Hallo noigierich,
ich musste erst einmal die Person, um die es geht wiedertreffen und sie musste erst einmal ihr Zeugnis raus kramen. Daher kommt meine Antwort leider mit etwas Verzögerung.
Was in ihrem Abgangszeugnis aus der Oberstufe steht, hat die Person leider immer noch nicht gefunden. Kann auch sein, dass es sich noch bei den Elten befindet, zu denen die Person keinen Kontakt mehr hat.
Als sich die Person einmal an dem beruflichen Gymnasium für Pädagogik und Psychologie in Hamburg angemeldet hat, bekam sie folgendem Absagetext:
„…leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Sie nicht in unserem Beruflichem Gymnasium aufnehmen können, da Sie bereits das 1. Jahr der Studienstufe an einem allgemein bildenden Gymnasium besucht haben und ein Wechsel in ein Berufliches Gymnasium daher nicht möglich ist.“
Wie sind hier die Schulgesetzlichen Bestimmungen? Gibt es hier auch Ausnahmefälle?
Sie ist im Übrige nicht von der Schule geflogen, denn ihre Fehlzeiten waren entschuldigt.
Die Bezeichnung „durchgefallen“ war von mir etwas zu dramatisierend ausgewählt. Ich sollte etwas bedachter mit meinen Worten umgehen, zumal es auch zwei unterschiedliche Bedeutungen sind.
Die Schule wusste von ihrer Erkrankung und hat in regelmäßigen Abständen mit ihr Zielgespräche geführt. Doch zum Schluss war sie einfach so schwach, sodass ein weiterer Schulbesuch zu dem Zeitpunkt von beiden Seiten keinen Sinn mehr gemacht hat. Sie wurde auch von Seiten der Schule nicht weiter gelassen, weil ihre Noten krankheitsbedingt den Bach runter gingen, weil sie sich nicht mehr auf das Wesentliche konzentrieren konnte.
Sie ist sehr fleißig und hat sich immer sehr bemüht.
Sie mit einer Schwänzerin und einem Faulpelz zu vergleichen würde ich niemals tun.
Es ging ihr zu der Zeit seelisch sehr schlecht, sodass die vielen Fehlzeiten auch durch ihre Klinikaufenthalte zustande kommen.
Das mit der Entwicklungsverzögerung stimmt und sie hat auch von damals viele Atteste, sogar eins, dass an die Schulbehörde gerichtet ist, damit sie damals ein zweites Mal die 12. Klasse wiederholen durfte. Meine Frage hierzu: Hat das Attest von damals noch Gültigkeit, weil es ja schließlich auch um den Zeitpunkt geht.
Wenn wir jetzt jedoch die Atteste von damals heraus suchen, habe ich die Befürchtung, dass die Person vielleicht den Ruf weg hat, dass sie zu krank ist, um einen höheren Abschluss zu erwerben.
Wir könnte man also beweisen, dass sie zu dem damaligen Zeitpunkt krankheitsbedingt unfähig gewesen ist, ihr Abitur zu erreichen und heutzutage ein konstanter Schulbesuch mit Abschluss möglich ist? Ich finde dieses Beweis sehr schwierig zu erzielen.
Meine Idee dazu wäre, dass sie einen Beweis erbringt, indem sie dauerhaft ein „Projekt“ durchzieht.
Z.B. geht sie zur Zeit einer beruflichen Bildungsmaßnahme (BVB) nach. Wenn sie dort konstant Leistung zeigt und regelmäßig erscheint, sollte dies doch ein Grund zur Zulassung sein. Hm… was wären eure Vorschläge dazu? Man müsste sich dabei in die Lage eines Schulleiters versetzen…
Sie würde sich auch sehr darüber freuen, wenn Sie allein auch schon ihre Mittlere Reife noch einmal nachholen dürfte, da sie in der 10. Klasse 4 Monate in der Klinik gewesen ist und genau zu den Realschulprüfungen dazugekommen ist.
Es geht übrigens um das Bundesland: Hamburg!!
Ich hoffe, dieses Posting erklärt sich von selbst und erklärt die vorher entstandenen Fragen.
Schöne Grüße
Pelle 13.4