Hallo an alle,
Hallo Ene,
wenn der Mietvertrag es vorsieht/erlaubt, hast du evt. die Möglichkeit zur Untervermietung.
Angenommen, die Miete wird pauschal inkl. Möbeln, Heizung,
Wasser und Strom gezahlt. Müssen dann, falls die
Kündigungsfrist 3 Monate beträgt, auch diese Kosten weiter
gezahlt werden oder muss der Vermieter hier seine Miete
aufschlüsseln und der Mieter nur die reinen Wohnungskosten
zahlen?
Die Miete muss vollständig weiterbezahlt werden, weil die
Nebenkosten nur eine Vorauszahlung für das gesamte Jahr sind.
Ich habe Ene da aber anders verstanden, wenn er davon spricht, dass „die Miete pauschal inkl. Möbeln, Heizung, Wasser und Strom gezahlt“ wird. Das bedeutet für mich, dass ein „Abschlag“ für das Erwähnte gezahlt wird, ohne dass später eine detailierte Abrechnung erfolgt. Ich persönlich kenne nur das Beispiel, dass dies in Studentenwohnheimen so gehandhabt wird; aber ich dnke, es sind da auch noch andere Beispiele möglich. Und die Möbelabnutzung detailiert abzurechnen, stell ich mir auch schwierig vor, ist wohl nur pauschal möglich.
Und wenn Ene nach dem Aufschlüsseln der Miete fragt, dann ist das bisher offenbar nicht geschehen; sprich es gibt keine Kaltmiete, Nk, Betriebskosten, Wasserkosten usw., sonder nur das pauschale. Und dann denke ich, dass in so einem Fall nicht unbedingt eine Abrechnug vorgesehen ist.
Darum würde mich auch interessieren, ob eine Aufschlüsselung (und/oder weniger Mietzahlung) in diesem Fall verlangt werden kann.
viele Grüße,
i.