Hallo,
dieses Jahr nutze ich erstmalig ein Online-Programm für meine Steuererklärung, das mir die voraussichtliche Rückerstattung anzeigt. Nun sehe ich, dass ich mit meinen bisher ausgefüllten für 2024 bereits die volle Höhe der gezahlten Steuern erstattet bekommen würde.
Nun habe ich in 2024 ein Zweitstudium beendet.
Kann, sollte oder muss ich die Kosten dafür noch in den Fortbildungskosten als Werbekosten ansetzen, wenn es am Rückerstattungsbetrag nichts ändert? Hätte das Auswirkungen auf die Rückerstattungsbeträge in den Folgejahren?
Beste Grüße
Mr. Orange