Soll über 300€ zahlen bitte lesen :

EBAY verkäufer droht mit anwalt !! soll üer 300€ bezahlen !?
Also ich habe vor einen jahr einen surfstick von der Telekom ersteigert mit Vertrag (15€). Es war aber ein privater verkäufer der meinte das er denn Vertrag bis er ausläuft weiter bezahlt. Doch jetzt hat er mir eine naricht geschrieben das er eine rechnung von ca. 300€ hat aber lest selbst :

Sie haben im Juli 2011 einen Web´n walk USB Stick der Telekom von mir für 15,00 Euro ersteigert. Dafür habe ich Ihnen zugesagt, die noch laufende monatliche Grundgebühr von 49,18 Euro bis zum Vertragsende 25.02.2012 weiter zu zahlen. Nun habe ich eine Rechnung der Telekom über insgesamt 353,20 Euro erhalten. Da ich nur die oben erwähnte Grundgebühr zahlen werde müssen Sie die Mehrkosten übernehmen. Die Kündigung des noch laufenden Vertrages kann ich nachweisen. Bitte prüfen Sie den Vorgang dringend, ansonsten werde ich meinen Anwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragen.

WAS SOLL ICH JEZT machen ??? Er hat doch unterschrieben für den Vertrag also muss er doch zahlen oder bitte helft mir ich weiß nicht mehr weiter ;(

  • 4 Tagen offen für Antworten.

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er hat das nicht so gesagt wie es da steht das ist nur seine ebay naricht …er meine er bezahlt das weiter und ist es nich sogar illegal sim karten mit vertrag zu verkaufen ?

EBAY verkäufer droht mit anwalt !! soll üer 300€ bezahlen !?
Also ich habe vor einen jahr einen surfstick von der Telekom
ersteigert mit Vertrag (15€). Es war aber ein privater
verkäufer der meinte das er denn Vertrag bis er ausläuft
weiter bezahlt. Doch jetzt hat er mir eine naricht geschrieben
das er eine rechnung von ca. 300€ hat aber lest selbst :

Sie haben im Juli 2011 einen Web´n walk USB Stick der Telekom
von mir für 15,00 Euro ersteigert. Dafür habe ich Ihnen
zugesagt, die noch laufende monatliche Grundgebühr von 49,18
Euro bis zum Vertragsende 25.02.2012 weiter zu zahlen.

Oha… Was war denn nun vereinbart. Oben schreibst Du, er hätte zugesagt, „den Vertra“ weiter zu zahlen, jetzt ist von „Grundgebühr“ die Rede?

Nun habe ich eine Rechnung der Telekom über insgesamt 353,20 Euro
erhalten. Da ich nur die oben erwähnte Grundgebühr zahlen
werde müssen Sie die Mehrkosten übernehmen. Die Kündigung des
noch laufenden Vertrages kann ich nachweisen. Bitte prüfen Sie
den Vorgang dringend, ansonsten werde ich meinen Anwalt mit
der Vertretung meiner Interessen beauftragen.

WAS SOLL ICH JEZT machen ??? Er hat doch unterschrieben für
den Vertrag also muss er doch zahlen

Das wird er ja wohl gegenüber dem Provider auch tun, die Frage ist ja, was mit Dir verinabrt war!

oder bitte helft mir ich weiß nicht mehr weiter ;(

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er hat das nicht so gesagt wie es da steht das ist nur seine
ebay naricht …er meine er bezahlt das weiter und ist es nich
sogar illegal sim karten mit vertrag zu verkaufen ?

Bommel

@mod: Vllt was fürs Rechtsbrett?!

Hallo !

Na,da haben sich ja zwei besonders Schlaue gefunden !

Einer verkauft allen Ernstes einen laufenden Vertrag,nimmt lächerliche 15 € ein und will aber laufende Monatskosten weiterbezahlen,damit der andere den Stick nutzen kann. Und diese Kosten sind deutlich höher als der Erlös !
Warum hat er den Sick nicht zerstört und weggeworfen,wäre billiger für ihn gewesen ?
Und einer kauft den Stick und erwartet allen Ernstes,der Verkäufer trägt alle Kosten für die Stick-Nutzung über die Restlaufzeit des Vertrages. Warum soll sich darauf jemand bei Verstand einlassen,noch dazu ein völlig Fremder,nicht etwa ein gutmütiger Verwandter ?

Es scheint,keiner kannte die Kosten des Vertrages,denn außer der Grundgebühr fällt wohl auch noch eine Nutzungsgebühr an.

Frage:
wer ist T-Kom -Kunde und für alle Kosten verantwortlich ?

was wurde im Kaufvertrag vereinbart ?

Dort müsste der Verkäufer klar verlangen,Verkauf nur,wenn der Käufer die Nutzungsgebühren nachträglich nach T-Kom -Rechnung erstattet.
Und man müsste m.E. diese Kosten auch benennen,damit der Käufer weiss,auf was er sich einlassen soll!

Wenn das nicht geregelt war,dann hat der Verkäufer Pech gehabt.

Ob man so etwas bei ebay versteigern darf,hat damit aber mit der Sachlage nichts zu tun.

MfG
duck313