Sondernutzungsrecht Garten

Guten Tag,

was bedeutet es genau, wenn man eine Wohnung kauft und ein Sondernutzungsrecht für einen Garten bekommt. Gehört einem der Garten dann wirklich, kann man damit machen was man will, also z.B. einen Pool anlegen oder ähnliches?

Danke für eine Antwort

Hallo Sabine,
das Wort Sondernutzungsrecht wird im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) genau definiert. Beim Wohnungskauf ist es ja so, dass die Wohnung dir allein gehört. Die Hausmauern, das Dach, das Treppenhaus etc., also alles, was du nicht allein nutzt, ist Gemeinschaftseigentum. Wenn in deinem Wohnungsgrundbuch drin steht, dass zu deiner Wohnung ein Sondernutzungsrecht am Garten oder an einem Teil des Gartens (?) gehört, dann bedeutet das, dass du ihn allein nutzen kannst. Ob du allerdings einen Pool anlegen darfst, weiß ich nicht so genau. Da schau mal lieber im Kommentar zum WEG rein. Ein sehr guter und gebräuchlicher Kommentar ist der PALANDT. Ist ein Kommentar hauptsächlich zum BGB, aber eben auch zum WEG. Habe den PALANDT auf Arbeit, könnte Montag mal nachsehen, wenn du willst.

Liebe Grüße
Ina

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Moin!

was bedeutet es genau, wenn man eine Wohnung kauft und ein
Sondernutzungsrecht für einen Garten bekommt. Gehört einem der
Garten dann wirklich, kann man damit machen was man will, also
z.B. einen Pool anlegen oder ähnliches?

Als gebranntes Kind würde ich heute niemals mehr eine Immobilie mit Sondernutzungsrecht am Garten kaufen.

Je nach ausgestaltung der Teilungserklärung darfst Du ggf. noch nicht mal einen Baum fällen.
Abweichungen von den Regelungen der TE sind zustimmungspflichtig, Du brauchst mindestens 75% der Eigentümerstimmen.

Lasse Dich ganz genau beraten und kaufe nur „Sondereigentum“ mit entsprechender Teilungserklärung, welche klar regelt, dass der Garteneigentümer mit sienem Garten anstellen kann, was er will, solange die Bausubstanz des Hauses oder Leben und gesundheit der übrigen Eigentümer nicht gefährdet werden.

Alles andere würde ich heute nie mehr unterschreiben, Du bezahlst bei Sondernutzungsrecht und den üblichen TEs den garten voll, kannst aber kaum etwas damit anstellen.
Einen Pool könntest Du wohl komplett vergessen, wenn die anderen sich quer legen.

Gruß,
M.

Ein Sondernutzungsrecht berechtigt dich zu einer Nutzung, genau in dem Umfang, wie es in der Teilungserklärung festgeschrieben ist - nicht mehr und nicht weniger. Alles was nicht erlaubt ist, mußt du dir genehmigen lassen - und in der Regel z.B. bei einem fest eingebauten Pool,nicht wie oben vermutet mit 75%, sondern mit 100% der Stimmen.
Und das ist auch gut so - ich möchte als Eigentümer in dem Haus auch nicht, dass in dem Garten z.B. Parkplätze, ein Abenteuerspielplatz oder eine Altmetallsammelstelle entstehen.
Natürlich gibt es Grenzbereiche - ein kranker Baum muss natürlich gefällt werden, eine Pergola sicher ok - ein Gartenhaus mit Betonfundament sicherlich nicht ohne Zustimmung.

Und wenn man das berücksichtigt ist ein Sondernutzungsrecht eines Gartens sicherlich auch Geld wert!
…im übrigen unterliegt ein Balkon in einer Eigentumwohnanlage den gleichen Bedingungen. bzgl. Sat-Schüssel, Verglasung und farblicher Gestaltung.
Gruß n.