Soll- und Iststunden/ Feiertagsregelungen

Hallo zusammen.
Ich arbeite als Krankenschwester zu 50% /20 Std-Woche bei wechselnden Sollstunden im Monat , es gibt ein Festgehalt plus anfallender Zuschläge (Nacht etc) Am kommenden 1. Weihnachtsfeiertag (Freitag) bin ich nun für einen 12 Std-Dienst eingeteilt.
Das Unternehmen geht nun folgendermaßen vor:
es werden die Zuschläge bezahlt, aber die 12 Std nicht im Arbeitszeitkonto abgerechnet.
Die Begründung ist, daß ja wegen der wechselnden Sollstunden trotzdem ein Festgehalt gezahlt wird… Heißt für mich nun: ich arbeite 12 Std , bekomme nur die Zuschläge aber nicht die Arbeitszeit in den Iststunden angerechnet, da sie auch nicht in den Sollstunden stehen… Kannte ich bis dahin nicht, ist das korrekt?
Es steht nichts dergleichen im Arbeitsvertrag.
Ich hoffe, es war verständlich …
Danke :blush:

Hallo,

ich kann mir trotz Deiner knappen Angaben keine Konstellation vorstellen, die dem AG Recht gibt.

Gerade bei variabler Arbeitszeit mit Mindeststunden pro Monat sind natürlich alle tatsächlich gearbeiteten Zeiten bei der Ist-Berechnung zu berücksichtigen.
Das ist ja der Sinn und Zweck bei derartigen „Kapovaz“-Verträgen, daß sowohl Plus- als auch Minussalden sofort erkannt werden können.

Wenn der AG derart 'rumzickt, hoffe ich nur, daß Du Deine 20 Std./Woche anstandslos bei Krankheit und Urlaub gutgeschrieben bekommst ???

&Tschüß
Wolfgang

Vielen Dank für Deine Antwort,
das Gleiche gilt übrigens auch für die Vollzeitbeschäftigten :neutral_face: