risiko in der PKV festzuhängen. So viel
besser ist die Versorgung als PKV-Patient (aus meiner Erfahrung) auch nicht.

Ich habe für mich persönlich beschlossen, in der GKV zu bleiben. Wenn ich
tatsächlich einmal in die Situation kommen sollte, das die GKV eine Behandlung
nicht bezahlen möchte, die ich aber für unersetzlich halte, werde ich das eben
aus der Spardose bezahlen. Ein „Upgrade“ kann man sich jederzeit kaufen, aber
aus der PKV kommt man nicht so einfach wieder raus. Das ist meine Meinung.

Gruß,
Steve

Hallo,

wenn Du nicht gerade Beamter bist würde ich davon abraten, auch wenn es erst einmal preiswerter und besser erscheint.

du kennst keine Zahlen, wenn man bereits im Rentenalter ist und PKV-versichert ist.

Ich habe Kunden, die zahlen weniger als wenn Sie in der GKV wären.

So einen Rat zu erteilen ist falsch, wenn man keine Hintergrund-Infos zu den Unterschieden hat.

Hier spielen so viele Faktoren eine Rolle, an die Du selber vermutlich nicht denkst.

Ich habe viel Erfahrung aus der Praxis, das kann man nicht verallgemeinern und auf jeden - ohne Infos - umlegen.

Wobei mit 39 der „Anfangsbetrag“ wahrscheinlich auch nicht mehr so gering ist, als wenn er sich mit 20 versichert hätte.

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Hallo,

Der Vergleich GKV - PKV ist grds. ein lebenslanger Vergleich. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. „Gründung einer neuen Familie“ und Verringerung der Einnahmen.

Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:
Kurzarbeit, unbezahlter Urlaub/Sabbatjahr, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen.

Ggf. sind zusätzliche Beiträge für Kinder oder den nichtberufstätigen Ehegatten zu zahlen. Die Beiträge für den nichtberufstätigen Ehegatten werden in der GKV nach der Elternzeit (manchmal auch in der Elternzeit) bzw. nach Ende des Arbeitslosengeldes immer nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten berechnet (§ 240 SGB V letzter Absatz). Wenn der Ehegatte chronisch krank ist, ist ein Beitritt zur PKV oft ausgeschlossen.

Für Kinder sind pro Kopf Beiträge zu zahlen. Die Leistungen für die Kinder sind dann oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff „PKV“ viele Erfahrungen von Betroffenen vermerkt:
Rehakids
Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:
• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen …)
• Hilfsmittel: Katalog der GKV:
GKV-Hilfsmittelkatalog
Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.
• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)
•kieferorthopädische Behandlung (Zahnspange) für Kinder
• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall
-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe
• für Arbeitnehmer Krankentagegeld: Wenn die selbe Krankheit wiederholt auftritt, braucht der Arbeitgeber insgesamt nur 42 Tage Entgeltfortzahlung zu leisten. Wenn das Krankentagegeld immer erst ab dem 43. Tag gezahlt wird, entsteht ggf. eine längere finanzielle Lücke.

Man kann „PKV-Experten“ auch eine Testfrage stellen: „Brauche ich als Arbeitnehmer eine Absicherung für Kur/Reha?“. Wenn die Antwort lautet, dass das nicht erforderlich ist, da die Rentenversicherung für Arbeitnehmer die Kosten trägt, ist das nur die halbe Antwort. Als Rentner (auch Frührentner) besteht später dann keine Absicherung mehr. Die spätere PKV-Absicherung für Reha wird dann unmöglich bzw. (fast) unbezahlbar sein.

