Sonderkündigungsrecht KFZ Versicherung

Hallo,

ich habe vom Sonderkündigungsrecht bei meiner KFZ Versicherung gebrauch gemacht.
Die Kündigung habe ich per Einschreiben am 23.12. an meinen Versicherungsvertreter geschickt. Ich habe jetzt in der Sendungsverfolgung gesehen, dass das Einschreiben zur Abholung in der Postfiliale liegt. 
Ist die Kündigung jetzt wirksam?  Ich habe sie ja rechtzeitig los geschickt und konnte ja nicht wissen, dass er Urlaub macht!

Danke!

Hallo!

neues Jahr und gleich Pech gehabt ? Na, das kann ja nur noch besser werden !

Man hätte „Einwurf-Einschreiben“ wählen sollen.
Da quittierte der Postbote den Einwurf in den Briefkasten/Postfach der Firma. Das reicht, denn hier handelt es sich um den Verfügungsbereich der Firma.
Ob sie abwesend ist, wäre für Frist egal.

Ebenso bei einem FAX, auch damit kann man Fristen wahren, egal ob Büro besetzt oder nicht.

Übergabe-Einschreiben erfordert Unterschrift des Empfängers, liegt jetzt nur die Benachrichtigungskarte des Postboten im Kasten, so  ist der Brief nun gerade NICHT im Verfügungsbereich der Firma fristgerecht angelangt !

Absendedatum zählt leider nicht, es zählt Eintreffen beim Empfänger.

MfG
duck313

Danke für die schnelle Antwort!
Kann man vielleicht auf Kulanz hoffen, wenn man lange bei der Versicherung war?
Oder geht rs, dass Auto für ein paar Tage abzumelden und bei Neuanmeldung die Versicherung wechseln?
lg

Kulanz ?
Kann man immer versuchen, aber man hat keinen Anspruch darauf.

Abmelden (Stilllegen) geht hier nicht, denn die Versicherung erlischt für 18 Monate NICHT, sie geht in eine kostenfreie Ruheversicherung über.
Man kann also gerade nicht wechseln. Meldet man innerhalb der 18 Monate wieder an, dann läuft VS einfach weiter.

Nur beim Verkauf des Wagen oder bei einem Schadenfall kann man sofort kündigen.

mfG
duck313