Sonderbedarf neben dem regulären Unterhalt

Hallo an Alle,

ich habe eine Frage zum Thema Sonderbedarf.
Bin daher über jeden Tipp dankbar!!!

Meine Ex-Frau hat sich da mal wieder etwas tolles einfallen lassen. Ich zahle jeden Monat den ausgerechneten Unterterhalt für meinen 15 jährigen Sohn. Mitte des Jahres sagte meine Frau mir nebenbei, das mein Sohn Anfang 2011 in einen Skikurzurlaub von der Schule fährt (Dauer 7 Tage).

Sie fragte mich vor Kurzem ob ich mich an den Kosten beteiligen würde. Dank unserer Nebenkostennachzahlung ist das aber momentan nicht möglich. Das habe ich ihr auch gesagt. Von den echten Gesamt-Kosten hat sie mir nichts genaues erzählt.

Jetzt bekam ich vom Jugendamt (als Betreuer für meinen Sohn eingesetzt, spart Anwaltskosten für meine ExFrau!) eine Rechnung, dass ich die komplette Reise bezahlen soll. Nein, nicht nur die Hälfte - ich soll alles bezahlen.

Hier mal eine kleine Aufstellung der Kosten:

  • 350 Euro Reise, Unterkunft, Verpflegung usw.
  • 36 Euro Leihgebühren: Skier, Skischuhe usw.
  • 250 Euro Skijacke, Skihose, Goretex-Schuhe usw.
  • 50 Euro Taschengeld
    Gesamtsume stolze 686 Euro für 7 Tage Schulausflug.

Hier nun meine Fragen:

  1. Darf sie meinen Sohn einfach zu einer so teuren Reise anmelden ohne mit mir darüber zu reden?
    Schließlich sind wir beide Erziehungsberechtigt!

  2. Was wenn sie ihn anmelden möchte, ich aber nicht?

  3. Müßte ich nicht nur max. die Hälfte zahlen?

  4. Bzw. müßte ich das überhaupt zahlen?
    Die Reise ist ja nicht plötzlich entstanden , sondern war schon Monate vorher bekannt!

  5. Sollte ich mich bei einem Anwalt beraten lassen?

Bye JABAO

PS Ich finde es eine totale Sauererei, das meine Ex unsere Sohn zu einer so teurer Fahrt anmeldet ohne selber die Kosten tragen zu können. Wenn wir noch zusammen leben würden, hätte unser Sohn nicht an dieser Fahrt teilnehmen können, da es uns finanziell nicht möglich gewesen wäre etwas so teures nebenbei zu finanzieren.

Es wird doch auch Kinder geben die auch nicht mitfahren können. Wo ist denn da das Ende. Sie könnte ihn ja praktisch zu jeder x beliebigen Fahrt/Reise anmelden und ich müßte zahlen? Das kann doch nicht sein oder?

Außerem sprengt hier der finanzielle Rahmen deutlich den sozialen Nutzen für meine Sohn!

hallihallo.

viel kann ich dir leider nicht dazu sgane aber ich finde es auch unverschämt das du die ganzen kosten tragen sollst. gibt es denn nicht sowas wie unterstützung vom staat für klassenfahren über das rathaus oder beim arbeitsamt? schlimm wenn soetwas verheimlicht wird und man nicht die chance hat darauf hin zu sparen. von meinem lebenspartner der sohn fährt auch nächstes jahr mit der klasse weg aber sie können das auch in raten bezahlen auch wenn es nicht so viel ist wie bei euch.

vielleicht hilft das etwas.

gruß yvi

Gesamtsume stolze 686 Euro für 7 Tage Schulausflug.

Hier nun meine Fragen:

  1. Darf sie meinen Sohn einfach zu einer so teuren Reise
    anmelden ohne mit mir darüber zu reden?
    Schließlich sind wir beide Erziehungsberechtigt!

