Sollte ich das Verlobungsgeschenk nach der Trennung zurückgeben?
Ja, mach das
Ich würde das auf jeden Fall tun.
Hallo das kann man tun , muss es aber nicht weil es ein Geschenk ist und keine Leihgabe .
viele Grüße noro
Laut Grundgesetz braucht man ein Verlobungsgeschenk im Wert von unter einer Milliarde nicht zurückgeben.
Ich würde es zurückgeben. Grundsätzlich kann er es auch zurückverlangen:
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§ 1301 BGB
Rückgabe der Geschenke
Unterbleibt die Eheschließung, so kann jeder Verlobte von dem
anderen die Herausgabe desjenigen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen
des Verlöbnisses gegeben hat, nach den Vorschriften über die Herausgabe
einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. (…)
Wenn du es nicht mehr haben willst, dann gebe es zurück, wenn du es aber behalten willst, dann behalte es, es war oder ist eben ein Geschenk