Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

Wie ist ein „unter Putz Spülkasten“ zu betrachten, als Sondereigentum oder doch Gemeinschaftseigentum? Gibt es hierzu irgendwelche Rechtssprechung?

Danke für die Hilfe!

Sondereigentum.

Alles, was nur von einer WE genutzt wird ist Sondereigentum. Z.B. Wassersteigleitung ist Gemeineigentum, die Verteilung in der Wohnung Sondereigentum.
Ausnahmen gibt es aber auch. Z.B. die tragenden Wände in der Wohnung.

Haelge

Wo befindet sich denn der Spülkasten?

In der Wohnung = Sondereigentum des Wohnungsbesitzers

Im Treppenhaus = Gemeinschaftseigentum

Bin leider kein Experte aber denke so ist es richtig!
Ich hoffe ich konnte ein bißchen helfen!

Der Spülkasten sollte Sondereigentum sein. Es sei denn, in der Teilungserklärung ist vereinbart, daß alle Spülkästen Gemeinschaftseigentum sind. Dann müßten sie alle schon existiert haben, als die Teilungserklärung verfasst wurde. Sind sie nachträglich eingebaut worden und haben auch nicht alle WEs einen, sind sie Sondereigentum. Gruß Thomas