  2. Was wenn sie ihn anmelden möchte, ich aber nicht?

  3. Müßte ich nicht nur max. die Hälfte zahlen?

  4. Bzw. müßte ich das überhaupt zahlen?
    Die Reise ist ja nicht plötzlich entstanden , sondern war
    schon Monate vorher bekannt!

  5. Sollte ich mich bei einem Anwalt beraten lassen?

Als erstes bezahlst du regelmäßig deinen Unterhalt.Normal ist da auch Taschengeld mit drin.Ich finde die Rechnung auch ganz schön heftig.Normal geht alles durch zwei,das müßte auch das Jugendamt wissen.Ich würde in diesem Fall einen Anwalt fragen,da es deinen finaziellen Rahmen sprengt.Er kann auch mit dem Jugendamt reden ob sie etwas dazu geben wollen.Mitspracherecht hast du auch da ihr für das Kind beite verantwortlich seit.Denke bei der Reise auch daran,daß euer Kind ausgegrenzt wird.

Hi,
Geh zum Jugendamt und frag aus deienr Perspektive. Ich denke nicht, dass dir alles angehängt werden kann, bin mir aber nicht 100% sicher. Die im Amt sind auch „nur“ Menschen, vergiss das nicht. Bittstellen kommt manchmal besser als fordern. Da haben Frauen die Nase vorne mit dramatischen Effekten.
Gruß,
Andi

soweit ich weis brauchst du davon nichts zu bezahlen. aber frag lieber einen anwalt.

…aus dem Gefühl heraus, würde ich sagen, das man nicht zahlen muss. Denn das ist ja alles über die Zahlung des Unterhaltes mit abgedeckt. Die Sache mit dem Jugendamt habe ich nicht ganz verstanden. Was haben die denn damit zu tun. Sind die jetzt auch Reisebüro ?!
Aber da eine Zahlung ja sowieso nicht möglich ist, hat sich diese ja sowieso erledigt.
Ich würde aber lieber nochmal direkt mit dem Jugendamt sprechen und die (finanzielle) Lage schildern.
Wenn man ein gutes Verhältnis mit der Mutter und dem Kind haben will, ist zu überlegen, ob man nicht doch - wenigstens teilweise - zahlt, nicht dass man am Ende als „Buhmann“ dargestellt wird, der die Reise zum Platzen gebracht hat. Wenn einem dies egal ist, würde ich nicht zahlen.
Wenn die dann härtere Gechütze auffahren, würde ich wirklich professionellen Rat suchen (RA !).

lg

Hallo Jabao,

wenn sich nicht grundsätzlich was in den letzten Jahren
geändert hat, sind mit Deiner Unterhaltszahlung alle
Verpflichtungen erfüllt.
Das sieht mir sehr nach Dummenfang aus.

Leider haben die unterhaltsverpflichteten (Väter) meist
schlechte Karten, soll heißen, auch sie könnten vom
Jugendamt Hilfe und Beratung kriegen, müssen sie sich
aber meist einfordern. Vom selben Berater, zu dem die
Frau geht. Da sind dann schon die Fronten verhärtet.

Kann ich also nur raten, sich an einen Anwalt des
Vertrauens zu wenden. Gehen Sie auf www.anwalt.de und
suchen sich einen Fachanwalt für Familienrecht (ganz
wichtig!) in Ihrer Nähe und rufen da an, machen einen
Termin aus. Sprechen Sie am Telefon vorher mit dem
Anwalt und lassen sich nicht von der RA-Gehilfin
abwimmeln. Seriöse Anwälte reden vorher auch am Telefon
mit ihren Kunden, sind ja auch nur Geschäftsleute.
Nur so läßt sich herausfinden, ob die Chemie stimmt.
Fragen Sie ihn, was ihn befähigt, Sie zu beraten und
ggf. zu vertreten.
Eine Erstberatung, ja auch eine Erstinstanz zu bezahlen
kommt immer noch günstiger als nachzugeben und die
Kostenlawine nicht mehr bewältigen zu können oder auf
Jahre einfach so zu zahlen. Geben Sie einmal nach,
kommt die Frau immer wieder. Kenne ich.

