Sondergenehmigung für Zulassung zur Oberstufe

Hallo ihr Lieben,

ich würde gerne wissen, wie es ist, wenn jemand drei Mal in der Oberstufe (immer ein Jahrgang vor dem Abschlussjahr) war, ohne einen höheren Abschluss als die Mittlere Reife zu bekommen.
Die Person, die ich meine, ist drei Mal durchgefallen, weil sie auf Grund von Fehlzeiten, die wegen Aufenthalten in einer psychiatrischen Anstalt entstanden sind oder weil diese Person selber eingesehen hat, dass es aus psychischen Gründen zu dem damaligen Zeitpunkt zu viel für sie gewesen ist.
Nun mit 22 Jahren, sieht sie sich dazu in der Lage, ihr Fach- oder Voll-Abi nachzuholen. (Sie hat eine Entwicklungsverzögerung um mehrere Jahre, könnte man so argumentieren?)
Sie würde dazu gerne auf eine Waldorf- Schule gehen, weil sie glaubt, dort ein neues Verhältnis zum Lernen aufzubauen. Das ist dieser Person ganz wichtig, da sie in einem geschützten Rahmen lernen möchte.
Welche Möglichkeiten stehen dieser Person zur Verfügung? (Gibt es eventuell Schulen/ Internate in Deutschland, auf denen Menschen mit einer Behinderung ihr Abi machen können?)
Wie sieht die rechtliche Lage dieser Person aus?
Kann sie sich eventuell auf Paragraphen aus dem Schulgesetz beziehen?
Bei welcher Behörde könnte sie eine Sondergenehmigung für die Zulassung zur Oberstufe beantragen?

Vielen Dank für eure Antworten,

pelle 13.4

Moin!

Das hier:

Die Person, die ich meine, ist drei Mal durchgefallen, weil
sie auf Grund von Fehlzeiten, die wegen Aufenthalten in einer
psychiatrischen Anstalt entstanden
sind

Bei entschuldigten Krankheitszeiten erhält man zwar keinen Abschluss, aber gilt nicht als durchgefallen.

oder weil diese Person
selber eingesehen hat, dass es aus psychischen Gründen zu dem
damaligen Zeitpunkt zu viel für sie gewesen ist.

Und was soll das heißen? Hat die Person dann die Schule abgebrochen? Oder hat dann unentschuldigt gefehlt? Oder ist zur Prüfung nicht angetreten?

Nun mit 22 Jahren, sieht sie sich dazu in der Lage, ihr Fach-
oder Voll-Abi nachzuholen. (Sie hat eine
Entwicklungsverzögerung um mehrere Jahre, könnte man so
argumentieren?)

Stimmt das denn mit der Entwicklungsverzögerung und ist das ärztlich attestiert, oder wir hier nur versucht eine Argumentation zu konstruieren?

Sie würde dazu gerne auf eine Waldorf- Schule gehen, weil sie
glaubt, dort ein neues Verhältnis zum Lernen aufzubauen. Das
ist dieser Person ganz wichtig, da sie in einem geschützten
Rahmen lernen möchte.

Heißt hier geschützter Rahmen = geringere Anforderungen?
Worin besteht denn der Schutz in der Waldorfschule?

Kann sie sich eventuell auf Paragraphen aus dem Schulgesetz
beziehen?

Wenn man das Bundesland wüsste, könnte man konkreter antworten!

Dieses Posting wirft doch viele Fragen auf.

Gruß, Noi

Hallo noigierich,

ich musste erst einmal die Person, um die es geht wiedertreffen und sie musste erst einmal ihr Zeugnis raus kramen. Daher kommt meine Antwort leider mit etwas Verzögerung.

Was in ihrem Abgangszeugnis aus der Oberstufe steht, hat die Person leider immer noch nicht gefunden. Kann auch sein, dass es sich noch bei den Elten befindet, zu denen die Person keinen Kontakt mehr hat.

Als sich die Person einmal an dem beruflichen Gymnasium für Pädagogik und Psychologie in Hamburg angemeldet hat, bekam sie folgendem Absagetext:
„…leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Sie nicht in unserem Beruflichem Gymnasium aufnehmen können, da Sie bereits das 1. Jahr der Studienstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium besucht haben und ein Wechsel in ein Berufliches Gymnasium daher nicht möglich ist.“
Wie sind hier die Schulgesetzlichen Bestimmungen? Gibt es hier auch Ausnahmefälle?

Sie ist im Übrige nicht von der Schule geflogen, denn ihre Fehlzeiten waren entschuldigt.
Die Bezeichnung „durchgefallen“ war von mir etwas zu dramatisierend ausgewählt. Ich sollte etwas bedachter mit meinen Worten umgehen, zumal es auch zwei unterschiedliche Bedeutungen sind.

Die Schule wusste von ihrer Erkrankung und hat in regelmäßigen Abständen mit ihr Zielgespräche geführt. Doch zum Schluss war sie einfach so schwach, sodass ein weiterer Schulbesuch zu dem Zeitpunkt von beiden Seiten keinen Sinn mehr gemacht hat. Sie wurde auch von Seiten der Schule nicht weiter gelassen, weil ihre Noten krankheitsbedingt den Bach runter gingen, weil sie sich nicht mehr auf das Wesentliche konzentrieren konnte.

Sie ist sehr fleißig und hat sich immer sehr bemüht.
Sie mit einer Schwänzerin und einem Faulpelz zu vergleichen würde ich niemals tun.
Es ging ihr zu der Zeit seelisch sehr schlecht, sodass die vielen Fehlzeiten auch durch ihre Klinikaufenthalte zustande kommen.

Das mit der Entwicklungsverzögerung stimmt und sie hat auch von damals viele Atteste, sogar eins, dass an die Schulbehörde gerichtet ist, damit sie damals ein zweites Mal die 12. Klasse wiederholen durfte. Meine Frage hierzu: Hat das Attest von damals noch Gültigkeit, weil es ja schließlich auch um den Zeitpunkt geht.
Wenn wir jetzt jedoch die Atteste von damals heraus suchen, habe ich die Befürchtung, dass die Person vielleicht den Ruf weg hat, dass sie zu krank ist, um einen höheren Abschluss zu erwerben.
Wir könnte man also beweisen, dass sie zu dem damaligen Zeitpunkt krankheitsbedingt unfähig gewesen ist, ihr Abitur zu erreichen und heutzutage ein konstanter Schulbesuch mit Abschluss möglich ist? Ich finde dieses Beweis sehr schwierig zu erzielen.
Meine Idee dazu wäre, dass sie einen Beweis erbringt, indem sie dauerhaft ein „Projekt“ durchzieht.
Z.B. geht sie zur Zeit einer beruflichen Bildungsmaßnahme (BVB) nach. Wenn sie dort konstant Leistung zeigt und regelmäßig erscheint, sollte dies doch ein Grund zur Zulassung sein. Hm… was wären eure Vorschläge dazu? Man müsste sich dabei in die Lage eines Schulleiters versetzen…

Sie würde sich auch sehr darüber freuen, wenn Sie allein auch schon ihre Mittlere Reife noch einmal nachholen dürfte, da sie in der 10. Klasse 4 Monate in der Klinik gewesen ist und genau zu den Realschulprüfungen dazugekommen ist.

Es geht übrigens um das Bundesland: Hamburg!!

Ich hoffe, dieses Posting erklärt sich von selbst und erklärt die vorher entstandenen Fragen.

Schöne Grüße

Pelle 13.4