Liebe/-r Experte/-in,
Im Mai 2010 habe ich Verträge mit der Kabel Deutschland für Internet und Telefon, sowie für TV abgeschlossen. Mindestlaufzeit der Verträge war 12 Monate. Ende Oktober ziehe ich um und am neuen Wohnort kann Kabel Deutschland ihre Leistungen nicht anbieten. Am 24.07.2013 habe ich die Verträge mit Kabel Deutschland mittels Einschreibebrief auf den 31.10.2013 gekündigt. Kabel Deutschland hat mir daraufhin unter Berufung auf das seit Mai 2012 geltende Telekommunikationsgesetz mitgeteilt, dass zwar wegen der nicht realisierbaren Versorgung am neuen Wohnort ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht bestünde, die Kündigungsfrist aber erst mit dem Auszug Ende Oktober beginnen würde und ich noch bis Januar 2014 die monatlichen Entgelte bezahlen müsse.
Ich habe nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit weder eine neue Laufzeit mitgeteilt erhalten, noch wurde mir die Änderung der Vertragsbedingungen aufgrund des seit Mai 2012 geltenden, neuen Telekommunikationsgesetz in irgend eine Form mitgeteilt. Ich gehe deshalb davon aus, dass ich die Verträge in jedem Fall mit einer dreimonatige Kündigungsfrist kündigen kann, da keine feste Vertragslaufzeit besteht.
Wie kann ich mich dagegen wehren, dass Kabel Deutschland die Versorgung Ende Oktober 2013 einstellt, aber noch bis Ende Januar 2014 von mir monatliche Zahlungen für keine Leistung verlangt?
Vielen Dank für gute Ratschläge … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..
Hallo,
da müsste ich schon alle Vertragsdaten kennen, um hier richtig antworten zu können.
Die normalen Vertragslaufzeiten betrage ein Jahr. Wenn Sie vorher künden wollen und hier das Sonderkündungsrecht nutzen, können Sie dieses Jahr kürzen, aber ob das per Oktober 2013 möglich ist, kann ich so nicht beantworten.
mfg
PB
Hallo peter
Sorry, dass ich nicht präzise genug war. Der Vertrag mit Kabel Deutschland datiert vom 19.04.2010 und weist eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten auf. Nach meinem Verständnis kann ich diesen Vertrag ab Mai 2011 unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Nach nunmehr über drei Jahren Vertragslaufzeit müsste ich also den Vertrag ohne jeden Vorbehalt kündigen und müsste nicht einmal ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Bitte klären Sie mich auf, was an meiner Interpretation nicht stimmt.
Vielen Dank und freundliche Grüsse
heredi
Hallo,
schauen Sie doch noch einmal in die Vertragsunterlagen. Dort müsste von einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten stehen und: „Der Vertrag verlängert sich dann stets um ein Jahr, wenn nicht mindestens drei Monate vorher gekündigt wurde.“
Sollten Sie diesen Text in Ihrem Vertrag nicht stehen haben, dann haben Sie Recht, sonst leider nicht.
Mir ist nämlich aus allen normalen Verträgen diese Vereinbarung bekannt und ich kenne nur wenige Vertragspartner, die diese Bedingung nicht haben.
mfg
PB
Hallo PB
Ich habe das gesamte Vertragspaket noch einmal durchgesehen und kann bezüglich der Vertragslaufzeit keine andere Angabe finden, als die genannte Mindestvertragslaufzeit, die mit 12 Monaten vermerkt ist. Über eine automatische Verlängerung des Vertrages, oder eine Kündigungsfrist sind keine Angaben zu finden.
Wie soll ich nun weiter vorgehen?
Mit freundlichen Grüssen
heredi
Hallo,
dann nehmen Sie auf die bereits ausgesprochene Kündigung Bezug und schreiben, dass Sie mit der ungerechtfertigten Verlängerung nicht einverstanden sind und Sie auf Einhaltung der Vereinbarungen und der Sonderkündigung bis zum …(Tage von Ihnen angegeben) bestehen.
Verweisen Sie auf den bestehenden Vertragsgrundlagen.
mfg
PB
Hallo
vielen Dank für die Hinweise. Ich werde entsprechend handeln und geh davon aus, dass es klappt.
MfG
heredi