Sonderurlaub gem. Paragraph 28 Tvöd

Ich verdiene mir mit einem Minijob etwas dazu. Wurde auch genehmigt. Darf ich auch eine Rentenversicherungspflichtige Arbeit nachgehen?
Mit Lohnsteuerkarte? Bedarf es der Genehmigung des früheren Arbeitgebers?

Danke für die Antworten.

Sorry, keine Antwort, nur eine Gegenfrage: was genau hat deine Frage mit der Überschrift zu tun? Ist die Fragenwürfelmaschine durcheinander geraten? Ach so, noch eine Frage: welcher FRÜHERE Arbeitgeber? Oder meinst du den des Minijobs? Was steht in deinem Arbeitsvertrag dazu?

Ich bin momentan im unbezahlten Sonderurlaub. Darf ich im Sonderurlaub, eine Arbeit auf Lohnsteuerkarte nachgehen?

Bzw. überhaupt zu anderen Beschäftigungen, unabhängig vom Sonderurlaub.

Hallo,

auch bei Sonderurlaub nach § 28 TVöD ist man weiterhin Arbeitnehmer beim Dienstherren.
Man ist aus wichtigen Gründen (z. B. Kinderbetreuung) vom Dienst freigestellt und ist nicht gekündigt.
Eine Nebentätigkeit (!) egal ob auf Minijob-Basis oder auf Lohnsteuer erfordert die Genehmigung des Dienstherren.
Der kann die Genehmigung verweigern mit dem Hinweis darauf, dass bei einem größeren Umfang der Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber der Grund für die Beurlaubung (ganztägige Kinderbetreuung) weggefallen ist, und der Arbeitnehmer auch in Teilzeit wieder bei ihm anfangen kann.

Grüße
miamei

Super. Vielen Dank.