Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio

Hallo,

folgendes Problem: Ich habe einen Vertrag im Fitnessstudio auf 12 Monate. Begonnen Ende 2008. Das Studio hatte bei Vertragsabschluss zwei Filialen in der Stadt. Eine 500 Meter neben meiner Wohnung, die zweite in der Innenstadt, knapp 2km entfernt. Mitte 2009 wurde die Filiale in der Nähe geschlossen, die in der Innenstadt blieb erhalten und hat die Mitglieder übernommen.

Jetzt meine Frage: Ergibt sich dadurch grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht und wenn ja, bleibt dieses erhalten, auch wenn ich fast 2 Jahre nicht davon gebrauch gemacht habe? Trainiert habe ich in der zweiten Filiale in der gesamten Zeit vielleicht 2-3 mal im Jahr 2009. 2010 und 2011 habe ich dort nicht trainiert. Die Parkplatzverhältnisse sind dort eher bescheiden. Die alte Filiale hatte einen großen Parkplatz direkt vor der Tür.

In den Räumlichkeiten der ersten Filiale hat ein neues Fitnessstudio aufgemacht.

Würde mich freuen, wenn ich Antwort bekommen könnte. Schon mal vielen Dank!

Hallo,
meine gefühlte Antwort :
Warum erst jetzt von einem Sonderrecht, welches möglicherweise bei Schließung bestand, Gebrauch machen, wenn die Schließung schon vor 2 Jahren erfolgte. Das ist schwer nachzuvollziehen, weil die Sache verschleppt wurde.Ggfs. Ra zur Beratung heranziehen. Gruß

Hallo,

folgendes kann ich dir mitteilen:

Wird das Studio in einen anderen Ortsteil verlegt, ist der Kunde an den Vertrag nicht mehr gebunden. Er muss einen weiten Anfahrtsweg zum neuen Standort und die zusätzlichen Fahrtkosten nicht in Kauf nehmen. Der Kunde hat deshalb ein außerordentliches Kün-digungsrecht. Landgericht Dortmund
Quelle: Finanzforum

Ich hoffe ich konnte damit weiterhelfen!
A. Krayl

Dennoch muss ich meiner Vorrednerin Recht geben, eine Rechtsberatung bei einem ReA würde ich auf jeden Fall in Anspruch nehmen.

Gruß

Hallo,

hier kommt es genau auf den geschlossenen Vertrag an.Ist der Vertrag nur für die spezifische Fiale geschlossen, ergibt sich ein sofortiges Kündigungsrecht, wenn der Betreiber auf eine andere Filiale umleitet. Ist dies nicht der Fall, ergibt sich nur die nomale Kündigungsfrist gemäß Vertrag.

Alles Gute, Donowan

Hallo,
meines wissens nach ist ein sonderkündigungsrecht nur wirksam bei einem umzug in eine andere stadt und zwar mehrere km glaube 30 entfernt.
lg

Hallo, soweit mir bekannt ist, hat man in diesem Falle leider kein besonderes Kündigungsrecht, da die Kilometerzahl unter 25 fällt und somit als zumutbare Entfernung einzustufen ist. Wie oft man im Jahr trainiert hat, spielt dabei m. E. auch leider keine
Rolle. Ich an Ihrer Stelle würde versuchen, auf Kulanz mit dem Fitness-Studio etwas zu regeln, um vielleicht früher aus dem Vertrag rauszukommen.

Viele Grüsse und viel Glück

Hallo,

grundsätzlich gibt es kein Kündigungsrecht für einen laufendne Vertrag, wenn eine Filiale eines Fitnessstudios geschlossen wird, wenn ein adäautes Studio in vertretbarer Nähe als Ersatz angeboten wird.

Selbst wenn es en solches Sonderkündigungsrecht gäbe, dann wäre Ihrer Situation, wo sie knapp zwei Jahre den Vertrag weiter erfüllt haben, keine Grundlage mehr für dieses Kündigungsrecht existent. Sie hätten binnen einer vorgegebenen Frist, das sind in der Regfel 4 Wochen, die Kündigung einreichen müssen, was sie aber nichtgetan haben. Somit haben sie auch das Recht auf Inanspruchnahme auf das Sonderkündigungsrecht verwirkt.

Es tut mir leid, Ihnen das so deutlich sagen zu müssen, aber Sie haben nur noch die Möglichkeit, auf normalem Wege den laufenden Vertrag zu kündigen, natürlich unter Einhaltung der gesetzlich festgelegten Fristen.

Mit freundlichem Gruß
Bench1964

Sorry, nicht mein Fachgebiet

Gesetzlich gibt es, soweit ich weiss, nur ein Sonderkündigungsrecht bei Krankheit, Schwangerschaft oder Umzug in eine andere Stadt (die soweit entfernt liegen muss, dass der Besuch im Studio nicht mehr möglich ist). Ich denke, dass 2 km die nicht als „weite Entfernung“ gelten.
Wenn also nicht in den AGB etwas zu Filiailenschließungen steht, dürft der Vertrag nur ordentlich zu kündigen sein. Im Regelfall schließen die Ketten meines Wissens sogar die Bindung des Vertrags an eine bestimmte Filiale in den AGB aus (zumindest bei McFit ist das so).
Sorry, aber so isses

Mawabo

Hallo Tadajon!
Ich glaube nicht das nur weil der Fitness Betreibe eine Filiale geschlossen hat, du Sonderkündigungsrecht hast.
Jetzt stelle dir doch mal z.B. irgendein Telefonanbieter vor der in einer Stadt zwei Filialen betreibt und du bei ihm ein Telefonvertrag hast. Plötzlich schließt dieser eine Filiale in der Stadt, dann bist du doch auch noch weiter an deinem Vertrag gebunden. Wie und wann du Kündigen kannst, steht aber alles in deinem Vertrag. Bei gravierenden Vertragsverstöße seitens des Fitnessstudio, könnte ein Sonderkündigungsgrund vorliegen. Google mal im Internet, dort sind auf verschiedenen Seiten Beispiele genannt. Ich hoffe das ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.
Gruß Engelbert.

Ich habe da leider keine Erfahrungen, ich musste in einem Fitnesstudio lediglich mal mein normales Kündigungsrecht kurz nach Abschluss wahrnehmen.

Sonderkündigungsrecht ist ein etwas diffizileres Thema, was am ehesten ein hauptberuflich mit solchen
Themen beschäftiges Mitglied beantworten kann.

mfg Micha

Da ergibt sich bestimmt ein SOnderkündigungsrecht, aberr nur für einen gewissen Zeitraum. Dieser ist wohl nach 2 Jahren leider verstrichen.