Sonderkündigungsrecht KFZ-Versicherung

Hallo,

ich habe im April 2014 über einen Makler eine KFZ-Versicherung (Janitos) abgeschlossen bzw. über meine Mutter abschließen lassen - mein Wagen sollte als ihr Zweitwagen versichert werden. Da es offenbar einige Übermittlungsprobleme gab, habe ich erst jetzt die Vertragsunterlagen erhalten.

Zunächst einmal sind die Prämien höher als vom Makler angegeben. Hier habe ich allerdings nur eine E-Mail als „Beweis“. Außerdem ist in den UNterlagen der Hinweis zu finden: „Abweichung zum Antrag: Abweichend vom Antrag haben wir die Policierung ohne Zweitwagen vorgenommen, da die Voraussetzeungen durch den abweichenden Halter nicht erfüllt sind. […]“. (Tatsächlich bin ich Halter.) Dadurch erhöht sich die Prämie, offenbar ab 1.1.2015, genau angegeben ist das leider nicht, nochmals.

Kann ich deshalb nun von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Versicherung wechseln? Bleibe ich oder der Makler auf den Kosten sitzen?

Vielen Dank und beste Grüße,
Jan

Hallo Jan,
im Rahmen des Sonderkündigungsrecht kannst Du den Vertrag rückwirkend zum Versicherungsbegin aufheben . Zudem kann der Maklerin die Leistung der Beitragsdifferenz von Dir belangt werden, zumal ich auch davon ausgehe das es zu diesem Antrag kein Beratungsprotokoll gab. Das liegt allerdings in Deiner Hand. Auf dem Makler fallen keine Kosten an, denn er wird ja nach inkrafttreten des Vertragen von der jehweiligen Gesellschaft bezahlt. Ich würde Dir auf jeden Fall raten nun mit Deinen Vertragsbedingungen Dir eine neue EVB Nummer zu besorgen, da bei Kündigung für Dein Auto sofort der Versicherungsschutz erlöscht und es der Zulassungsstelle mitgeteilt wird.

Allzeit gute Fahrt,
Andreas

Abweichend von den Möglichkeiten des Sondernutzungsrechts, die ich ablehne zu kennen, halte ich es für wichtig, dass sich Vertragspartner KUNDE-Versicherungsvertreter-GESELLSCHAFT teuren Kommunikation- und Zeitaufwand ersparen. 

Schon die Berechnung der günstigsten Versicherung für genau dieses Fahrzeug mit den Angaben des Kunden für die gewünschte Versicherungskombination war ein kostspieliger Aufwand, der in keinem Verhältnis zur Existenzberechtigung (Mindestlohn) des Kunden, des Vertreters und der Sachbearbeiterin bei der Gesellschaft steht.  

Als Versicherungsvertreterin und selbst Kundin, erledige ich gemeinsam in Rücksprache mit meinem Kunden / Versicherungsvertreter die Angelegenheit.  

Eventuelle Fehler beim Makler zu finden, halte ich für schwierig und genau deshalb lehne ich ab, als Versicherungsvertreter, Maklerin zu sein. 

Die Pflicht ein Beratungsprotokoll zu erledigen ist zwar eine sinnvolle Unterlage, allerdings kenne ich wenig Kunden (Maurer, Lehrer, usw.) die bei Absicherung von KFZ Risiken eine Fachprüfung zum Versicherungsexperten zu Papier bringen wollen, um zu bestätigen, dass sie die Erklärung eines Maklers zum möglichen und notwendigen Versicherungsschutz  wünschen. 

Ich würde auf keinen Fall zu einer anderen Gesellschaft wechseln und die weiteren Möglichkeiten mit dem Makler besprechen und Sie werden ganz sicher gemeinsam eine Lösung finden. 

Die Versicherungspolice mit geänderter Dokumentation haben Sie Beide erhalten!?.

Danke für den Hinweis. Rückwirkend zum Vertragsbeginn hieße dann April 2014. Ich muss die Kosten bis jetzt dann trotzdem übernehmen, richtig?

Ich frage mich jetzt, wie die beste Reihenfolge ist. Ich muss mit dem Makler reden, mit der alten Versicherung und mit der neuen Versicherung. Zunächst einmal möchte ich natürlich sicher gehen, dass das Auto lückenlos versichert ist. Kann ich risikofrei eine EVB bei einer neuen Versicherung beantragen? Wenn es jetzt Probleme mit der alten Versicherung gibt, also zB akzeptieren sie erstmal das Sonderkündigungsrecht nicht etc, dann möchte ich nicht auch noch die neue Versicherung für den überlappenden Zeitraum bis das geklärt ist, bezahlen.

Danke und Gruß,
Jan

Entschuldigung, aber ich finde die Antwort auf meinen Post etwas kryptisch und bin mir nicht sicher, ob ich alles verstanden habe. Was ist das Sondernutzungsrecht und warum lehnst du es ab es zu kennen? Was hat diese ganze ANgelegenheit mit dem Mindestlohn zu tun?
Warum sollte ich nicht zu einer anderen Versicherung wechseln? Ich spare dort 200,- im Jahr.