Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Eine Wohnungsverwaltung stellt fest, dass in einem Mietshaus die Kellergänge zugemüllt wurden.
Dies ist laut Hausordnung und wegen dem Brandschutz nicht zulässig.
Es ergeht eine Wurfsendung an alle Mieter, in der der unbekannte Verursacher dazu aufgefordert wird, bis zu einem bestimmten Termin den Unrat zu beseitigen.
Geschieht das nicht, so soll eine Firma mit dieser Sonderreinigung beauftragt und die Kosten dafür auf die Betriebskosten aller Mieter umgelegt werden.
Ist soetwas zulässig, dass quasi alle Mieter bestraft werden, wenn einer den Keller zumüllt?
Danke und Gruß
Frank