Miteigentum ist nicht mehr und nicht weniger als eine „relativ
beliebig“ festgelegtes Verhältnis, das die Kosten des
Gemeinschaftseigentums aufteilt.
Wenn damit nur die Kostenfrage geklaert werden soll - also die
Pflichten - wozu ist dann ein hoeherer Miteigentumsanteil an
einem Grundstueck gut? Will sagen: gibt’s da auch noch Rechte?
(Stimmrecht bei Umbau oder so?)
Da fällt mir spontan nur wenig ein:
- Eine Eigentümerversammlung ist beim ersten Termin nur dann gültig wenn mehr als 50% der MEA vertreten sind.
- Falls in der Teilungserklärung explizit erklärt ist, das bei Abstimmungen die MEA und nicht die Einheiten (Was allerdings die Regel ist)zählen.
Und: Gemeinschaftseigentum, auf dem ein Sondernutzungsrecht
besteht, ist das dann ueberhaupt noch Gemeinschaftseigentum?
Ja! Wie sich das allerdings praktisch auswirkt, hängt von der Gemeinschaftsordnung ab.
Wenn z.B. ein Sondernutzungsrecht zu einer bestimmten Nutzungsart ermächtigt, z.B. Abstellen eines Pkws hat die Gemeinschaft noch gut mitzubestimmen. Man darf dann keine Garage drauf bauen, keinen anderen Bodenbelag ohne Zustimmung aller herstellen, keine Absperrung usw.
Es gibt allerdings auch Varianten bei Doppelhäusern, wo die Gemeinschaftsordnung beide Wohnungseigentümer wie Alleineigentümer stellen will. Nach dem BayObLG kann dann auch jeder Eigentümer auf „seinem“ Grundstück z.B. bauliche Veränderungen vornehmen.
Oder kann der Inhaber der Rechte darauf machen was er will
(bauen, umnutzen, …)?
Im Klartext heisst das: Unser Miteigentuemer bietet uns das
Grundstueck unseres Anwesens (=Gemeinschaftseigentum mit
Sondernutzungsrecht fuer ihn) an. Das Grundstueck ist 10000
Euro wert. Liegt der Verkaufspreis nun bei 10000 Euro oder bei
5000 Euro (weil der Miteigentumsanteil 500/1000 betraegt)?
Mir fehlt noch die Zusammenhänge. Seid ihr ein 2-Familienhaus mit zwei Wohneinheiten und einer hat das Sondernutzungsrecht am Garten?
Wenn das Sondernutzungsrecht nicht un der Gemeinschaftsordnung erweitert ist, gibt es bereits eine umfangreiche Rechtsprechung zu dem Thema:
Gartenhaus darf Miteigentümer nicht beeinträchtigen,
ebenso Bepflanzung mit Büschen und Bäumen,(Beeinträchtigung kann auch ästhetischer Natur sein)
Schaukelgerüst ist wohl zulässig,
es darf kein Oldtimer Pkw abgestellt werden…
zum Preis - meine Überlegungen gehen in die Richtung:
Wieviel ist bei euch ein Garten in der Größe und Lage wert, wo ihr nicht machen dürft, was ihr wollt - vergleichbar vielleicht mit einem Kleingarten, wo man sich auch an bestimmte Regeln halten muss.
Ich frage deshalb, weil ausser dem Grundstueck gar kein
anderes Gemeinschaftseigentum besteht - sieht man mal von den
Rohren, den Aussenmauern und dem Fassadenputz ab.
Keine tragenden Wände? Außenfenster,-türen sind immer Gemeinschaftseigentum, Schornstein? Geschossdecken,Dachflächen,Regenwassersickergrube,Treppen? usw.
Wo also
stecken dann definitiv die Gelder, die wir damals fuer die
Wohnung plus Miteigentumsanteil gezahlt haben?
???
In einer Wohnung wohnt eine 6 köpfige Familie in der
gleichgroßen Nachbarwohnung ein Single - Kaltwasserverbrauch,
Müllabfuhr usw. werden auch nach dem MEA aufgeteilt. Ist das
gerecht?
Eben … um gerecht scheint es niemandem mehr zu gehen.
Vielmehr darum, das Juristendeutsch derart zu verkomplizieren,
dass keiner mehr nix versteht und sich hinterher auf jeden
Fall beschissen fuehlen muss!
Wenn du damit Probleme hast, darfst du dir keine
Eigentumswohnung kaufen. Denn da kommen noch Hämmer auf dich
zu, über die du heute wahrscheinlich noch gar nicht
nachgedacht hast.
und die wirklichen Feinheiten von Vertragsvokabular versteht
man wirklich erst dann, wenn diese zum Tragen kommen. Im
Nachhinein haette man dann natuerlich anders verhandelt.
merke es dir für die nächste Immo
Nach aussen hin haftet jeder der Gemeinschaft
gesamtschuldnerisch(!) z.B. gegenüber Versorgern und
Versicherungen…
Ist das grundsaetzlich so oder kann man das individuell regeln
(getrennte Energie-Versorger beispielsweise)?
Klar, wenn sowohl der Vertrag nicht mit der Gemeinschaft gemacht wird, als auch der Miteigentümer einverstanden ist.
Aber Kosten des Gemeinschaftseigentums: Flur- Hausbeleuchtung, Versicherung geht m.E. nur gemeinsam.