Ich habe einen kleinen Umzugsunternehmen, wo ich Papierkramm alles selber erledige und wollte fragen ob ich alte bezahlte Mahnungen, die ich bekommen habe wegschmeißen darf oder muss ich die aufbewahren?
Ich habe einen kleinen Umzugsunternehmen, wo ich Papierkramm
alles selber erledige und wollte fragen ob ich alte bezahlte
Mahnungen, die ich bekommen habe wegschmeißen darf oder muss
ich die aufbewahren?
Also die Mahnungen sind schon interessant, weil diese als Beleg für die Kosten des Mahnverfahrens aufbewahrt werden müssen. Einfach Zahlungshinweise oder Zahlungserinnerungen sind uninteressant und können entsorgt werden. Genauso wie die vorgedruckten Überweisungsformulare, falls diese nicht für die Überweisung genutzt wurden.
Wichtig ist aber vor allem die Aufbewahrung der Original Rechnungen und der Original Kontoauszüge des Unternehmens… und auch die Privaten Kontoauszüge, falls dort mal betriebliche Dinge abgehandelt wurden.
Ich hoffe ich habe ein wenig geholfen.
Viele Grüße und viel Spaß bei der Ablage.
Iris Simon - Buhl
Ich habe einen kleinen Umzugsunternehmen, wo ich Papierkramm
alles selber erledige und wollte fragen ob ich alte bezahlte
Mahnungen, die ich bekommen habe wegschmeißen darf oder muss
ich die aufbewahren?
Hallo Ayzer,
Mahnungen unterliegen den gleichen Aufbewahrungsfristen wie Rechnungen auch wenn die schon bezahlt sind. Ich denke das sind sechs Jahre und immer schön hinter die Rechnung heften, dadurch kann man die Abweichungen von den Original Rechnungsbeträgen erklären, z. Bsp. RG 2 v. 09.03 Betrag 20,00€, Mahnung 1 vom 01.04. mit 2,50€ Mahngebühr gezahlt am 10.04. 22,50 dann will der Prüfer egal woher wissen wie die 2,50 zustande kamen, also daher Nummer sicher abheften oder ein papierloses Büro einführen.
Gruß
Tom
Ich habe einen kleinen Umzugsunternehmen, wo ich Papierkramm
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Mahnungen, die ich bekommen habe wegschmeißen darf oder muss
ich die aufbewahren?
Hallo Ayzer,
meines Erachtens ist es nicht nötig, alle Mahnungen aufzubewahren, da die Rechnung vorhanden ist. Die Rechnung ist in der Buchhaltung, der Vermerk ist „bezahlt“, also alles o. k. Nur wenn es für Sie interesssant ist, wer hat wann bezahlt, dann eventuell. Von Gesetzgeberseite her nicht nötig.
Gruß
G. Endisch
Ich habe einen kleinen Umzugsunternehmen, wo ich Papierkramm
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Mahnungen, die ich bekommen habe wegschmeißen darf oder muss
ich die aufbewahren?
Hallo,
nachdem Du ein Unternehmen, wenn auch klein, hast, musst Du sowieso alle Rechnungen 10 Jahre aufbewahren. Also entweder die Mahnung oder die Rechnung 10 Jahre aufbewahren.
Privatrechnungen muss man nur 2 Jahre aufbewahren. Die Verjährung einer Forderung beträgt auch 2 Jahre. Das heißt, wenn innerhalb von 2 Jahren keine Rechnung gestellt ist, verjährt die Forderung und muss nicht mehr bezahlt werden, außer der Rechnungssteller mahnt.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß
Christine
hallo,
so weit ich weiß, muss man als unternehmen seine
unterlagen mind. 5-10 jahre aufbewahren.
leider kann ich sonst nichts mehr weiter dazu sagen.
weiß leider nicht wie das in diesem fall ist.
mfg
Ich habe einen kleinen Umzugsunternehmen, wo ich
Papierkramm
alles selber erledige und wollte fragen ob ich alte
bezahlte
Mahnungen, die ich bekommen habe wegschmeißen darf
oder muss
ich die aufbewahren?
Ich habe einen kleinen Umzugsunternehmen, wo ich Papierkramm
alles selber erledige und wollte fragen ob ich alte bezahlte
Mahnungen, die ich bekommen habe wegschmeißen darf oder muss
ich die aufbewahren?
Hallo Ayzer,
wenn es sich um Zahlungserinnerungen oder „nur“ um Mahnungen handelt, kannst Du die Schreiben nach Zahlung wegwerfen.
Wenn es Mahnungen zu Fällen sind, wo ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wurde ( Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid u.ä. ) würde ich es mit in den Unterlagen aufbewahren, damit die Akte vollständig ist.
Viele Grüße
Sonne2304
soweit ich weiß, gehören auch Mahnungen und Rechnungen zu den Geschäftsunterlagen, die der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen. Um den Papierwust möglichst klein zu halten, reicht es wahrscheinlich die ursprüngliche Rechnung und die Mahnung, nach der bezahlt wurde, abzulegen.
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alles selber erledige und wollte fragen ob ich alte bezahlte
Mahnungen, die ich bekommen habe wegschmeißen darf oder muss
ich die aufbewahren?
Hallo, also ich empfehle die Mahnungen zumindest ein Jahr aufzubewahren. Falls danach doch nocheinmal Probleme auftreten, gibt es ja immernoch den Kontoauszug als Beweis der Zahlung!!!
LG Angie