Viel Glück!
Andreas

also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Sie die Reise bezahlen müssen, alleine schon gar nicht.
Natürlich muss sowas auch vorher besprochen werden.
Ich weiss, ich war damals zum Jugendamt und haben denen gefragt, was ich machen soll, da mein Sohn auch von der Schule aus weg fahren sollte.
Auf die Idee mit dem Vater sind die gar nicht gekommen, die haben mir gesagt, dass das Jugendamt wohl Zuschüsse bezahlt bei Fahrten in den Ferien, aber nicht für Schulfahrten. Ich sollte mich an die Caritas wenden, die würden das bezahlen.
Dieses habe ich auch gemacht, aber auch die haben abgesagt und meinten, die Schule habe für solche Zwecke ein Konto und würden das übernehmen. Das haben sie dann auch.
Sie bezahlen doch Unterhalt, also wird die Dame die Fahrt wohl bezahlen müssen, besonders da es nicht mit Ihnen abgesprochen war.
Sehen Sie zu das Sie sich einen Anwalt nehmen. Sie können bei Gericht einen Beratungsschein bekommen (drauf bestehen und dann schnellstens zu einem Anwalt (mit Familienrecht!)
Dem Jugendamt kann man nicht einfach glauben, ich kämpfe im Moment auch mal wieder dagegen an.
Aber wie Sie schon schreiben, dann könnte Ihre Ex ihn ja mal eine Weltreise machen lassen und Sie müssen bezahlen.
Gruss
Agnes

hallo,
ganz ehrlich, ich finde es auch viiiiiiiel zu teuer für eine schulreise!!!
würde mich auch mit händen und füßen dagegen wehren, wer kann sich das so locker flockig leisten? und wo führt das unsere gesellschaft noch hin??? gibt es da irgendwann noch steigerung???
aber das ist nur mein persönlicher gedanke…
ich denke rein rechtlich bist du schon zu „sonderzahlungen“ zu verpflichten!
in welchem rahmen die sich bewegen dürfen und wie lange das vorher angekündigt sein muss, weiss ich allerdings auch nicht!
ich finde es auch ein unding, das das jugendamt dir das einfach so vor die füsse „kanllt“ - da hätte ich etwas mehr erwartet!
ich hoffe du bekommst hier eine brauchbare antwort von irgendeiner seite… ich kann dir leider nicht so wirklich weiterhelfen… aber ich find es nicht i O!

Hi

ganz ruhig und locker bleiben. Du musst erstmal garnichts zahlen. Den Mitarbeiter vom JA kannst du auch ignorieren. Der handelt sogar gegen bestende Gesetze. Nur ein Familiengericht kann das entscheiden.

  1. Wichtig: Die Kosten fur Sonder- und Mehrbedarf werden zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt. Basis ist das Verhaeltnis des bereinigtes Nettoeinkommens minus des Selbstbehalts.

  2. Sonderbedarf ist ein unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf. Darunter ist ein Überraschend und der Höhe nach nicht abschätzbar auftretender Bedarf zu verstehen. Unregelmäßig ist dabei ein Bedarf, der nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war und deshalb bei der Bedarfsplanung und der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigt werden konnte.

  3. Klassenfahrten werden bundesweit unterschiedlich behandelt. Es kommt also darauf an, wo du wohnst (welches Olg). In der Regel werden Klassenfahrten aber als Sonderbedarf abgelehnt, da sie nicht uberraschend kommen. Wenn du also nachweisen koenntest, dass dein Kind schon laenger weiss, dass die Fahrt stattfindet, umso besser.

