Sonderangebot in der Gaststätte verbindlich?

Folgender Fall in Gaststätte.

Der Wirt veröffentlicht folgendes Sonderangebot:

1 kl. Bier + 1 Baguette + 1 Wodka = 4.- Euro
Wer keinen Wodka mag bekommt ein grosses Bier.

Nun ergibt sich folgender Fall:

Gast kommt und bestellt
1 kl. Bier + 1 Baguette + 1 grosses Bier.

Als es zum bezahlen kommt, besteht der Gast darauf NUR die 4 Euro zu zahlen. Der Wirt verlangt jedoch das kleine Bier zusätzlich zu kassieren. Wer hat Recht?

Folgender Fall in Gaststätte.

Der Wirt veröffentlicht folgendes Sonderangebot:

1 kl. Bier + 1 Baguette + 1 Wodka = 4.- Euro
Wer keinen Wodka mag bekommt ein grosses Bier.

In dieser Formulierung ist es mE vielleicht unglücklich, aber dennoch verständlich formuliert, daß das gr. Bier nicht zusätzlich im Preis inbegriffen ist, sondern daß das kl. Bier aufgewertet wird, wenn der Gast keinen Wodka mag.

Nun ergibt sich folgender Fall:

Gast kommt und bestellt
1 kl. Bier + 1 Baguette + 1 grosses Bier.

Als es zum bezahlen kommt, besteht der Gast darauf NUR die 4
Euro zu zahlen. Der Wirt verlangt jedoch das kleine Bier
zusätzlich zu kassieren. Wer hat Recht?

Der Wirt

SORRY !!! Ich habe nochmal nachgeschaut. Das Sonderangebot lautet wie folgt:

0,2 l Bier, 1 Baguette oder 1 Paar Pfefferbeisser und 1 Wodka für 4,- Euro.
Wer keinen Wodka mag, bekommt dafür ein großes Bier.

Ich gehe nun von folgendem Gästeverhalten aus:
Ehepaar kommt und bestellt 1 kl. Bier, 1 Baguette und ein grosses Bier.
Als es ans bezahlen geht, legt Ehepaar 4 Euro auf den Tisch.

Sonnige Grüsse aus Spanien.

SORRY !!! Ich habe nochmal nachgeschaut. Das Sonderangebot
lautet wie folgt:

0,2 l Bier, 1 Baguette oder 1 Paar Pfefferbeisser und 1 Wodka
für 4,- Euro.
Wer keinen Wodka mag, bekommt dafür ein großes Bier.

Ich gehe nun von folgendem Gästeverhalten aus:
Ehepaar kommt und bestellt 1 kl. Bier, 1 Baguette und ein
grosses Bier.
Als es ans bezahlen geht, legt Ehepaar 4 Euro auf den Tisch.

Bei dieser Art der Bestellung ist es schon nett, daß der Wirt Baguette und kleines Bier zu einem Angebotsessen zusammenfaßt. Normalerweise bestellt man einmal das Superdupersonderangebot mit Bier statt Wodka.

Daß sich das Angebot nicht an zwei Personen richtet, erkennt man doch schon auf den ersten Blick, wenn man nicht gerade Russe ist. Außerdem ist offensichtlich, daß der Wert eines üblichen Wodkas nicht einem großen Bier entspricht.

Kurz und knapp: Deine Art der Auslegung des Angebots liegt irgendwo zwischen absurd und frech.

1 Like

@ exc

Ja, hast schon recht, dass es wohl frech wäre, wie das Ehepaar zu bestellen.
Aber bei meiner Frage geht es ja nicht darum, was man von dem Ehepaar halten sollte, sondern WIE ist der rechtliche Sachverhalt, denn das Ehepaar hat ja nur bestellt, was im Angebot steht und eine eindeutige Zuweisung „pro Person“ steht nirgends.

Hallo,

das Ehepaar hat nicht das bestellt, was im Sonderangebot steht,

0,2 l Bier, 1 Baguette oder 1 Paar Pfefferbeisser und 1 Wodka für :4,- Euro.
Wer keinen Wodka mag, bekommt dafür ein großes Bier.

sondern zu seinen Gunsten aufgewertet.
(Baguette, kleines Bier + großes Bier)
Und das geht eben auch rechtlich nicht.