In der PKV werden Leistungen erstattet, wenn das sie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Was das „Maß des Notwendigen“ ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur schulmedizinisch anerkannte Methoden erstattet.
§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:
PKV-Musterbedingungen

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessant:
10 Irrtümer über die PKV
Infos zur PKV
PKV-Ombudsmann
(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Wenn die PKV günstiger als die GKV ist, profitiert der Arbeitgeber zur Hälfte von der Ersparnis. Wenn die PKV (früher oder später) teurer als die GKV wird, trägt man als Versicherter die Mehrkosten allein (Arbeitgeber oder Rentenversicherung beteiligen sich daran nicht): § 257 SGB V und § 106 SGB VI

Ähnlich ist es mit dem Steuerrecht. Wenn man niedrigere Beiträge zahlt, kann man steuerlich weniger absetzen. Das Finanzamt spart mit.

Die Gesundheitsfragen im PKV-Antrag sind immer zu 100% korrekt anzugeben: Gab es in den letzten Jahren irgendwann Rückenbeschwerden? Gab es Knieeinschränkungen? Oder Kopfschmerzen? Oder eine Erkältung mit Husten? Nicht angegebene Erkrankungen können auch nach Jahren zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Gesundheitsfragen

Die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den gezahlten Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen.

Die Entscheidung hat ggf. lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß
RHW

Hallo,

das Problem mit der GKV ist folgendes, nämlich dass Du quasi ‚privat‘ in der Gesetzlichen versichert bist. Das macht sich dann auch im Alter bemerkbar, wenn auch diese GKV-Beiträge nicht mehr so günstig sind.
Generell braucht es aber eine gute Beratung! Aber- dennoch kann niemand in die zukünftige Entwicklung vorhersehen.

Ich bin jetzt ca. 15 Jahre in der PKV mit meiner Tochter versichert und ich habe die Grenze, zu der die Firma nicht mehr genau den halben Beitrag dazuzahlt noch nicht erreicht. Letztes Jahr wurde mein Monatsbeitrag um 2 EUR gesenkt - aber natürlich ist er in den 15 Jahren insgesammt gestiegen. In den 15 Jahren habe ich (außer im unvollständigen Anfangsjahr) keine Rechnung jemals abgegeben. Alle Kosten lagen allenfalls innerhalb der Selbstbeteiligung.
Die PKVs werden vom Gesetzgeber immerhin gezuwungen, sehr hohe Rücklagen zu bilden.
Ich kenne aber auich Fälle, wo die Leute aufgrund der Gebührensteigerung an die 900 EUR Beiträge bezahlen, sowas ist wirklich ein gelungenes Negativbeispiel.

Ganz entscheidend ist, wie gesagt, welchen Versicherer Du wählst. Da rate ich Dir generell von allen „Kommerziellen“ ab, die z. B. Locktarife für junge Menschen herausgeben, die dann auf die alten Beitragszahler, die nicht mehr zurück können schamlos abgewälzt werden!!! Das ist total unseriös und Stinkt zum Himmel nach Betrug!!! Lass bloß die Finger davon!!

Wenn PKV, dann eine genossenschaftliche. Gutes Stichwort auch: „Gesellschaft auf Gegenseitigkeit“.
Die großen Konzerne sind gewinnorientiert und wollen in erster Linie nur selbst verdienen - die kannst/musst Du getrost vergessen.

Informiere Dich genauestens bei einem unabhängigen Berater, der nicht auf nur einen Anbieter festgelegt ist.
Schaue Dir aber auch Finanztests an.

neben den vielen langen Antworten eine kurze Ergänzung:
nicht zu vergessen ist, dass im Alter als Rentner der Arbeitgeberanteil entfällt.
Mit geringerem Renteneinkommen muss also ein höherer KV-Beitrag bezahlt werden.
Diese Differenz kann und sollte man ansparen, mit einer entsprechenden Ergänzung der privaten KV. Auch daran kann man den Arbeitgeber zur Hälfte beteiligen.

sonst kann es bei schlechter Altersversorgung bitter werden …

Hier werden viele Informationen rausgegeben, die so teilweise nicht stimmen.

Ich sage nicht, dass die PKV grundsätzlich für Dich das bessere System ist.

Ich habe leider nicht die Zeit, dass ich auf alle einzelnen Punkte eingehe.

