… entziehen? Alles, was getan wird, betrifft sie eh nicht mehr und ganz fit im Kopf sind sie auch nicht mehr.
… entziehen? Alles, was getan wird, betrifft sie eh nicht
mehr und ganz fit im Kopf sind sie auch nicht mehr.
… entziehen? Alles, was getan wird, betrifft sie eh nicht
mehr und ganz fit im Kopf sind sie auch nicht mehr.
Hallo Christian,
da ich nicht weiß, wie alt Sie sind (oder Du bist), ist es fast unmöglich, direkt eine sinnvolle Antwort zu geben.
Grund:
Für ganz junge Menschen sind alle Älteren (Rentner z.B. ab 65 Jahre) uralt. Ihre Lebenssphäre kann ein junger Mensch nicht erfassen.
Beispiel:
Für Schulkinder sind die 30jährigen bereits „uralt“ – das Alter des anderen ist daher durchaus relativ zu sehen…
Menschen „in der Blüte ihrer Jahre“ (also um die 30 bis 40 Jahre) erleben vielfach, dass Ältere pflegebedürftig werden – und ziehen daraus auch solche Schlüsse, wie sie sich aus Ihrer Anfrage ergeben.
Ich werde gleichwohl versuchen, eine Antwort zu formulieren:
Erste Gegenfrage:
Gibt es nicht in allen Altersschichten Menschen, deren Verstand eher sehr beschränkt ist oder auch die zu krank sind, um wichtige Entscheidungen – z. B. bei Wahlen – treffen zu können?
Tatsächlich gibt es ältere Menschen, die mit ihrer Umgebung abgeschlossen haben und sich für sie nicht mehr interessieren, zum Teil auch krank sind.
Gilt das etwa für alle alten Menschen?
Gibt es nicht einen überaus großen Anteil lebendiger Älterer, die durchaus noch ihren Mann stehen können?
Adenauer zum Beispiel regierte Deutschland als knapp 90jähriger…
Und spricht man nicht von der Weisheit der Alten?
Falls Ihr Gedanke aber greifen sollte:
Sollen die Älteren durch Entziehen des Wahlrechts quasi entmündigt werden:
Nach welchen Kriterien sollte man den Alten das Wahlrecht entziehen?
Nach der Zahl der Lebensjahre?
Oder erst nach einem Gesundheitscheck? Und was gilt, wenn ein Alter noch seine fünf Sinne beisammen hat, körperlich aber gebrechlich ist – oder umgekehrt? Und was gilt, wenn der Gutachter Fehler macht?
Müsste nach den gleichen Gesichtspunkten das dann nicht auch für alle anderen (jüngeren) Bürger gleichermaßen gelten?
Und: Werden die Jüngeren nicht auch einmal zu Älteren?
Wie Sie sehen, bin ich auf die rechtlichen Fragen (angefangen beim Grundgesetz) erst gar nicht eingegangen.
Die Würde des Menschen ist unantastbar – dazu gehört auch das Selbstbestimmungsrecht – von der Geburt bis zum Tod.
Für Kinder sorgen die Eltern, bis die Kinder selbstständig sind – aber: Sie sorgen im Namen und im Interesse der Kinder.
Erwachsene können das selbst – leider nicht immer perfekt und vielfach mit nachlassender Lebenskraft häufig immer weniger. Dennoch:
Sie ahnen es schon:
Wahlberechtigen Älteren das Wahlrecht entziehen zu wollen, ist nicht nur sachlich falsch, sondern verletzt jeden Gedanken an die Humanität – und wer will sich das schon vorwerfen lassen.
Rechtlich gesehen hat dieser Gedanke so wenige Chancen, dass es nicht lohnt, ihn aus diesem Blickwinkel zu untersuchen.
Übrigens – auch Sie werden einmal ein alter Mensch – und auch Sie wollen sich bestimmt nicht bevormunden lassen.
In diesem Sinne
Klaus Westensee