Sondertilgung bei Hausfinanzierung zurück zahlen?

Guten Tag,

mit meiner Ex-Lebensgefährtin habe ich im Juni 2011 ein Haus mit Grundstück gekauft (zu gleichen Teilen). Ihr Großvater hat uns hier finanziell unterstützt, bzw. wurde eine feste Sondertilgung in Höhe von 30.000€ vereinbart, die im September 2013 hätte fließen sollen. Durch die Trennung wurde das aber nun bei der Bank rückabgewickelt und die Freigabe der fest eingeplanten Sondertilgung liegt bereits vor. Das ist also soweit geklärt. Nun hat der Großvater meiner Ex allerdings noch eine Sondertilgung ohne unser Wissen an unsere finanzierende Bank in Höhe von 6.000€ getätigt. Nach Bekanntgabe der Trennung möchte er natürlich sein gesamtes Geld zurück, also auch die 6.000€. Bei der Sondertilgung der 30.000€ wurde ein Schriftstück aufgesetzt, in diesem steht, dass diese Summe nach Trennung zurück gehen wird. Dieses Schreiben wurde von allen Beteiligten unterschrieben. Freigabe erteilt, somit ok. Für die 6.000€ flatterte im Nachhinein auch noch ein Schriftstück vom Großvater handschriftlich geschrieben ins Haus, dass diese Summe auch zurück gezahlt wreden muss, wenn es zur Trennung kommt. Zum damaligen Zeitpunkt waren meine Ex und ich noch zusammen, aber es wurde schonmal an Trennung gedacht, deswegen wurde das Schreiben auch nicht unterschrieben, weder von mir, noch von ihr. Frage nun: Müssen die 6.000€ Sondertilgung, die der Opa von meiner Ex an unsere Bank überwiesen hat, zurück gezahlt werden oder nicht? Die Überweisung ging nur an die Kontonummer, ohne Verwendungszweck.

Vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage.

Beste Grüße
Sascha

Sorry aber die Beantwortung der Frage grenzt m.A. nach an Rechtsberatung, daher ist mir eine Antwort nicht möglich

Matthias

Hallo, ich vermute schon, dass eine Rückzahlung aus rechtlichen Gründen wird erfolgen müssen. Beste Grüße … a.

Lieber Sascha,

ich bin zwar nur für Unternehmen zuständig und für diese auch für Liquidität und Finanzen.

Doch nach meinem gesunden Menschenverstand gehört die Sondertilgung, die der Grossvater doch bezahlt hat, auch ihm wieder zurückgezahlt - oder?

Zudem bin ich der Meinung, auch ein mündlicher Vertrag ist ein geschlossener Vertrag und es wäre doch sicherlich unehrlich und auch unmoralisch, dem gutmütigen Grossvater das Geld nicht zurück zu zahlen. Ich denke auch, ohne diese Sondertilgung wäre die ganze Finanzierung und damit der Hauskauf unmöglich gewesen.

Also - ich denke. Ehrlichkeit währt am längsten.

Beste Grüsse

Ihr Jo Vorstadt

AktivCoach und Strategie-Experte

www.aktivcoach.eu
www.facebook.com/aktivcoach

Gründungsmitglied www.aktivcoach.erfolg.com
NEU: www.gratiskurs.aktivcoach.eu und www.aktiv-impuls.com

mit meiner Ex-Lebensgefährtin habe ich im Juni 2011 ein Haus
mit Grundstück gekauft (zu gleichen Teilen). Ihr Großvater hat
uns hier finanziell unterstützt, bzw. wurde eine feste
Sondertilgung in Höhe von 30.000€ vereinbart, die im September
2013 hätte fließen sollen. Durch die Trennung wurde das aber
nun bei der Bank rückabgewickelt und die Freigabe der fest
eingeplanten Sondertilgung liegt bereits vor. Das ist also
soweit geklärt. Nun hat der Großvater meiner Ex allerdings
noch eine Sondertilgung ohne unser Wissen an unsere
finanzierende Bank in Höhe von 6.000€ getätigt. Nach
Bekanntgabe der Trennung möchte er natürlich sein gesamtes
Geld zurück, also auch die 6.000€. Bei der Sondertilgung der
30.000€ wurde ein Schriftstück aufgesetzt, in diesem steht,
dass diese Summe nach Trennung zurück gehen wird. Dieses
Schreiben wurde von allen Beteiligten unterschrieben. Freigabe
erteilt, somit ok. Für die 6.000€ flatterte im Nachhinein auch
noch ein Schriftstück vom Großvater handschriftlich
geschrieben ins Haus, dass diese Summe auch zurück gezahlt
wreden muss, wenn es zur Trennung kommt. Zum damaligen
Zeitpunkt waren meine Ex und ich noch zusammen, aber es wurde
schonmal an Trennung gedacht, deswegen wurde das Schreiben
auch nicht unterschrieben, weder von mir, noch von ihr. Frage
nun: Müssen die 6.000€ Sondertilgung, die der Opa von meiner
Ex an unsere Bank überwiesen hat, zurück gezahlt werden oder
nicht? Die Überweisung ging nur an die Kontonummer, ohne
Verwendungszweck.