„Maß des Notwendigen“ ist beispielsweise nicht PKV, sondern aus dem §12 SGB V „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“

Es wird auch vergessen, dass man bei der Wahl des richtigen Tarifs einfach bessere Leistungen erhält.
Bei der Wahl des falschen Tarifs ist man schlechter als in der GKV gestellt.

Es spielen so viele Faktoren eine Rollen, so dass man keine Empfehlung aussprechen kann.

Falsch ist, dass der Beitrag der PKV grundsätzlich höher wird, als in der GKV.
Ich habe viele Beispiele von Kunden, die weniger Zahlen, als wenn diese als Rentner in der GKV wären.

Man zahlt zwar den kompletten Beitrag, aber bekommt genauso den Zuschuss, den man als GKV-Versicherter erhält.

Man muss noch aufpassen, wie Du evtl. als Rentner versichert bist. Als freiwilliges oder pflichtversichertes Mitglied der KVdR.

Ich bin hier raus, weil viele mitreden, die nur oberflächlich Ahnung von der Materie haben.

Ob so ein Forum wirklich was bringt, wenn man so eine Frage stellt?

Zumindest bist Du auf alle Fälle verunsichert jetzt, denke ich.

Viele Grüße aus Oberbayern

der Nettoberater

Hi!

Eine richtige (!) Beratung ist das A und O - auf eine Online-Beratung solltest Du vielleicht lieber verzichten, denn diese Frage

muss man leider mit einem ziemliche klaren „Nein“ beantworten.
Zumindest kannst Du das nicht ohne Grund so einfach (Du müsstest mit Deinem Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen).

Du solltest einen unabhängigen Versicherungsberater aufsuchen, der Dich auf Honorarbasis berät.
Unabhängig deshalb, weil er nicht an ein begrenztes Angebot gebunden ist,
Honorarbasis deshalb, weil er potenziell nicht so geil auf die Provisionen ist.

Häufig hilft die Verbraucherzentrale vor Ort auch weiter - zumindest für einen Überblick über das Wesentliche.

VG
Guido

Hallo Funsurfer,

der Link zu der PKV-Klausel „das Maß des Notwendigen darf nicht überschritten werden“ ist leider nicht aktiv. Hier der aktuelle Link:
PKV-Musterbedingungen
Mir ist noch kein PKV-Tarif begegnet, der diese Klausel zumindest sinngemäß nicht enthält.

Sehr schade, wenn Berater für PKV diese Klausel nicht kennen.

Als Rentner zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss mehr. Der Zuschuss der Rentenversicherung beträgt 50% des einnahmeunabhängigen PKV-Beitrages, aber nicht mehr als 7,3% der Bruttorente (in der Praxis trifft meistens die 2. Variante zu).

Noch Fragen offen?

Gruß
RHW

1 Like

Ich kenne diese Klausel, aber aus der GKV. (in den PKV-Musterbedingungen finde ich nichts mit der Wortsuche)

natürlich kann man das auch verstehen, wenn etwas von medizinischer Notwendigkeit steht.

Fakt ist, dass man als Privatpatient andere medizinische Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann, die über die Möglichkeiten der GKV hinausgehen.

Oder wird das hier wieder verbessert?

Allerdings empfehle ich die PKV nicht jedem, weil jedes System seine Vor und Nachteile hat.

Das ist in den Musterbedingungen in § 1 (2):
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.

Das ist aber nichts ungewöhnliches. Damit werden z. B. halt kosmetische Behandlungen ausgeschlossen.

Diese medizinisch nicht notwendigen Dinge muss man dem Arzt aber auch nicht bezahlen, es sei denn man hat dafür eine besondere Vereinbarung getroffen („Verlangensleistung“). Siehe zum Beispiel

§ 1 (2) der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):
Vergütungen darf der Arzt nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.

Natürlich können die Ansichten darüber auseinander gehen was denn jetzt medizinisch notwendig ist. Dann muss man entweder seinem Arzt vertrauen oder der Versicherung.

