Sonderkündigung Hausratversicherung bei Einzug zu Partner

Hallo zusammen,
mal angekommen ich habe eine Wohnung und für diese Wohnung liegt eine Hausratversicherung vor. Nun verlasse ich diese Wohnung und ziehe bei meinem Partner ein - für seine Wohnung liegt ebenfalls eine Hausratversicherung vor. Spricht man dann hier auch von einer Doppelversicherung und muss die „jüngere“ Versicherung gekündigt werden oder ist dies nur der Fall, wenn man gemeinsam in eine neue Wohnung zieht? Ich finde es irgendwie seltsam, dass man unter Umständen für eine bestehende Wohnung die Hausratversicherung kündigen muss, weil jemand Drittes mit einer älterer Hausratversicherung einzieht, oder?
Besten Dank
Sandra

Hallo,
die ältere Hausratversicherung bleibt bestehen und die neuere Versicherung wird aufgelöst, wenn man z.B. wie hier zum Freund zieht. Ziehen Beide in eine neue Wohnung, gibt es andere Regeln.

lG

Hi,

Ziehen Beide in eine neue Wohnung, gibt es andere Regeln.

Ziehen beide in eine neue gemeinsame Wohnung gibt es keine anderen Regeln, sondern wird so gehandhabt wie schon beschrieben.

Natürlich steht es den Versicherten frei die ältere zur Hauptfälligkeit zu kündigen und die neuere beizubehalten. Bis dahin müssen 2 Beiträge bezahlt werden und im Schadenfall teilen sich die beiden Versicherungen den Schaden, sofern versichert.

Gruß
LampEh

Hallo,

Ziehen beide in eine neue gemeinsame Wohnung gibt es keine
anderen Regeln, sondern wird so gehandhabt wie schon
beschrieben.

richtig!

Natürlich steht es den Versicherten frei die ältere zur
Hauptfälligkeit zu kündigen und die neuere beizubehalten.

Nicht richtig, es bleibt nach Zusammenzug die Hausratversicherung mit den älteren Rechten, bzw. längsten Laufzeit bestehen.

Zudem kann man das Sonderkündigungsrecht ausüben durch Wegfall des versicherten Risiko´s nach Umzug.

Dies wäre die einfachere Variante, dann muss man keinem Versicherer erklären was, wieso, warum, wie lange…!

http://www.umziehen.de/umzugstipps-zusammenziehen/

http://meine-kuendigung.de/kuendigung-hausratversich…

http://www.hausratversicherung-info.com/faq/hausratv…

Gruß

BHShuber

Hallo,

Natürlich steht es den Versicherten frei die ältere zur
Hauptfälligkeit zu kündigen und die neuere beizubehalten.

Nicht richtig, es bleibt nach Zusammenzug die
Hausratversicherung mit den älteren Rechten, bzw. längsten
Laufzeit bestehen.

Natürlich ist das möglich.

Zudem kann man das Sonderkündigungsrecht ausüben durch Wegfall
des versicherten Risiko´s nach Umzug.

Erzählen sie das bitte nicht ihren Kunden,die könnten das glauben…ein Umzug gilt regelmäßig nicht als Sonderkündigungsgrund.

Dies wäre die einfachere Variante, dann muss man keinem
Versicherer erklären was, wieso, warum, wie lange…!

Wenn es denn funktionieren würde.

Grüße,sapine

HALLO

Grüße,sapine

Kündigung Hausratversicherung wegen Wegfall des Versicherungsgegenstandes

Außerdem haben Sie die Option, den Vertrag aufzulösen, wenn Ihr Versicherungsgegenstand wegfällt. Dies ist der Fall wenn Sie zum Beispiel umziehen.

Leider wurden die mitgelieterten Links wohl nicht gelesen.

Gruß

BHShuber

Hallo,

Hallo,

Ziehen beide in eine neue gemeinsame Wohnung gibt es keine
anderen Regeln, sondern wird so gehandhabt wie schon
beschrieben.

richtig!

Natürlich steht es den Versicherten frei die ältere zur
Hauptfälligkeit zu kündigen und die neuere beizubehalten.

Nicht richtig, es bleibt nach Zusammenzug die
Hausratversicherung mit den älteren Rechten, bzw. längsten
Laufzeit bestehen.

hat Sapine schon berichtigt

Zudem kann man das Sonderkündigungsrecht ausüben durch Wegfall
des versicherten Risiko´s nach Umzug.

Eher Wegfall des Versicherungsgegenstandes… und da man bei einem Umzug immer ein Teil seines Hausrats mitzieht hat man auch kein Sonderkündigungsrecht.

http://www.hausratversicherung-info.com/faq/hausratv…

Schon toll wenn man einen Link reinstellt, worin genau dies beschrieben wird.

Auszug:
Ein Risikowegfall besteht allerdings nicht bei Umzug in eine andere Wohnung; somit besteht kein Kündigungsrecht.

Gruß

BHShuber

Gruß
LampEh

HALLO

Grüße,sapine

Kündigung Hausratversicherung wegen Wegfall des
Versicherungsgegenstandes

Außerdem haben Sie die Option, den Vertrag aufzulösen, wenn
Ihr Versicherungsgegenstand wegfällt. Dies ist der Fall wenn
Sie zum Beispiel umziehen.

Leider wurden die mitgelieterten Links wohl nicht gelesen.

http://www.verbraucherforum-info.de/formulare/hausra…

Gruß

BHShuber

Hallo,

natürlich will ich das so nicht stehen lassen, denn jeder hier weis mittlerweile, dass auch Sapine nicht allwissend ist, auch wenn man sich das nicht eingestehen will und denkt das Forum zu regieren.