PS: Was habe ich im Tennisclub erlebt:
Saisoneröffnung - Freibier, solange Vorrat reicht.
Um 12 Uhr war Schluß. Eine Bestellung mit mehreren Bieren wird als Freibier nunmehr abgelehnt. Darauf der empörte Protest: Das könnt ihr doch nicht machen, ich habe gerade meine Freunde eingeladen!

Gruß Heinz

1 Like

Hallo,

das Ehepaar hat nicht das bestellt, was im Sonderangebot
steht,

Wieso nicht? Das Angebot lautete:

0,2 l Bier, 1 Baguette oder 1 Paar Pfefferbeisser und 1 Wodka für :4,- Euro.
Wer keinen Wodka mag, bekommt dafür ein großes Bier.

Sie wollten keinen Wodka und haben dafür ein großes Bier bestellt.

Ein klares Angebot, eine klare Aussage, was sie haben wollen.

Hallo, sag mal, kannst du nicht rechnen?

0,2 l Bier, 1 Baguette oder 1 Paar Pfefferbeisser und 1 Wodka für :4,- Euro.
Wer keinen Wodka mag, bekommt dafür ein großes Bier.

Sie haben gehabt ein großes Bier und ein kleines Bier. Das kleine Bier ist zuviel!
Wer keinen Wodka mag, bekommt dafür (für das 0,2 Bier) ein großes Bier.
Einen Wodka für ein großes Bier zusätzlich einzutauschen wird ja wohl kaum einem Gastwirt in den Sinn kommen!

Gruß Heinz

1 Like

0,2 l Bier, 1 Baguette oder 1 Paar Pfefferbeisser und 1 Wodka
für 4,- Euro.
Wer keinen Wodka mag, bekommt dafür ein großes Bier.

Tja, der Teufel steckt hier im Detail, denn, wofern Deine Wiedergabe des „Angebotes“ korrekt ist, werden durch die „Kommasetzung“ die Begriffe „0,2 l Bier“, „1 Baguette“ und „1 Paar Pfefferbeisser“ zu EINEM EINZIGEN ANGEBOTSTEIL zusammengezogen, der Wodka (resp. das „ersatzweise“ große Bier) stellt den ANDEREN ANGEBOTSTEIL dar.

Ergo hätte das Ehepaar eigentlich EUR 4,-- plus den Preis für ein Baguette zu entrichten, da nur die beiden Biere (klein und groß) durch das „Angebot“ abgedeckt sind.
Hinzu kommt, daß erstens die „Beweislast“, „keinen Wodka zu mögen“ beim Konsumenten liegt (und ergo strittig werden könnte), zweitens die Formulierung bekommt dafür ein großes Bier nicht explizit anführt, daß der Preis desselben im konkreten Fall durch das „Angebot“ auch abgedeckt, resp. der Preis des „großen Bieres“ im „Angebotspreis“ enthalten ist.
Im Falle einer „Klagsdrohung“ durch ein "hypothetisches präpotentes und oberschlaues Ehepaar und unter der Prämisse, daß der Text des „Angebotes“ vom OP korrekt wiedergegeben wurde, würde ich es als „Wirt“ also durchaus auf eine Entscheidung auf dem juristischen Wege (inklusive aller Kosten) ankommen lassen, in der Gewißheit, daß die ehepaarliche Bauernschläue vor Gericht keinerlei Bestand behalten wird.

liebe Grüße
nicolai

p.s. : lieber OP, zahl Dein Bier und gib Frieden…der Prozeß wird sicher teurer !

Ja, hast schon recht, dass es wohl frech wäre, wie das Ehepaar
zu bestellen.

Nein, zwischen absurd und frech liegt die Argumentation. Die Bestellung ist einfach nur ungeschickt.

Aber bei meiner Frage geht es ja nicht darum, was man von dem
Ehepaar halten sollte, sondern WIE ist der rechtliche
Sachverhalt, denn das Ehepaar hat ja nur bestellt, was im
Angebot steht und eine eindeutige Zuweisung „pro Person“ steht
nirgends.

Bestellt wurden 1 großes Bier, ein kleines Bier und ein Baguette. Macht 3,00+1,50+3,50=8,00. Der Wirt war so nett und hat daraus ein Angebot(4,00)+1 kleines Bier(1,50)=5,50 gemacht. Hätte er aber gar nicht müssen.