Ich finde es befremdlich, wenn Personen, die beruflich mit der PKV zu tun haben, diese wichtige Klausel nicht kennen. Sie steht wie in meiner ersten Antwort beschrieben in § 5 Absatz 2 der Musterbedingungen.

Als Privatpatient bekommt man mehr Leistungen als ein Kassenpatient. Das kann aber auch das Risiko beinhalten, dass man bei neuen technischen Geräten als „Versuchskaninchen“ fungiert oder man deutlich mehr erhält, als medizinisch angezeigt. Es gibt Statistiken, dass Ärzte und Juristen am wenigsten operiert werden. Woran das wohl liegt?

Entscheidend ist m. E. nicht, was man als Privatpatient erhält, sondern was dem Privatversicherten erstattet wird. Das hängt entscheidend von dem gewählten Tarif ab:

  • Höhe des vereinbarten Selbstbehalt (pro Jahr)
  • in welchen Konstellationen bzw. wie oft beruft sich das Versicherungsunternehmen auf die o.g. Klausel (der PKV-Ombusmann hat häufiger Beschwerden zu diesem Thema -> siehe dessen Tätigkeitsbericht)
  • sind die Leistungen in dem gewählten Tarif üblicherweise auf die schulmedizinisch anerkannten Leistungen begrenzt? § 4 Absatz 5 Musterbedingungen
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In der Theorie ist es eindeutig geklärt. In der Praxis behaupten aber oft Versicherung und Arzt beide, Recht zu haben. Der Privatpatient sitzt dann zwischen den Stühlen.

Variante 1: er glaubt der Versicherung
Variante 1a: Rechnung ist bereits bezahlt (§ 12 Absatz 1 GOÄ: Rechnung wird mit Rechnungserteilung fällig). Dann kann der Versicherte praktisch nur den Arzt vor Gericht auf Erstattung verklagen. Entscheidend ist dann, ob der Richter dem Arzt oder dem Versicherten glaubt. Ggf. entstehen zusätzlich Kosten für die Einschaltung eines Gutachters. Der Patient muss beweisen, dass er Recht hat.

Variante 1b: Rechnung ist noch nicht bezahlt
Arztpraxis bzw. private Verrechnungsstelle wird mahnen und ggf. gerichtlichen Mahnbescheid erlassen. Ggf. wird wieder ein Richter entscheiden.

Variante 2: Patient glaubt dem Arzt
Die Versicherung lehnt die Erstattung ab. Dann kann man ggf. nur seine Versicherung verklagen. Wieder entscheidet ein Richter. Der PKV-Ombudsmann hält sich bei medizinischen Fragen zurück (siehe Tätigkeitsbericht). Der Versicherte muss beweisen, dass er Recht hat.

Also nachdem was ich so gelesen habe, habe ich starke Zweifel ob die PKV richtig für mich ist.
Was soll das überhaupt mit dem Selbstbehalt? …da zahle ich mit dem AG Anteil zusammen fast 800€ Beitrag im Monat und soll noch einen Selbstbehalt zahlen?! Gehts noch?
Wenn mir die PKV wenigstens garantieren würde, dass ich bei mindestens gleicher Leistung nie mehr wie ein GKV Versucherter zahlen müsste. Tut sie aber nicht.
Und noch vieles mehr…
Wie ich das sehe, ist die PKV ein Auslaufmodell.

Genau so schauts aus. Man muss aber auch nicht jeden Unfug mitmachen. Als Privatpatient ist man grundsätzlich erst mal Selbstzahler. Damit ist man auch selbst verantwortlich, was einem alles angedient wird.

Ja, der Patient trägt natürlich auch eine Verantwortung für seine Behandlung. Es ist für den patienten nur schwieriger, wenn der Arzt ein Medizinstudium als Wissensvorsprung hat (und nicht immer ist nur der Behandlungserfolg das alleinige Ziel des Arztes).