Zur Bezeichnung der Konjunktive
Nein, ich meinte durchaus „Konjunktiv II Präteritum“. Und zwar, im Unterschied zum Konjunktiv II Plusquamperfekt.
Du sprichst aber hier ein Problem an, das in zahlreichen Grammatik-Texten mißverstöndlich formuliert wird: Nämlich die Unterscheidung der morphologischen Funktion (hier:die des Tempus) der Konjugationsformen von deren semantischer Funktion (hier: die der Zeitdimension).
Ich versuche es mal einigernmaßen übersichtlich zu machen:
Herrührend von der lateinischen Grammatik-Terminologie haben wir im Modus Konjunktiv folgende Tempora:
(1) Konj. des Präsens - er sehe, er gehe
(2) Konj. des Präteritums - er sähe, er ginge
(3) Konj. des Perfekts - er habe gesehen, er sei gegangen
(4) Konj. des Plusquamperfekts - er hätte gesehen, er wäre gegangen
(Die 2 Futur-Formen lass ich hier mal weg)
(1) und (3) werden als „Konjunktiv I“ bezeichnet. Und zwar:
(1) Konjunktiv (I) Präsens
(3) Konjunktiv (I) Perfekt
(2) und (4) werden als „Konjunktiv II“ bezeichnet. Und zwar:
(2) Konjunktiv (II) Präteritum
(4) Konjunktiv (II) Plusquamperfekt
(I) und (II) habe ich hier eigenmächtig in Klammern gesetzt, weil es m.M.n. überflüssig ist, weil eindeutig.
Soweit die Bezeichnung der Tempora, also ihrer morphologischen Funktion.
Nun zu ihrer semantischen Funktion, nämlich welche Zeitdimension jeweils durch sie präsentiert wird:
(1) und (2) bezeichnen gegenwärtige Szenarien. Deshalb:
(1) Konjunktiv I der Gegenwart
(2) Konjunktiv II der Gegenwart
Ich schreibe absichtlich deutsch „Gegenwart“ und nicht „Präsens“. Denn „Präsens“ ist ja der Terminus des Tempus, aber das Tempus ist ja bei (2) das Präteritum. Das mag verwirrend sein, weil lat. „tempus“ ja „Zeit“ heißt und lat. „praesens“ heißt „gegenwärtig“. Aber hier darf eben „Tempus“ nicht mit der (semantischen) Zuordnung des zeitlichen Kontextes verwechselt werden. Mit anderen Worten: Die Bezeichnung für (2): „Konjunktiv II Präsens“ ist nicht nur irreführend, sondern sogar falsch.
(3) und (4) bezeichnen vergangene Szenarien. Deshalb:
(3) Konjunktiv I der Vergangenheit
(4) Konjunktiv II der Vergangenheit
Es ist also - je nachdem, ob die morphologische oder die semenatische Funktion gemeint ist:
Konj. I Präsens = Konj. I der Gegenwart
Konj. II Präteritum = Konj. II der Gegenwart (!)
Konj. I Perfekt = Konj. I der Vergangenheit
Konj. II Plusquamperfekt = Konj. II der Vergangenheit
Gruß
Metapher