Sollte FB die Daten eines Nutzers unter

… gewissen Umständen herausgeben?
Liebe Community,

Facebook verweigert die Herausgabe der Daten eines Nutzers: Der Konzern beruft sich dabei auf den US-Datenschutz. Hintergrund: Ein Reutlinger Amtsrichter wollte, um einen Straftäter und seinen Komplizen zu überführen, den Account beschlagnahmen, aber Facebook gibt die Daten nicht an die europäische Justiz weiter. Durch dieses Verhalten schützt FB einen Straftäter. Was haltet ihr davon? Sollte FB die Daten eines Nutzers unter gewissen Umständen herausgeben?

Ich kritisiere zunächst die tendenzielle Fragestellung. Der Fall, der im Internet nachlesbar ist, belegt überhaupt nicht, ob es sich um einen Straftäter handelt. Vielmehr wollte der Amtsrichter durch die Beschlagnahme des Accounts den Beweis führen, dass der Angeklöagte den entscheidenden Tipp für einen Einbruch gab.
Sie werden also auf Grund Ihrer Fragestellung ein falsches Umfrageergebnis erhalten.

Jetzt zum Fall: Wenn man berücksichtigt, wo alles versucht wird, auf die elektronische Post zuzugreifen, halte ich das Verhalten des Providers für richtig. Man kann nicht wegen jeden Verdachts eine Beschlagnahmeverfügung erlassen. Wo das hinführt, sieht man ja im Zusammenhang mit behaupteten Urheberrechtsverletzungen, die massenweise zur Ermittlung von Verbindungsdaten führen,eigentlich ein Mißbrauch des Rechts auf Speicherung von Verbindungsdaten ist, und nur Abmahn-Kanzleien reich macht. Nur bei Verdacht auch schwere Verbrechen wie Kinderpornographie, Straftaten gegen das Leben und die Gesundheit sollen solche Accounts beschlagnahmt werden können. Allerdings wird auch zu prüfen sein, ob man sich tatsächlich auf das US-Datenschutzrecht berufen kann. Ich denke, dass das irische Datenschutzrecht einschlägig sein wird. Aber das sollen die Gerichte entscheiden. Wenn der Amtsrichter meint, er „könne“, soll er dies doch zu erreichen versuchen. Schließlich sind wir ein Rechtsstaat.

Gruss Siegfried

wo liegt das Problem?
die USA gehen bislang auch von einem Durchgriff ihrer Rechtsordnung auf europäische Daten aus (ediscovery). das Problem liegt in diesem fall darin, dass der Richter ein Rechtshilfeabkommen bemühen müsste, einen direkten Zugriff auf USA-Unternehmen hat er nicht. Ohne rechtshilfeabkommen hat facebook selbst die Entscheidungsbefugnis, ob es die Daten herausgibt oder nicht, der Nutzer des Accounts hat dabei kein Mitspracherecht (zumindest nicht nach den vom Ihm akzeptierten AGBs von facebook.)

Hallo Zusammen,

interessant, aber witzig ist hier nur, dass es in den USA eigentlich gar keinen Datenschutz im eigentlichen Sinne gibt.
Faceboo hat seinen Firmensitz in Irland (siehe Impressum), da hier dern europaweit liberalsten Datenschutz gibt.
Des Weiteren lässt das Datenschutzrecht genügend Spielraum und Öffnungsklauseln für behördliche Anordnungen. Wenn der Fall eine enstprechend rechtliche Brisanz hat dann sträubt auch Facebook sich nicht gegen eine Dateneinsicht.
Leider ist diese Grundsätzlichkeit des BDSG (bzw. EU Datenschutzrichtlinie) durch das amerikanische Antiterrorgesetz teilweise eingeschränkt- und dadurch auch etwas komplizierter geworden.

Der Datenschutzbeauftragte

Sorry Leute,
dass ist was für die Juristen. Meine persönliche Meinung ist hier denke ich eher irrelevant.

LG
Ulliyo

Dies sollte vom Internationalen Gerichtshof geklärt werden.

Klar wäre es schön, wenn von beiden Seiten eine Zusammenarbeit erfolgen würde (sh. Einreise in die USA). Aber ich denke, hier würde eine Art Amtshilfeersuchen mehr bringen als eine Beschlagnahme.

Zudem ist dies bestimmt auch ein Anreiz, die Datenschutzverordnung der EU schneller auf den Weg zu bringen, in der es (soweit ich weiss)heißen soll, der Datenschutz des jeweiligen Landes, wo der User sich eingetragen hat, ist anzuwenden.

Salve,
FB ist nicht an das deutsche Datenschutzrecht gebunden und muß nach amerikanischen Vertragsvereinbarungen - dort gibt es keine Gesetz - die Daten nicht rausrücken. Allerdings speichert Facebook alles, was nach amerkischen Verträgen bzw. Vereinbarungen möglich ist.
Der amerikanische Richter hätte die Daten bekommen.

Aufruf: meidet Facebook

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
Warum also nein?

Wenn damit Straftaten o. Ä. aufgeklärt werden bin ich pro Herausgabe.

Hallo,

m.E. ist dies kein Diskussionsforum.

Es macht auch wenig Sinn, darüber zu diskutieren, ob Facebook etwas tun oder lassen sollte. Es gibt ausserhalb der USA keine juristisch einwandfreie Möglichkeit, FB zu irgendetwas zu zwingen.

Und so lange sich Leute ein Leben ohne FB nicht mehr vorstellen können, sich bedenkenlos dort „exhibitionieren“ und persönliche Daten, Fotos und Dokumente hochladen, wird sich daran auch nichts ändern.

Faktum.

Tja andere Länder andere Sitten. Ich würde sagen natürlich sollten die die Daten rausgeben. Wenn es eine deutsche Facebookvertretung gibt erübrigt sich das Ganze… :wink:. Am besten wäre hier ein Länderabkommen sowie es die Ammis (erpresserisch) jetzt mit den Flugdaten der Europäer machen.