Ein bißchen Lektüre:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__133.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__157.html

Wie schon mehrfach gesagt: so blöd, daß man glaubt, der Wirt wolle einem aus Nettigkeit statt einem Wodka ein großes Bier auf den Tisch stellen, kann man eigentlich gar nicht sein. Hier geht’s doch einfach nur darum, daß dem Wirt 1-2 Euro nicht gegönnt werden, weil man sich vorher so einen geilen Plan ausgedacht hatte.

3 Like

Hallo,

ja, ich sag mal, ich kann ganz gut rechnen. Besser als der Gastwirt - > siehe unten. Und noch besser kann ich lesen. Da happert es wiederum bei Dir. Also gaaanz langsam.

Ausgangssituation:

0,2 l Bier, 1 Baguette oder 1 Paar Pfefferbeisser und 1 Wodka für :4,- Euro.
Wer keinen Wodka mag, bekommt dafür ein großes Bier.

" Dafür" ist ein Adverb. Der Duden sagt dazu: Adverbien können … näher beschreiben. In diesem Satz „beschreibt“ es den Wodka. „Dafür“ steht für „als Gegenleistung“. Übersetzt heißt das (jetzt gut mitrechnen): Ich bestelle

  • 0,2 l Bier
  • 1 Paar Pfefferbeißer
  • keinen Wodka. Keinen Wodka wird eingetauscht in „ein großes Bier“ (wegen dem Adverb, wir erinnern uns).

Sie haben gehabt ein großes Bier und ein kleines Bier. Das
kleine Bier ist zuviel!

Ein Bier ist nie zu viel, ein kleines schon gar nicht, und das hier schon überhaupt gar nicht.

Noch einmal? Gerne.

Wer keinen Wodka mag, bekommt dafür (für das 0,2 Bier) ein
großes Bier.

Aber sowas von falsch. Das in der Klammer hast Du jetzt eingefügt, Du Schlingel. Dann könnte sich das große Bier auch auf die Pfefferbeißer beziehen oder das Schnitzel von nächster Woche. Tut es aber nicht. Es bezieht sich auf den … ach, hatten wir schon.

Einen Wodka für ein großes Bier zusätzlich einzutauschen wird
ja wohl kaum einem Gastwirt in den Sinn kommen!

Auf diversen Getränkekarten dieser Nation stehen die Preise eines Wodkas ziemlich im Verhältnis zu dem eines großen Bieres. Ein paar Groschen hin oder her. Aber gut, was kommt Gastwirten schon so alles in den Sinn?

Gruß Richard

Aber bei meiner Frage geht es ja nicht darum, was man von dem
Ehepaar halten sollte, sondern WIE ist der rechtliche
Sachverhalt, denn das Ehepaar hat ja nur bestellt, was im
Angebot steht und eine eindeutige Zuweisung „pro Person“ steht
nirgends.

Glaubst du etwa, wenn du als erstes ein großes Bier bestellst, und nach einigen Schnäpsen zu später Stunde auch noch ein Baguette, dann hättest du Anspruch auf den Sonderpreis? Das ist ein Paketangebot und der Preis gilt nur, wenn du das Paket explizit als solches bestellst, also „Ich nehme das Angebot Bier-Baguette-Wodka, aber bitte mit Bier statt Wodka“. Der Ober wird dir dann schon sagen „Ok, also ein großes Bier und ein Baguette“. Dann kannst du immer noch mit ihm verhandeln, ob du das Baguette später separat bekommen kannst.

Und für die Frage nach dem Ehepaar gilt das selbe. Das Paket ist logischerweise für einen Gast. Und da in Deutschland Verzehrpflicht herrscht, müssen zwei Angebote oder ein Angebot und ein einzelnes Getränk oder Speise bestellt werden.

Wegen solcher Kunden wird es einem irgendwann nicht mehr passieren, dass man vom Personal darauf hingewiesen wird, dass die Einzelkomponenten die man bestellen will, ziemlich genau dem Tagesangebot entsprächen und man doch dieses nehmen soll. Oder es wird eines Tages überhaupt keine Kneipen mehr geben. Nur McDonalds und Co können sich einen Trupp von Juristen leisten, dass die Beschreibung der Menüs mit Optionen juristisch wasserdicht formuliert ist.

Gruß
A.

4 Like

Hi

eigentlich ist jedem klar , dass es statt des kleinen Biers ein grosses Bier gibt, wenn man keinen Wodka nimmt.