  4. Zum Anwalt brauchst du erstmal nicht. Das wird nur dann notwendig, wenn es zum Gericht geht.

  5. Ich wuerde der dem Schreiben des JA schriftlich wiedersprechen. Berufe dich auf die Definition des Sonderbedarfs, vor allem das es schon langer bekannt gewesen ist und somit nicht ueberraschend gekommen ist.

Hallöchen,also das ist ja ein echter Kracher.
Ich habe da nur wenige Worte zu.
Wenn du den vollen Unterhalt zahlst bist du für keine weiteren Zahlungen zuständig oder dazu verpflichtet.
Mit den Unterhaltsleistungen sind alle Kosten gedeckt.
Alles gute…

ich habe eine Frage zum Thema Sonderbedarf.
Bin daher über jeden Tipp dankbar!!!

Meine Ex-Frau hat sich da mal wieder etwas tolles einfallen
lassen. Ich zahle jeden Monat den ausgerechneten Unterterhalt
für meinen 15 jährigen Sohn. Mitte des Jahres sagte meine Frau
mir nebenbei, das mein Sohn Anfang 2011 in einen Skikurzurlaub
von der Schule fährt (Dauer 7 Tage).

Sie fragte mich vor Kurzem ob ich mich an den Kosten
beteiligen würde. Dank unserer Nebenkostennachzahlung ist das
aber momentan nicht möglich. Das habe ich ihr auch gesagt. Von
den echten Gesamt-Kosten hat sie mir nichts genaues erzählt.

Jetzt bekam ich vom Jugendamt (als Betreuer für meinen Sohn
eingesetzt, spart Anwaltskosten für meine ExFrau!) eine
Rechnung, dass ich die komplette Reise bezahlen soll. Nein,
nicht nur die Hälfte - ich soll alles bezahlen.

Hier mal eine kleine Aufstellung der Kosten:

  • 350 Euro Reise, Unterkunft, Verpflegung usw.
  • 36 Euro Leihgebühren: Skier, Skischuhe usw.
  • 250 Euro Skijacke, Skihose, Goretex-Schuhe usw.
  • 50 Euro Taschengeld
    Gesamtsume stolze 686 Euro für 7 Tage Schulausflug.

Hier nun meine Fragen:

  1. Darf sie meinen Sohn einfach zu einer so teuren Reise
    anmelden ohne mit mir darüber zu reden?
    Schließlich sind wir beide Erziehungsberechtigt!

  2. Was wenn sie ihn anmelden möchte, ich aber nicht?

  3. Müßte ich nicht nur max. die Hälfte zahlen?

  4. Bzw. müßte ich das überhaupt zahlen?
    Die Reise ist ja nicht plötzlich entstanden , sondern war
    schon Monate vorher bekannt!

  5. Sollte ich mich bei einem Anwalt beraten lassen?

Bye JABAO

PS Ich finde es eine totale Sauererei, das meine Ex unsere
Sohn zu einer so teurer Fahrt anmeldet ohne selber die Kosten
tragen zu können. Wenn wir noch zusammen leben würden, hätte
unser Sohn nicht an dieser Fahrt teilnehmen können, da es uns
finanziell nicht möglich gewesen wäre etwas so teures nebenbei
zu finanzieren.

Es wird doch auch Kinder geben die auch nicht mitfahren
können. Wo ist denn da das Ende. Sie könnte ihn ja praktisch
zu jeder x beliebigen Fahrt/Reise anmelden und ich müßte
zahlen? Das kann doch nicht sein oder?

Außerem sprengt hier der finanzielle Rahmen deutlich den
sozialen Nutzen für meine Sohn!

