Sonderstatus Hongkong

Hallo Fachleute,

bei Gesprächen im Kollegenkreis ist die Behauptung aufgestellt worden, das Hongkong nicht nur innerhalb der Volksrepublik China einen Sonderstatus innehat, sondern als ehemalige britische Kronkolonie auch einen Sonderstatus gegenüber der EU hätte.
Soll heissen, dass es im Verhältnis Hongkong:EU Vergünstigungen gegenüber anderen Drittstaaten geben soll.
Leider habe ich diesbezüglich keine Info im web finden können.
Hat vielleicht jemand eine Quelle, die obigen Behauptungen zu bestätigen oder zu widerlegen?

Danke für Hilfe,

tantal.

Hi,

ja, stimmt soweit. So dürfen z.B. Inhaber eines Hong Kong Pass (http://en.wikipedia.org/wiki/File:Cover_of_HKSAR_e-P…) visumfrei in folgende Länder reisen: http://www.gov.hk/en/residents/immigration/traveldoc…

Mit einem chin. Pass braucht man z.B. zwingend ein Visum um in die EU zu reisen. http://en.wikipedia.org/wiki/File:China_E-possort.jpg

„Soll heissen, dass es im Verhältnis Hongkong:EU Vergünstigungen gegenüber anderen Drittstaaten geben soll“

Was meinst Du damit??

Gruss
K

Danke erst mal für Deine Antwort.

„Soll heissen, dass es im Verhältnis Hongkong:EU
Vergünstigungen gegenüber anderen Drittstaaten geben soll“

Was meinst Du damit??

Damit meine ich, dass es lockerere Einfuhrbedingungen zwischen HK und EU gibt, als z.B. zwischen China Mainland oder Japan und EU.Oder auch lockerere Aufenthalts-Arbeitsbedingungen von HK-Bürgern in der EU.
Ich dachte an ähnliches Verhältnis, wie Türkei und EU derzeit.

Grüße,

tantal

Hi,

Hong Kong selbst hat ja gar keine eigene Industrie. Das kommt alles aus China. Dass also die EU niedrigere Zölle für Waren aus HK als aus China verlangt wage ich stark zu bezweifeln. HK Bürger brauchen auch eine Aufenthaltserlaubnis in der EU und können nicht einfach sagen „das ist so schön hier, ich bleibe“. Und ob dann ein Bürger Kong Kongs gegenüber einem der VR China bevorzugt wird weiss ich nicht.

"Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Gleiches gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll.

Für alle anderen, bisher nicht genannten Staatsangehörigen gilt, dass diese vor der Einreise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein Visum beantragen müssen." http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/Vi…

Gruss
K

Ich danke Dir für Deine Mühe und wünsche ein gutes neues Jahr.

Viele Grüße,

tantal