Tag die Herren Experten bzw. erfahrene Anwender!
Ein Kunde möchte eine Eigentumswohnung im Dachgeschoss eines Sechs- Familienhauses erwerben und plant, den dazugehörigen (hälftigen) Dachboden (Gemeinschaftsfläche) auszubauen. Da dieser Umstand rechtlich abgesichert werden muss, denken wir über die Eintragung eines Sondernutzungsrechtes nach bzw. über die Umwandlung in Sondereigentum. Der Notar erachtet die zweite Variante für rechtlich „schwerwiegender“.
Ich bin der Meinung, dass die Eintragung eines Sondernutzungsrechtes aus folgenden Gründen ratsamer wäre: (Hintergrundinfo, die Eigentümer haben dem Sondernutzungsrecht bereits schriftlich zugestimmt, jedoch nur moralisch verpflichtend, d.h. nicht notariell)
- Die Eigentümer brauchen nicht auf einen Teil Ihres Miteigentumsanteils lt. Teilungserklärung zu verzichten (offensichtliche Wertminderung!). Fiktiv ist das natürlich auch bei dem Sondernutzungsrecht so.
- Demzufolge benötigen wir wahrscheinlich auch nicht die Zustimmung der Gläubigerbanken, falls die restlichen Einheiten finanziert sind (Sinkender Miteigentumsanteil mindert die Sicherheit) bzw. das Sondernutzungsrecht lässt besser argumentieren
- Die Teilungserklärung muss nicht gänzlich verändert werden, da die Miteigentumsanteile gleich bleiben, die Kosten der Änderung bemessen sich somit nicht an der gesamten Teilungserklärung sondern nur an der einen Wohnung. (Der Notar hat dem bereits zugestimmt)
- Sondernutzungsrecht wirkt wie Sondereigentum, insofern es dinglich gesichert ist und genau beschrieben (oder fällt jmd. etwas anderes ein? Ausbauzustimmung vorausgesetzt!). Es ist veräußerbar und die Aufhebung bedarf der Zustimmung aller Eigentümer. Also auch kein Problem
- Das mit der Umlage der Betriebskosten bekommen wir ebenfalls über den Verwalter geregelt (fiktive Erhöhung des Miteigenutumsanteils gemäß neuentstehender Wohnfläche).
Abschluss
Sondereigentum mag sicherlich mehr Gewicht haben, jedoch fällt mir kein konkreter Nachteil für den Erwerber ein. Das Sondernutzungsrecht lässt sich gegenüber den anderen Eigentümern wesentlich einfacher verkaufen als die Verminderung der Miteigentumsanteile (die werden wir nicht ohne Weiteres durchbekommen).
Für den ein oder anderen Hinweis bin ich euch sehr dankbar.
Schöne Woche noch.
Christoph