Hallo!
Gibt es einen guten Link, der zuverlässig erklärt, ob und welche Sonderrechte landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr haben?
Beispiel: Tonnagebeschränkung ohne Zusatzschild, Breite von Fahrzeugen…
Oder Ähnliches.
Krötendank
Hallo!
Gibt es einen guten Link, der zuverlässig erklärt, ob und welche Sonderrechte landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge im Straßenverkehr haben?
Beispiel: Tonnagebeschränkung ohne Zusatzschild, Breite von Fahrzeugen…
Oder Ähnliches.
Krötendank
Fahrzeugabmessungen Landwirtschaft
Servus,
hier ist ein instruktives Gesätzlein betreffend die Abmessungen von Nutzfahrzeugen in Land- und Forstwirtschaft: http://landundforst.agrarheute.com/schwerverkehr
Das mit der Tonnage ohne Zusatzschild hab ich nicht verstanden.
Schöne Grüße
MM
An einer Straße steht ein Schild „bis 7,5t“ (nur eben mit 7.5: http://www.ksj.jena.de/fm/43/tonnage.102167.jpg?w=74…). Gilt das auch immer für z.B. Riesentraktoren von Anliegern mit vollem Güllefass?
Hallo!
An einer Straße steht ein Schild „bis 7,5t“ (nur eben mit 7.5:
http://www.ksj.jena.de/fm/43/tonnage.102167.jpg?w=74…).
7,5 t meint 7,5 Tonnen. Als Eselsbrücke kann man sich das t für t atsächlich merken. Das Schild wird aufgrund konstruktiver Begrenzungen aufgestellt, weil eine Fahrbahn oder eine Brücke keine schwereren Fahrzeuge trägt. Aufgrund der konstruktiven Begrenzung spielt es keine Rolle, welcher Art das Fahrzeug ist. Es darf einfach nicht schwerer sein.
Gilt das auch immer für z.B. Riesentraktoren von Anliegern mit
vollem Güllefass?
Natürlich. Ähnliches gilt auch für Höhenbegrenzungen. Die Durchfahrt unter einer Brücke lässt eben nur eine bestimmte Fahrzeughöhe zu, damit es nicht am Beton kratzt. Die Brücke wird auch nicht plötzlich höher, nur weil ein Gefährt für die Landwirtschaft benutzt wird.
Gruß
Wolfgang
Hi,
das Schild würde auch für ein überladenes Fahrrad gelten, nicht hingegen für Fußgänger mit Übergewicht .
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…
Gruß
vdmaster
Güllegespann 7,5 t
Servus,
Zeichen 262 gilt für die tatsächliche Masse, bei Gespannen des einzelnen Fahrzeugs.
Beim Traktor ist das Format, das bei der Beschränkung 7,5 t noch durchfahren darf, ungefähr dieses: http://pictures-cdn.tractorfan.nl/cover/j/john-deere…
Beim Güllefass wird es eng. Beladen geht es dabei um so ein Teil: http://www.landwirt.com/ez/index.php/kleinanzeigen/a…
Leer geht es aber um sowas (falls mit Alurahmen gebaut): http://www.traktorpool.at/media/5796/2345796/7107159…
Schöne Grüße
MM
Spielzeugtraktoren
Hallo nochmal!
Zeichen 262 gilt für die tatsächliche Masse, bei Gespannen des
einzelnen Fahrzeugs.
ok
Beim Traktor ist das Format, das bei der Beschränkung 7,5 t
noch durchfahren darf, ungefähr dieses:
http://pictures-cdn.tractorfan.nl/cover/j/john-deere…
Vergleichsweise klein…
Beim Güllefass wird es eng. Beladen geht es dabei um so ein
Teil:
http://www.landwirt.com/ez/index.php/kleinanzeigen/a…
Auch das - eher klein.
Im angenommenen Fall geht es um die An- und vor allem Abtransport von Material einer Biogasanlage. Angesichts des bröselnden Zustands (die Fahrzeuge sind ja auch so breit, dass sie am Straßenrand halb auf dem Bankett fahren und entsprechend Schäden enstehen) mancher kleinerer Ortsverbindungsstraßen im Umkreis (eben entspr. mit Tonnagebegrenzungen beschildert) und des Verkehrsaufkommens dieser schweren Fahrzeuge dort (die größten Traktoren, die ich je gesehen habe mit entspr. Fässern und Hängern), fragt man sich manchmal, ob die Schilder auch für diese Fahrzeuge gelten.
Da fällt mir noch eine hypothetische Frage ein: Ist das inzwischen geklärt, ob das Betreiben einer Biogasanlage überhaupt noch als Landwirtschaft zählt (und somit das Schild „landwirtschaftlicher Verkehr frei“)? Irgendwo hatte ich eine Diskussion darüber mitbekommen…
Erstmal danke für Erhellung
bufo
Biogasanlage Gewerbebetrieb
Servus,
zur Abgrenzung Landwirtschaft vs. Gewerbe bei Betrieb einer Biogasanlage sind schon einzelne Fälle durch die Instanzen gewandert; grundsätzlich gilt, dass ein einheitlicher Gewerbebetrieb entsteht, wenn der Betrieb der Biogasanlage „wesentliche“ Bedeutung für das gesamte Unternehmen hat. Also Schweine mästen und die Nebenprodukte Gülle / Maisstroh in die Biogasanlage werfen geht, auch wenn Nachbars Gülle mit vergast wird - aber Mais komplett in die Biogasanlage werfen und nur dafür anbauen ist gewerblich, weil dabei keine Nahrungs- oder Genussmittel bzw. deren Vorstufen erzeugt werden. Es gab da z.B. einen Fall, wo ein Landwirt seine sämtlichen Äcker ausschließlich mit Masse für seine Biogasanlage bebaute, so dass die Erlöse seines Unternehmens nur für den Verkauf von Gas erzielt wurden. Hier liegt kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr vor.
Möglich sind auch die Alternativen „zwei getrennte Betriebe, 1*Land- und Forstwirtschaft, 1*Gewerbe“ (ist ein Klassiker bei Massentierhaltung) und „Biogasanlage als (untergeordneter) Nebenbetrieb im einheitlichen Land- und forstwirtschaftlichen Betrieb“.
Ob es bei solchen Situationen übrigens Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge mit einer Masse > 7,5 t, aber besonders niedrigem Achsdruck (Verteilung auf viele Achsen wie bei großen Güllefässern, soweit zum Ausbringen und nicht für den Transport konstruiert, Verteilung auf große Breite mit „Terrareifen“) gibt, weiß ich nicht; ich hielte es nicht für ausgeschlossen.
Schöne Grüße
MM
Konstrukte
Da gibt es wohl viele Konstruktiinsmöglichkeiten für günstige Ausgangslagen.
Oft tun sich da mehr Höfe zusammen, dazu noch Lohnunternehmen, eine hübsche Geschäfts Form und zackdiebohne: blickt keiner mehr durch
Ich bin auf jeden Fall schlauer als vorher. Danke, auch an die anderen Antwortet.
Bufo