Hallo,
ich hatte bisher einen O2 Mobilfunkvertrag mit Sonderkonditionen ohne Grundgebühr. Jetzt ist von O2 ein Brief gekommen, dass ich meinen Anspruch auf Sonderkonditionen nachweisen soll. Den Anspruch habe ich aber nicht mehr. Jetzt will O2 11€ pro Monat für nix.
Habe ich wegen der Vertragsänderung ein Sonderkündigungsrecht? Der Vertrag endet am 28.12 und wird automatisch um 1 Jahr verlängert. Ich müsste bis zum 1.9 kündigen, um zum 28.12.14 raus zu kommen. Geht da was?
see-kay
Das ist schwierig, wenn man den Vertrag nicht kennt. Wieso hast Du denn keinen Anspruch mehr auf Sonderkonditionen? War der zeitlich begrenzt und ist ausgelaufen? Dann wäre es ja keine Vertragsänderung. Ich hatte schwere Probleme, aus einem INet-Vertrag herauszukommen, als ich umgezogen bin und der Provider gar kein Internet mehr liefern konnte in die neue Wohnung. Trotzdem wollten sie weiter die Gebühren bis zum Ablauf des Vertrages. Nach wochenlangem Hin- und Hergeschreibe kam ich endlich raus. Grund des Providers: Es wäre ja nicht ihre Schuld, wenn ich umziehe. Stimmt, aber mein altes Haus wurde abgerissen. Meine Schuld wars auch nicht
Hallo,
jeder EON Mitarbeiter hat für sich und Familienangehörige einen Vertrag ohne Grundgebühr bekommen. Mein Vater war bei EON und ist jetzt Rentner.
Dieser Umstand wurde von O2 überprüft.
Hi,
Es wäre ja nicht
ihre Schuld, wenn ich umziehe. Stimmt, aber mein altes Haus
wurde abgerissen. Meine Schuld wars auch nicht
es könnte aber deine Schuld gewesen sein, Verträge abzuschließen, die dir keinen Vorteil bringen. Was hat das deinen Vertragspartner zu interessieren ob dein Haus bald abgerissen wird?
Wenn der Hausbesitzer dich über die Mietdauer getäuscht hat, kannste dich ja an den wenden.
Bisher habe ich einiges an negativen Erfahrungen mit O2 gemacht, deine Geschichte verbuche ich aber vorläufig mal unter kundenfreundlichem Entgegenkommen ab.
VG
J~
Hallo,
wenn du einen Vetrag hast, bei dem z.B. steht:
„Azubis und Studenten bekommen die Grundgebühr erlassen.“ - dann ist nach Wegfall der Vergünstigungsbedingung die Grundgebühr zu entrichten.
Der Vertrag hat sich dadurch nicht geändert, ein Kündigungsrecht besteht nicht.
Ich hatte schwere Probleme, aus einem
INet-Vertrag herauszukommen, als ich umgezogen bin und der
Provider gar kein Internet mehr liefern konnte in die neue
Wohnung. Trotzdem wollten sie weiter die Gebühren bis zum
Ablauf des Vertrages.
Das muss vor der Novelle des Telekommunikationsgesetzes gewesen sein.
Nach wochenlangem Hin- und Hergeschreibe
kam ich endlich raus. Grund des Providers: Es wäre ja nicht
ihre Schuld, wenn ich umziehe.
Der selbe Grund wurde vom BGH genannt, als er höchstrichterlich das Sonderkündigungsrecht bei Umzug verneinte.
Nur wenige Monate später wurde aber das TKG geändert, so dass man mittlerweile bei einem Umzug mit 3 Monaten Frist kündigen kann, wenn am neuen Wohnort der Provider die gleiche Leistung NIHCT anbieten kann.
Da es immer wieder thematisiert wird, eine kurze Erklärung:
In A-Stadt hatte man DSL16000, man zahlte am 01.01.2012 49€ für die EInrichtung und dann 39,95€ im Monat für den Anschluss.
Nun zieht man am 01.01.13 nach B-Stadt um.
In B-Stadt bekommt man nur DSL6000?
Dann kündigt man - und zwar zum 01.04.13
Man zahlt dann für Januar, Februar und März seine Grundgebühr und ist raus aus dem Vertrag.
In B-Stadt gibt es DSL16.000?
Dann bezahlt man maximal 49€ (soviel, wie die Ersteinrichtung nach Preisliste kostet) und anschließend wieder 39,95€ im Monat.
Der Vertrag läuft dann ganz normal weiter, es beginnt keine neue Vertragslaufzeit, er endet bei 24 Monaten Laufzeit am 01.01.14
Da der Vertrag wohl durch einen Gutschein für 24 Monate von der Grundgebühr befreit war und diese Befreiung stillschweigend bis zum Schreiben von O2 weiterhin gegolten hat, ist fraglich, ob O2 die Befreiung nicht einfach zum Vertragsbetandteil hat werden lassen.
Kündige mal „aus wichtigem Grund“. Die lange grundlose Befreiung von den Grundgebühen ist auf jeden Fall ein Argument das O2 nicht so einfach als gute Tat hinstellen kann. Entweder war es ein Fehler oder bewußte Tat um eine nicht geringe Anzahl von Kunden zu verlieren. EON hat ja damals die Gutscheine (jeder Mitarbeiter bekam 10 Gutscheine die er nicht nur an Familienangehörige sondern auch an Freunde verteilen konnte) wie Sauerbier angeboten
Danke schön an J~ und X-Strom. Aber mein Problem ist tatsächlich einige Zeit her und inzwischen gelöst. Der Vermieter war eine große Wohnungsbaugesellschaft, die ganze Häuserzeilen verkauft hatte. Die Information kam allerdings sehr spät, da hatte ich gerade meinen Vertrag verlängert. Jetzt habe ich einen mit monatlicher Kündigungsfrist
Trotzdem danke für Eure Ausführungen, dann waren die wirklich in meinem Fall kundenfreundlich.