Sonderangebot in der Gaststätte verbindlich?

Hallo,
wenn man so austeilen kann

Und noch besser kann ich lesen. Da happert es wiederum bei Dir. :Also gaaanz langsam.

sollte man beim Einstecken nicht so zickig sein.

Wäre eine zu lange Liste. Anstand wäre sicher mit dabei.

…und nicht von „Anstand“ schwafeln

Wo’s bei Dir überall happertzt wähl ich mal lieber nicht auf.

Was ist aufwählen?

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Hi

0,2 l Bier, 1 Baguette oder 1 Paar Pfefferbeisser und 1 Wodka
für 4,- Euro.
Wer keinen Wodka mag, bekommt dafür ein großes Bier.

Man könnte das so sehen

A) (0,2 l Bier) + (1 Baguette oder 1 Paar Pfefferbeißer) + (1 Wodka oder 1 großes Bier)
oder
B) (0,2 l Bier) + ((1 Baguette) oder (1 Paar Pfefferbeißer und 1 Wodka))

Die Bestellung würde demnach A) entsprechen.

Der Wirt sollte sich überlegen, wie er seine Angebote eindeutig formuliert, z.N.

Angebot
1 Bier 0,2 l und 1 Wodka
1 Baguette oder 1 Paar Pfefferbeißer

statt Bier 0,2 und Wodka alternativ auch 1 großes Bier 0,4 l

Gast und Wirt sollten sich überlegen, ob man um so einen geringen Betrag nun streiten muss oder sich einfach vernünftig einigt.

Der Gast könnte ja auch mal fragen, ob er das richtig versteht, wenn der Wirt mal aus Versehen etwas recht unklar beschreibt.

Wenn ich als Gast merke, dass der Wirt hier sehr stur ist, gehe ich da eben nie wieder hin.
Als Wirt muss ich mir, wenn der Gast sehr unverschämt ist, überlegen, ihm evtl. zu sagen: „OK, dann zahl eben nur die 4 Euro und komme nie wieder.“

Ein Rechtstreit darum wäre wohl großer Humbug.

Grüße

Holygrail

Lass gut sein, das Plauder- oder Witzebrett ist woanders.

Es handelt sich um eine Aufzählung mit drei
Gliedern

  • 0,2 l Bier
  • 1 Baguette oder 1 Paar Pfefferbeisser
  • Wodka

Wenn das Angebot lauten würde:

ein Paar Wiener, ein Baguette oder ein Paar Pfefferbeisser und ein Wodka

würdest du das dann auch so interpretieren:

ein Paar Wiener
ein Baguette oder ein Paar Pfefferbeisser
ein Wodka

Wohl nicht. Du berücksichtigst bei deiner Interpretation, dass es sich bei Baguette und Pfefferbeisser um feste Nahrung handelt und leitest daraus ab, dass die beiden alternativ im Angebot enthalten sind. Die Formulierung ist nicht eindeutig, weil „und“ und „oder“ in der Umgangsprache anders als in der formalen Logik keine definierte Präzedenz haben. In der Formalen Logik bindet „und“ stärker als „oder“, da würde das Angebot bedeuten: Ein kleines Bier und entweder ein Baguette oder aber Pfefferbeisser mit Wodka.

Gruß
Axurit

formalen Logik keine definierte Präzedenz haben. In der
Formalen Logik bindet „und“ stärker als „oder“, da würde das
Angebot bedeuten: Ein kleines Bier und entweder ein Baguette
oder aber Pfefferbeisser mit Wodka.

Und wenn wir jetzt noch in die Realität zurückkehren, fällt uns allen auf, daß damit gemeint ist, daß man ein Bier bekommt, feste Nahrung nach Wahl und einen Wodka zum Nachspülen. So und nicht anders ist es üblich und natürlich auch hier gemeint.

Gruß
C.

und wenn wir jetzt noch in die Realität zurückkehren, fällt
uns allen auf, daß damit gemeint ist, daß man ein Bier
bekommt, feste Nahrung nach Wahl und einen Wodka zum
Nachspülen. So und nicht anders ist es üblich und natürlich
auch hier gemeint.

Ausser dem UP sehen das wohl alle so, siehe auch mein Beitrag von gestern. Trotzdem vielen Dank dass du das nochmals klar gestellt hast.

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