Hallo,
Ich wurde gestern Abend Zeuge folgender Situation. Ein PKW (Firmenwagen) hat gestern ein, auf einem Behindertenparkplatz stehendes Auto dermaßen eingeparkt, dass es nicht wegfahren konnte. Der Fahrer verständigte das Ordnungsamt. Zumal der Firmenwagen verbotener Weise auf dem Gehweg parkte. Es stellte sich heraus, dass der Firmenwagen eine Sondergenehmigung zum Parken auf Gehwegen etc. hatte.
Nun meine Frage: Gilt diese Sondergenehmigung rund um die Uhr und auch wenn der Fahrer privat mit dem Firmenauto unterwegs ist? Ich habe diese Genehmigung nicht gelesen, ich war, wie bereits erwähnt nur als Zeuge anwesend. Mich interessiert nur, wie das mit diesen Genehmigungen ist.
Vielen Dank im Voraus
Suddy57
Hi
Die Genehmigung bedeutet aber nicht, dass man andere dadurch behindern darf
Gruß h
Nein. Sie ist an die Firma gebunden,also für Arbeiten der Firma. Für Notdienstzwecke kann sie grundsätzlich zeitlich unbeschränkt sein, aber immer für den Zweck „Arbeit“.
Aber nie ist damit eine Blockade anderer Fahrzeuge, noch dazu Behinderte erlaubt.
MfG
duck313
Wenn solche Berechtigungen ausgestellt werden, dann immer zu einem bestimmten Zweck und mit der Maßgabe, dass diese nur und unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung im Übrigen und der Belange der übrigen Verkehrsteilnehmer genutzt werden dürfen. Zudem muss auch mit so einem Zettel Weisungen vor Ort Folge geleistet werden, die ggf. von Polizei oder Ordnungsamt dann gegeben werden.
D.h. auch wenn ich damit grundsätzlich auf dem Bürgersteig parken darf, wenn der Zweck gegeben ist, muss ich sicherstellen, dass ich dadurch niemand anderen behindere oder gefährde, … Wenn doch, hilft mir der Zettel gar nichts, und ich zahle wie jeder andere, der den Zettel nicht hat. Und der Zettel gibt auch keinen Rechtsanspruch auf das Parken an einer bestimmten Stelle, wenn vor Ort Polizei oder Ordnungsamt dann sagt, dass man genau da wegfahren und erst fünfzig Meter weiter parken darf.
Interessant, davon habe ich noch nie gehört.
Üblicherweise wird die Genehmigung ausgestellt, hier zu parken:
- im eingeschränkten Haltverbot (nur ohne Behinderung)
- in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb gekennzeichneter Flächen
- auf städtischen, gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Zahlung
- ohne Beachtung einer Höchstparkdauer (also ohne Parkscheibe)
- auf Bewohnerparkplätzen.
Zudem sind dabei meist diese Beschränkungen vorhanden
- etwa werktags von 7 bis 20 Uhr
- nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes
- nur wenn kein anderer, zumutbarer Parkplatz besteht.
Ein örtlicher Dachdecker hat es irgendwie fertiggebracht, auch für seinen Privat-PKW einen solchen Ausweis zu bekommen. Hat sich nicht gelohnt, seine Ehefrau wurde beim Einkaufen im Tengelmann beobachtet und das Knöllchen musste bezahlt werden.
z.B. https://www.lra-toelz.de/merkblatt-fuer-parkausweise-fuer-handwerker-und-soziale-dienste
Befahren der Fußgängerzone ist ja auch oft mit dabei.
Gehweg ist aber schon unüblich. Glaub das ist bei uns auch nicht erlaubt - wird aber toleriert, wenn man sich nicht arg dämlich hinstellt.
Ver Vollständigkeit halber: der springende Punkt bleibt natürlich die Behinderung des Behinderten.
Selbst wenn das Parken auf dem Gehweg erlaubt wäre.
grüße
lipi
Wer jemand anderen an der Benutzung seines Fahrzeugs hindert, der verstößt nicht mehr nur gegen öffentliches Recht (wo eine Ausnahmegenehmigung noch helfen kann), sondern begeht eine Besitzstörung nach BGB.
In manchen Städten lässt die Bebauung fast nichts anderes zu, als zumindest in den Seitenstraßen zum Teil auf den Gehweg zu parken, wenn man dort parken muss (Handwerker) um den fließenden Verkehr nicht zu behindern.
Da bekommen dann zB Anwohner die Gehwegparkerlaubnis für nur diesen Bereich -Handwerker für die ganze Stadt (wenn sie dort ihrer Arbeit nachgehen - Fremde dürften dort nicht Gehwegparken
Sprich das ist immer Gemeindesache ob die sowas erlaubt oder nicht und entsprechende Ausweise erstellt (kostet ja auch Zeit und Verwaltungsaufwand)
Gruß h
Ändert aber nichts daran, dass man damit Gehwege nicht derart blockieren darf, dass schwerbehinderte Menschen dort nicht mehr vorbeikommen. Eigentlich.
Habe ich das gesagt
Das habe nun ich nicht behauptet…