Sonderkündigung Telekom

Hallo,
ich hab zur Zeit einen Telekom-Tarif der mir einen DSL 6000 Anschluss ermöglicht.
Tatsächlich kommt aber nur knapp 1000 an und die Verbindung bricht oft zusammen!
Jetzt legt ein anderer Anbieter bei uns LWL und ich kann ab Oktober 2012 VDSL 35000 bekommen!
Kann ich meinen Vertrag vorzeitig kündigen?
Habe mal gehört das es dazu ein Gerichtsurteil gibt,wo dasmöglich ist!

MfG

Moin,

wegen der 1000Mbit/s nicht. 6000 ist das Maximum, aber keine Garantie.
Wobei sich auch die Frage stellt: wie kommst du zu dem Wert von 1000 Mbit/s? Wie hast du gemessen?

Die Zusammenbrüche wären evtl. ein Grund. Aber:

-Hast du die Störung(en) gemeldet?
-Liegt es an der Telekom oder an deinem Equipment?
-Liegt es an der anderen Seite?
-Kommt das häufig vor?

Auch das wird schwierig. Und nur, weil ein anderer Provider LWL legt, hast du keine Sonderkündigungsrecht. Wenn es die Telekom wäre, dann könntest du wechslen.

Haelge

wegen der 1000Mbit/s nicht.

Ich glaube nicht, daß ein Anschluß mit 1000 Mbit/s vorliegt. Und falls überraschender Weise doch, gäbe es wohl keine Beschwerden. :smile:

Gruß

osmodius

Guten Tag,

nach meinem Speedtest hab ich folgende Geschwindigkeit
download 90kB/s(720kBit/s)
upload 15kB/s(120kBit/s)
ping 58.411ms

also nicht grade viel!
Hab aber von einem Gerichtsurteil gehört wo die Sonderkündigung rechtens war, weil die Telekom dem Kunden keine Ortübliche DSL Geschwindikeit liefern konnte.

nach meinem Speedtest hab ich folgende Geschwindigkeit
download 90kB/s(720kBit/s)
upload 15kB/s(120kBit/s)
ping 58.411ms

also nicht grade viel!

Ich könnte dir Telefonnummern von Leuten nennen, die sich darüber freuen würden. Deren Internet hat zur Zeit 64kBit/s (Dank ISDN).
UMTS: Fehlanzeige.
LTE: vermutlich in den nächsten 5 Jahren, eventuell
Glasfaser: Buuaaahhh!

Hab aber von einem Gerichtsurteil gehört wo die
Sonderkündigung rechtens war, weil die Telekom dem Kunden
keine Ortübliche DSL Geschwindikeit liefern konnte

Nein, da sieht es schlecht aus.
Gelierfert muss werden, was vereinbart war.

Nur die Stabilitätsprobleme sollten dokumentiert und bemängelt werden!
Denn das wäre ein echter Kündigungsgrund.

Guten Tag,
ich habe jetzt selber ein Urteil des AG Fürth gefunden!
Für alle die das selbe Problem haben, hier der Link

http://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/1327…

Hallo,

das ist für dich aber total wertlos, weil dein Vertrag nicht neu ist und vor allem, weil das von einem AG ist, also solange da nicht wenigstens BGH steht, lacht die Telekom sich darüber krank.

Und ein Rechtsstreit kann teuer werden und ist noch lange nicht gewonnen…

hth

Wertlos.

Urteile von Amtsgerichten sind manchmal nicht wirklich nachvollziehbar und differieren stark von AG zu AG.
Letzlich wäre ein Grundsatzurteil vom BGH schön.

Aber du hast eins übersehen:
Der Kunde in diesem Fall bezahlte ein extra Entgeld für 16.000 (Speedoption 16.000). Zudem hatte der Betreiber wohl die Worte „bis zu“ im Verfügbarkeitscheck vergessen.

Hallo,
es bleibt nur eins: Beim neuen Anbieter bestellen inkl. Portierungsauftrag für die Rufnummer/n inkl. Anschlusskündigung zum Vertragsablauf des alten Vertrages. Eine vorzeitige KÜndigung wird nicht möglich sein.
ODER: Beim neuen Anbieter nur DSL bestellen (ab Verfügbarkeit) und den alten Vertrag nicht mehr nutzen - dies beduetet aber Kosten für beide Verträge!
VG
Heinz
www.mehr-DSL.de