Hallo, schwierig! hier muss ein Rechtsanwalt ran.

Offensichtlich ist allen Beteiligten klar gewesen, dass auch die EUR 6000 - Sondertilgung nur zu dem z
Zweck und unter der Bedingung geleistet wurden, dass Ihr beide zusammen blibt - auf die tatsächliche Unterfertigung des Schreibens des Großvaters kommt es in diesem Fall nicht mehr an. Wenn dem so ist, dann hat der Großvater einen grundsätzlichen Anspruch auf Zurückzahlung.

Hallo Sascha,
ich bin kein Rechtsanwalt! Da es keine Unterschrift zu dieser letzten Vereinbarung gibt denke ich mal das keine Zahlung zu erfolgen hat. Aber wie gesagt, ich bin kein Rechtsanwalt.
Wem gehört denn das Haus nun? Derjenige hat diesen Wert ja in seinem Besitz und sollte sich mit dem Opa einigen können. Oder?
Viele Grüße
Heiko Fichter

Moin,
der Text ist zwar lang, aber die Frage unklar gestellt. Wenn der Opa eine ST geleistet hat und das Darlehen jetzt rückabgewickelt wird, dann müssen doch auch 6.000 € weniger an die Bank zurückgezahlt werden, dann ist das Geld doch wieder da. Insofern verstehe ich die Frage nicht.

Hallo hascha85,
das ist eher ein juristisches Problem, aber mal sehen.
Eigentlich darf der Opa seiner Enkelin ja Geld schenken. Wenn das dann 6.000,- Euro sind, warum nicht.
Könnte man ja auch so auslegen, wenn kein Verwendungszweck angegeben wurde. Somit wäre die Schuld deiner Ex gegenüber der Bank natürlich um 6.000 Euro kleiner (Umkehrschluss). Wenn der Opa auf Rückzahlung besteht, meine ich, dass hier bald ein Anwalt notwendig wird, wenn man sich nicht „normal“ einigen kann, wer jetzt wem was zurückzahlen muss. Ich denke mal, dass das Haus wieder verkauft wird. Denn wenn einer von euch das übernimmt, muss er dem anderen ja sowieso die Hälfte ausbezahlen, bzw. die Schulden übernehmen.
Hoffe etwas geholfen zu haben.
MfG
J. Wolf

Hallo Sascha,

bei diesem Sachverhalt können wir keine Auskunft geben, da es sich um eine Rechtsfrage handelt. Daher raten wir Ihnen dazu einen Anwalt zu konsultieren.

Alles Gute! Mit freundlichen Grüßen

HYPOFACT - mein baugeld

Hallo,

deine Frage hat nichts mit Baufinanzierung zu tun sondern dies ist eine Rechtsfrage. Bitte stelle deine Frage an einen Rechtsexperten. Kann dir hierbei leider nicht helfen.

lg vom Chiemsee

Hallo Sascha,
was meint Deine EX?
Habt Ihr das Geld angefordert oder sollte es ein Geschenk sein?
Wenn Ihr oder Du nicht zurück zahlt wird es zu einer Zahlungsklage kommen.
Deine Ex wird sicherlich zu Ihrem Opa halten und den
Modus der Fälligkeit bei Trennung bestätigen.
Ich denke das das auch so von Seitens des Opas gemeint war als er die Überweisung getätigt habt.
Außer Du kannst nachweisen das Deine EX die 6000.- alleine verballert hat,aber ich habe das so verstanden das damit eine Sondertilgung bei der Bank getätig wurde.
Wenn Dir die Rückzahlung wirtschaftliche PÜrobleme bereitet kannst Du mit dem Opa Ratenzahlungen vereinbaren.Auf einen Prozeß würde ich es in diesem Fall nicht ankommen lassen.