Grüß Gott
angenommen da ist ein Motorrad mit Saisonkennzeichen 4-10. Die Versicherung schickt die Beitragsrechnung (Haftpflicht)4 Wochen vorher (28.2.). Der Beitrag ist höher als letztes Jahr. Auf der Beitragsrechnung steht kein Datum, sondern „im Februar 2013“.
Besteht trotzdem ein Sonderkündigungsrecht, obwohl eine 4 Wochen Frist nicht eingehalten werden kann?
Und das Datum, ich dachte bisher das Datum müsste genau angegeben werden?
Danke, Grüße Helmut
Edit
Grüß Gott
angenommen da ist ein Motorrad mit Saisonkennzeichen 4-10.
Also die Zulassung wäre dann ab 1.4.
Hallo,
Grüß Gott
angenommen da ist ein Motorrad mit Saisonkennzeichen 4-10. Die
Versicherung schickt die Beitragsrechnung (Haftpflicht)4
Wochen vorher (28.2.). Der Beitrag ist höher als letztes Jahr.
Auf der Beitragsrechnung steht kein Datum, sondern „im Februar
2013“.
Besteht trotzdem ein Sonderkündigungsrecht, obwohl eine 4
Wochen Frist nicht eingehalten werden kann?
Wieso kann die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden ?
§ 40 Kündigung bei Prämienerhöhung
(1) Erhöht der Versicherer auf Grund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Erhöhung der Prämie zugehen.
Und das Datum, ich dachte bisher das Datum müsste genau
angegeben werden?
Danke, Grüße Helmut
Gruß Merger
Ah, ja, dann wäre also der Zeitpunkt der Zustellung maßgebend. Somit könnte natürlich die Frist eingehalten werden.
Danke