Hallo.
ich habe ein Reihenendhaus gekauft, auf dessen Dach keine PV-Anlage gebaut werden kann. Entsprechend wurde mit dem Verkäufer vereinbart, dass auf dem Dach des Fahrradschuppens (Gemeinschaftseigentum) unsere PV-Anlage gebaut werden soll. Nun habe ich die Grundbucheintragung zugeschickt bekommen, in der bspw. das Sondernutzungsrecht für unseren Parkplatz explizit erwähnt ist, nicht aber unser (in der Teilungserklärung beurkundetes) Sondernutzungsrecht am Dach des Fahrradschuppens.
- Muss so etwas, wie das Sondernutzungsrecht am Dach des Fahrradschuppens, im Grundbuch stehen oder reicht mir als Rechtssicherheit auch die Teilungserklärung aus?
- Wenn der Notar das nachtragen lassen müsste, bin ich dann derjenige, der die Änderung im Grundbuch bezahlen muss, obwohl es ja der Fehler des Notars war, der dazu geführt hat, dass das nicht ins Grundbuch übernommen wurde?
- Die PV-Anlage ist noch nicht errichtet, aber Teil des Bauvorhabens. Nun habe ich eine Kaufpreisfälligkeitsmitteilung erhalten. Muss ich den Kaufpreis jetzt bezahlen? Kann man dies alternativ auch unter Vorbehalt tun, dass die PV-Anlage bis zu einem bestimmten Datum errichtet sein muss?
Ich danke euch schon jetzt sehr für eure Antworten.