Hallo,

Natürlich steht es den Versicherten frei die ältere zur
Hauptfälligkeit zu kündigen und die neuere beizubehalten.

Durchaus aber letztendlich erst zum Ablauf der Hauptfälligkeit mit 3 monatiger Kündigungsfrist.

Möchte der Versicherungsnehmer allerdings seine Hausratversicherung gleich beenden, gilt die Versicherung als bestehen, welche die älteren Rechte hat, fakto die bereits länger unterhalten wurde.

Nicht richtig, es bleibt nach Zusammenzug die
Hausratversicherung mit den älteren Rechten, bzw. längsten
Laufzeit bestehen.

Natürlich ist das möglich.

Eben nicht was auch in den gelieferten Links zu lesen ist und hat Gültigkeit bei sofortiger Auflösung des Vertragsverhältnisses aufgrund einer außerordentlichen Kündigung wegen Doppelversicherung nach Zusammenzug.

Zudem kann man das Sonderkündigungsrecht ausüben durch Wegfall
des versicherten Risiko´s nach Umzug.

Erzählen sie das bitte nicht ihren Kunden,die könnten das
glauben…ein Umzug gilt regelmäßig nicht als
Sonderkündigungsgrund.

Dennoch zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages!
Von regelmäßig hat keiner gesprochen, bitte mal Bezug nehmen auf den Userpost.

Ob oder wie viel der Partner mitgebracht hat wissen wir nicht, regelmäßig aber mutmaßen Versicherer, dass Einrichtungsgegenstände mitgebracht wurden und verneinen das außerordentliche Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers nach Wegfall des Versicherten Risiko.

Dies wäre die einfachere Variante, dann muss man keinem
Versicherer erklären was, wieso, warum, wie lange…!

Wenn es denn funktionieren würde.

Das meine Liebe, liegt aber nicht am Versicherungsnehmer sondern an den einschlägig bekannten Versicherungsgesellschaften, Beispiele kennen wir zu genüge aus der Praxis.

Grüße,sapine

Grüßt auch sehr freundlich

BHShuber

Hallo,

Eher Wegfall des Versicherungsgegenstandes… und da man bei
einem Umzug immer ein Teil seines Hausrats mitzieht hat man
auch kein Sonderkündigungsrecht.

Wenn der dort wohnende Partner selber eine Hausratversicherung unterhält und aus einem der Verträge aufgrund einer Doppelversicherung herauswill gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht, völlig unerheblich was der andere Partner mit in die Wohnung einbringt.

Bestehen bleibt der Vertrag mit der längeren Laufzeit!

http://www.hausratversicherung-info.com/faq/hausratv…

Schon toll wenn man einen Link reinstellt, worin genau dies
beschrieben wird.

Na wenigstens hat man es gelesen, dennoch den Zusammenhang nicht verstanden!

Auszug:
Ein Risikowegfall besteht allerdings nicht bei Umzug in eine
andere Wohnung; somit besteht kein Kündigungsrecht.

Hat das irgenjemand hier behauptet? Steht auch in keiner Weise im Zusammenhang mit der ursprünglichen Frage?

Gruß

BHShuber

Gruß
LampEh

BHShuber

Hallo,

Wenn der dort wohnende Partner selber eine Hausratversicherung
unterhält und aus einem der Verträge aufgrund einer
Doppelversicherung herauswill gilt ein außerordentliches
Kündigungsrecht, völlig unerheblich was der andere Partner mit
in die Wohnung einbringt.

Bestehen bleibt der Vertrag mit der längeren Laufzeit!

lesen sie eigentlich auch mal das,was andere schreiben?Es ging darum,dass AUCH die Möglichkeit besteht,bis zur Hauptfälligkeit des Altvertrages zwei Verträge zu bedienen und den Ältern dann regulär zu kündigen.Solange müssen dann eben 2 Verträge her.Nicht mehr,nicht weniger.Hören sie auf,etwas zu konstruieren,was dort nicht steht.

Na wenigstens hat man es gelesen, dennoch den Zusammenhang
nicht verstanden!

Wen interessieren ihre LInks?Wollen sie ihre Kunden im Zweifelsfall auf www.hausrathonks.de verweisen oder ihnen verbindliche Formulierungen in den Bedingungen zeigen und erklären?

Hat das irgenjemand hier behauptet? Steht auch in keiner Weise
im Zusammenhang mit der ursprünglichen Frage?

Klar:Sie.

Grüße,sapine

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Hallooooo…,

HALLO
Kündigung Hausratversicherung wegen Wegfall des
Versicherungsgegenstandes
Außerdem haben Sie die Option, den Vertrag aufzulösen, wenn
Ihr Versicherungsgegenstand wegfällt. Dies ist der Fall wenn
Sie zum Beispiel umziehen.

was ist denn für Sie der Versicherungsgegenstand?Was versichern sie bei ihren Kunden?Die Wohnung oder den Hausrat?Gehen wir mal wohlwollend von Letzterem aus,löst sich ihre „Argumentation“ schnell in Luft auf.Es sei denn,sie fordern ihre Kunden auf,den Hausrat wegzuschmeißen,um ihr außerordentliches Kündigungsrecht durchpeitschen zu können…nicht wirklich,oder?

Leider wurden die mitgelieterten Links wohl nicht gelesen.

Mit Verlaub:Natürlich nicht.Warum sollte es mich interessieren,was Hans und Franz im Netz von sich geben?Das ist in jedem Bedingungswerk verbindlich geregelt,da können sie noch 500 LInks einstellen.

Gruß

BHShuber

Grüße,sapine

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