Sollte ich den Originallebensversicherungsschein bei Ablauf einschicken?

Eine Lebensversicherung läuft demnächst aus. Die Versicherung schreibt nun, dass man für die Auszahlung der Ablaufsumme den Originalversicherungsschein einschicken soll. Man sit da ein wenig skiptisch. Man kann dann nicht mehr mehr nachweisen, dass man einen Anspruch auf diese Versicherung habe.

Hallo,

dieses Anliegen der Versicherung ist völlig normal und bereits millionenfach praktiziert worden. Die Einsendung des Original-VS-Scheins ist eine Voraussetzung für die Auszahlung der Todesfallsumme bzw. in Deinem Falle (Glückwunsch) der Erlebensfallsumme.

Die wollen damit lediglicch sicherstellen, dass nicht ein Dritter, dem man die Police als Sicherheit für ein Darlehen in die Hand gedrückt hat, plötzlich um die Ecke kommt und auch Geld sehen will. Zwar hätte dieser Dritte keine Chance, aber die VS will sich die Scherereien einsparen.

http://dejure.org/gesetze/VVG/4.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/808.html

Gruß
vdmaster

Hi, Original einsenden.
Wenn man ganz sicher gehen will, Vorher kopieren und Kopie beglaubigen lassen.
MfG ramses90

Hallo Schutzengel,

Dann mach dir einfach eine Kopie.

Der Grund dafür ist: Du könntest ja die Lebensversicherung an ein Kreditinstitut oder an einen anderen Gläubiger abgetreten haben.
Dann hättest Du keinen Anspruch auf eine Auszahlung.

Solltest Du den Versicherungsschein nicht mehr finden, besteht auch die Möglichkeit eine
eidesstattliche Erklärung abzugeben mit dem Wortlaut.
„mein Original-Versicherungsschein ist nicht mehr auffindbar. Meine Lebensversicherung wurde weder abgetreten noch verpfändet.“

Gruß Merger

Hallo,

daß das Verlangen der Versicherung in Ordnung ist, haben ja schon andere geschrieben.

Ich empfehle Dir, den Schein als „Einschreiben mit Rückschein“ zu versenden, denn dann hast Du einen Beweis für den Zugang des Schreibens.
Zwar müßte man dann noch Theoretisch Zeigen für den Inhalt des Briefes haben, um absolut sicher sein zu können, aber in den mir bekannten Fällen (v. a. bei Behörden) wird dieser Rückschein bei Streitigkeiten idR als „Anscheinsbeweis“ akzeptiert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinsbeweis

&Tschüß
Wolfgang