Hallo miteinander!
Ich habe folgendes Anliegen und hoffe, mir kann jemand helfen.
Ich bin zum 01. März diesen Jahres umgezogen. Bei der neuen Wohnung handelt es sich um eine Art Bungalow, am Haus meiner Vermieterin angebaut. Mein Problem ist, dass hier keine Leitungen verlegt sind, die mich mit einem Internet- oder Telefonanschluss versorgen können (ich nutze momentan den WLAN-Zugang meiner Vermieterin). Meinem Internet-Anbieter, über den meine reguläre Vertragslaufzeit noch drei Monate beträgt, habe ich über die Sitiation in Kenntnis gesetzt. Mir wurde zugesichert, dass sich in den nächsten Tagen ein Techniker mit mir in Verbindung setzen wird, um meine Angaben zu prüfen. Sollte dieser feststellen, dass ich nicht über den Anbieter versorgt werden kann, würde mir ein Sonderkündigungsrecht zustehen, das mir laut Kundenservice das Recht einräumt, in drei Monaten ab Erstkontakt zu kündigen. Das würde bedeuten, dass ich drei Monate für einen Vertrag bezahle, obwohl ich überhaupt nicht die Möglichkeit habe, dessen Bestandteile in Anspruch zu nehmen. Als ich dem Service-Mitarbeiter meine Verärgerung über diesen Umstand mitteilte, wies dieser auf das Telekommunikationsgesetz hin, durch das sogar dem Anbieter angeblich die Hände gebunden sind, mir den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Ist das so rechtens? Mir wurde schon häufig von Bekannten gesagt, dass ich nur die Leistung zahlen muss, die auch tatsächlich bei mir ankommt. Oder bin ich hier selbst Schuld, da ich meinen Umzug drei Monate vorher hätte beim Anbieter melden müssen? Dieser war leider sehr kurzfristig, sodass die Möglichkeit nicht bestanden hätte.
Vielen Dank im Voraus!