Die Altersvorsorge soll für das Alter bereit stehen.
Bist du „alt“? Nein, oder?
Wenn du ALG2 beziehst, dann nur, weil du „bedürftig“ bist.
Wenn du Vermögen hast, musst du eigentlich zuerst dein Vermögen zum Lebensunterhalt benutzen - ist ja logisch!
Zum Glück gibt es ein Schonvermögen nach §12 SGBII.
Vom Vermögen sind abzusetzen
1. (...)
1a. (...)
2. Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, **soweit die Inhaberin oder der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,**
Wenn du deine Altersvorsorge aufgibst, dann wird dieses Vermögen nicht mehr verschont.
Auch das ist doch nachvollziehbar und gerecht.
Also:
In dem Augenblick, wo du deine Vorsorge auszahlen lässt, bist du nicht mehr bedürftig.
Du wirst so lange kein ALG II bekommen, bis du wieder bedürftig bist.