Hallo
also soweit ich mich informiert habe musst Du das nicht bezahlen!!
Mein Ex muss das auch nicht denn es handelt sich hierbei um geplante voraussehbare Kosten.
Die schliesst der reguläre Unterhalt mit ein!!
Es gibt Sonderkosten die Du zur hälfte mitträgst,die nennt man nicht voraussehbare Sonderzahlung!!1
Das wäre zum Beispiel eine Zahnspange die ist ja nicht planbar eine Klassenfahrt da weiss man auch wenn das Kind noch nicht in der Schule ist das diese kommen wird.
Mir fällt jetzt leider kein anderes Beispiel ein aber das kann man Googeln !!!Also alle nicht voraussehbaren Kosten kann Sie geltend machen die Klassenfahrt nicht!!
LG Sandy

Hallo JABO,

da sie belegen können, das es ihnen finanziell nicht möglich ist, können sie es verweigern.

Da sie bereits Unterhalt zahlen, dann soll ihre Ex dieses Geld dafür verwenden, weil vorher kein Gespräch statt gefunden hat.

Soweit ich weiss,müssen beide Eltern sich an die Kosten beteidigen.

Ist dies aus andern Umständen nicht möglich, kann ihr Sohn an dem Schulausflug nicht teilnehmen, (beweispflichtig).

Die Schule oder das Jugendamt haben ein Büdget wo von sie schon mal in Ausnahmenfällen helfen, der Nachteil man muss es zurück zahlen.

Hoffe das ich helfen konnte.

mfg

Angela06

Hallo,

die Klassenfahrt wirst Du nicht bezahlen müssen. Die Mutter weiß rechtzeitig über die Fahrt Bescheid und muss vom Unterhalt die notwendigen Kosten sparen.

Der Bundesgerichtshof http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec… formuliert (im Fall von Konfirmationskosten) das so:

a) Sonderbedarf als unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf liegt nur dann vor, wenn der Bedarf nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war und deshalb bei der Bemessung der laufenden Unterhaltsrente nicht berück-sichtigt werden konnte (Fortführung der Senatsurteile vom 11. November 1981 - IVb ZR 608/80 - FamRZ 1982, 145 und vom 11. April 2001 - XII ZR 152/99 - FamRZ 2001, 1603).

Das sollte das Jugendamt eigentlich wissen. Dem Brief ruhig und sachlich - mit Bezug auf das BGH-Urteil widersprechen.

Melde Dich bei der Lehrkraft und erkläre das Problem. Bitte darum, dass die Lehrkraft eine andere Lösung - z. B. aus einem besonderen Topf für Sozialfälle oder auch durch den Elternbeirat - findet. Es gibt fast an jeder Schule solche „Zahltöpfe“.

Biete freiwillig der Mutter direkt an (damit sich das Kind nicht ausgegrenzt vorkommt), dass Du dem Kind das Taschengeld gibst und die Ski-Kleidung aus gebrauchten Beständen (z. B. bei Ebay) erstehen wirst. Somit sind hier schon größere Finanzposten erledigt.

Du musst im Normalfall als Sorgeberechtigter die Reise auch genehmigen. Dies auch unter dem Aspekt der schulischen Haftung, falls dem Jungen dort ein Unfall passiert.

Gruß

Auf jeden Fall Option 5.!!!
Wie sollte sowas sonst gehen. Oder bist Du ein geheimer Millionaer?
Grüße
2xPapa

Erstmal nicht zahlen - Jugendamt soll das einklagen. Oder spricht dagegen etwas. Das Jugendamt hat kein Recht, dieses Geld ohne Titel bei Dir einzuziehen. Wichtig ist es, dem JA klar zu schreiben, dass Sie dies nicht einsehen und nicht zahlen werden, am besten mit einer guten Begründung.
Dann schauen wir mal, ob eine Klage kommt - ich glaube nicht.
Kopf hoch: ab 18 darf Ihre Exe das Kind anteilig finanzieren!

also sowas habe ich noch garnicht gehört, wo gibts denn sowas!? ich denke schon dad du auch gefragt werden mußt da ihr beide erziehungsberechtigt seid. red doch noch mal mit exfrau und setz dich mit jugendamt in verbindung. würde mich freuen wenn ich eine nachricht bekommen würde, wenn es etwas neues in diesen fall gibt