Sich an der missglückten Formulierung des Wirtes festzubeissen spricht - vor allem bei den kleinen Summen, um die es geht - in meinen Augen von masslossem Geiz und Rechthaberei und ist komplett kulturlos - somit diese Rechtsfrage tatsächlich ins Ess kultur brett passt…

kopfschüttelnde Grüsse
Sama

Gast kommt und bestellt
1 kl. Bier + 1 Baguette + 1 grosses Bier.

Ähnlich wie bei andern Anbietern hätte ich als Wirt 1 kl. Bier, 1
Baguette und 1 grosses Bier berechnet.
Wer das super duper Sonderangebot möchte muß dieses auch bestellen.

Der Plem

Hallo,

ja, ich sag mal, ich kann ganz gut rechnen. Besser als der
Gastwirt - > siehe unten. Und noch besser kann ich lesen.

Nur mit dem Schreiben happertz

Blödsinn

Tja, der Teufel steckt hier im Detail, denn, wofern Deine
Wiedergabe des „Angebotes“ korrekt ist, werden durch die
„Kommasetzung“ die Begriffe „0,2 l Bier“, „1 Baguette“ und „1
Paar Pfefferbeisser“ zu EINEM EINZIGEN ANGEBOTSTEIL
zusammengezogen, der Wodka (resp. das „ersatzweise“ große
Bier) stellt den ANDEREN ANGEBOTSTEIL dar.

Nein. Das ist sprachwissenschaftlich und auch kommunikationswossenschaftlich in dieser Absolutheit nicht zu vertreten. Es handelt sich um eine Aufzählung mit drei Gliedern

  • 0,2 l Bier
  • 1 Baguette oder 1 Paar Pfefferbeisser
  • Wodka
    Und es ist kein Problem, es auch genau so zu verstehen. Eher würde ich deine Lesart als die abwegigere bezeichnen, wobei ich sie nicht ausschließen möchte. Zu behaupten, daß man das ausschließlich nach deiner Leasart verstehen MUSS, ist aber wirklixch Blödsnn, und es gibt auch keinen Grund dafür.

Ergo hätte das Ehepaar eigentlich EUR 4,-- plus den Preis für
ein Baguette zu entrichten, da nur die beiden Biere (klein und
groß) durch das „Angebot“ abgedeckt sind.

Nein, denn deine Interpretation widerspricht dem üblichen Sprachgebrauch. Übrigens auch die Interpretation des Fragestellers, wobei man da noch eher streiten kann.

Rechtlich geht es aber soweso um das, was gemeint ist, nicht um das, was man mit aller Gewalt hineininterpretieren kann.

WENN man wirkllich spracklauberisch an die Sache rangehen will, dann würde ich sagen: Der Gast hat eben NICHT das Angebot bestellt, sondern „Bier, Baquette, Bier“ (dem Wortlaut nach). Also überhaupüt kein Angebotspreis.

M.

Ich möchte Dich ja jetzt nicht gleich an´s „Sprachenbrett“ verweisen, aber die verbindliche Aussage ist, aufgrund des Kommas nach „0,2 l Bier“, die von mir dargelegte…

freundliche Grüße
nicolai

Ich möchte Dich ja jetzt nicht gleich an´s „Sprachenbrett“
verweisen, aber die verbindliche Aussage ist, aufgrund des
Kommas nach „0,2 l Bier“, die von mir dargelegte…

Nö.
Komma’s hin oder her.

3 Like

Ich möchte Dich ja jetzt nicht gleich an´s „Sprachenbrett“
verweisen, aber die verbindliche Aussage ist, aufgrund des
Kommas nach „0,2 l Bier“, die von mir dargelegte…

Ich möchte Dich ja jetzt nicht gleich ans „Sprachenbrett“ verweisen, aber diese Behauptung ist schlichtweg falsch. Ich habe dir gezeigt, wie sich der Satz linguistisch völlig korrekt auch intrepretieren lässt - und ich halte das für die üblichere Interpretation.

Deine Behauptuing, deine Interpretation sei die „verbindliche Aussage“, ist Humbug. Das kann ich Dir als studierter Sprachwissenschaftler und leidenschaftlicher Linguist versichern. du kannst aber gerne ins Sprachenbrett gehen und dir dort eine Bestätighung aholen, das du falsch liegst.

M.

Hallo,

Nur mit dem Schreiben happertz

Wo’s bei Dir überall happertzt wähl ich mal lieber nicht auf. Wäre eine zu lange Liste. Anstand wäre sicher mit dabei.