Sonderkündigungsrecht bei Vertragsänderung?

Hallo zusammen,

folgende Situation: arbeitgebende Firma wird von einer anderen übernommen, in der schlechtere Bedingungen üblich sind (2 Tage Urlaub weniger, Gleichstellungsklausel, unbezahlte Überstunden…). Diese Bedingungen sollen nun auch in der übernommenen Firma gelten. Vermutlich werden dazu die Arbeitsverträge aller Mitarbeiter angepasst.
Besteht dadurch ein Sonderkündigungsrecht (wie z.B. bei Zahnzusatzversicherungen)?
Oder muss das über Änderungskündigungen laufen? Tatsächlich würde es mir gelegen kommen, früher als die normale Kündigungsfrist es erlöauben würde raus zu kommen,
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.

Hallo,

das hört sich ganz stark nach Betriebsübergang an. Dabei bleiben die alten Arbeitsverträge erst mal gem. § 613a BGB uneingeschränkt gültig (solange die AN nicht so dämlich sind, „freiwillig“ neue Verträge zu unterschreiben).

Macht der neue AG diesbezüglich Zicken, ist der Gang zum Fachanwalt (oder gewerkschaftlichem Rechtsschutz) unumgänglich, um den neuen AG ggfs. mit der geltenden Rechtsordnung vertraut zu machen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die Antwort. Dann bleibt mal abzuwarten, wie der neue AG seine Verträge „durchsetzen“ will.

Mit Grüßen
Fred