Hi
0,2 l Bier, 1 Baguette oder 1 Paar Pfefferbeisser und 1 Wodka
für 4,- Euro.
Wer keinen Wodka mag, bekommt dafür ein großes Bier.
Man könnte das so sehen
A) (0,2 l Bier) + (1 Baguette oder 1 Paar Pfefferbeißer) + (1 Wodka oder 1 großes Bier)
oder
B) (0,2 l Bier) + ((1 Baguette) oder (1 Paar Pfefferbeißer und 1 Wodka))
Die Bestellung würde demnach A) entsprechen.
Der Wirt sollte sich überlegen, wie er seine Angebote eindeutig formuliert, z.N.
Angebot
1 Bier 0,2 l und 1 Wodka
1 Baguette oder 1 Paar Pfefferbeißer
statt Bier 0,2 und Wodka alternativ auch 1 großes Bier 0,4 l
Gast und Wirt sollten sich überlegen, ob man um so einen geringen Betrag nun streiten muss oder sich einfach vernünftig einigt.
Der Gast könnte ja auch mal fragen, ob er das richtig versteht, wenn der Wirt mal aus Versehen etwas recht unklar beschreibt.
Wenn ich als Gast merke, dass der Wirt hier sehr stur ist, gehe ich da eben nie wieder hin.
Als Wirt muss ich mir, wenn der Gast sehr unverschämt ist, überlegen, ihm evtl. zu sagen: „OK, dann zahl eben nur die 4 Euro und komme nie wieder.“
Ein Rechtstreit darum wäre wohl großer Humbug.
Grüße
Holygrail