Sonderwegerechte

Hallo,

bestimmt gehe ich recht in der Annahme, daß Polizisten unter bestimmten Bedingungen Sonderwegerechte beanspruchen dürfen, auch zulasten anderer Verkehrsteilnehmer oder zulasten der Eigentümer von z.B. Rasenflächen o. dgl. Wenn das Befahren z.B. einer Wiese mit Polizeifahrzeugen dem Einsatzziel angemessen ist, bedarf die Polizei keiner vorherigen Erlaubnis vom Eigentümer der Wiese.
Jetzt sagt mir aber die Gemeinde, es gebe eine Vereinbarung mit der Polizei, derzufolge die Gemeinde der Polizei das Befahren gemeindeeigener Grünanlagen auch ohne Vorliegen einer hoheitlichen Erfordernis gestattet. Vulgo, auch aus Daffke. Sind solche Kommunalpakte üblich? Oder: darf die Polizei ohnehin rein aus Daffke überall rein? War da nicht mal was mit „Unverletzlichkeit der Wohnung“?
Ich selber hatte früher mal ein großes Grundstück in Deutschland, und selber erlebt, daß Polizisten die Einfriedung überwanden und auf meinem Hof herumlungerten und sich eiligst davonmachten, als ich auf sie zuging. Auf Nachfrage erklärte mir wer von der Inspektion, dieses Verhalten sei zwar nicht polizeiüblich aber auch nicht illegal.
Könnte mich mal wer hinweisen auf was für Paragraphen da einschlägig sind usw.?

Gruß

Raimund

Hallo,

Sonderwegerechte gelten nur für öffentliche Straßen und Wege.

Auf privaten Grund und Boden gelten die Regelungen des Eigentümers und das auch aus gutem Grunde.
Man denke zum B. an Industriebetriebe,wo Betriebsfremde (und dazu zählen nun einmal auch die Herren in Grün) gar nicht alle Gefahren abschätzen können.

Der Zutritt zu Wohnungen nennt sich Gefahrenabwehr und dazu sind
Vollzugsbeamte von Polizei,Feuerwehr und THW im Gefahrenfalle kraft Gesetzes
ermächtigt.
Beispiel:
Aus einer Wohnung in der 4.Etage werden Passanten mit Blumentöpfen beworfen.
Hier darf die Polizei zur Gefahrenabwehr die Wohnung auch gegen den Willen des Besitzers betreten.

Danke für die interessante Antwort.

Du sagst praktisch, es gibt für die Polizei Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderwegerechten im öffentlichen Verkehrsraum, und es gibt noch strengere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Wegerechten in privaten Wohnungen oder Grünanlagen.
Außerhalb dessen müssen Polizeiautos so fahren und parken wie die anderen auch. Das ist alles sehr logisch.
Mir geht es darum: Unsere Gemeinde hat eine Grünanlage, in deren Mitte ist ein Verkehrsübungsplatz für Kinder. Da machen Polizisten Verkehrsunterricht und halten Prüfungen ab. Neben dem Platz sind immer viele Parkplätze frei, aber die Polizisten sparen sich die zwanzig Schritt Fußmarsch und parken mitten in der Wiese.
Wenn die Kinder zum Verkehrsunterricht kommen, gehen sie also an gesetzeswidrig abgestellten Polizeiautos vorbei, das gefällt mir nicht.

Gruß

Raimund

Moin,

dazu habe ich eine weitere Frage: lt. deiner Aussage dürften dann also auch weder Polizeibeamte noch Mitarbeiter des Ordnungsamtes Grundstücke im Privatbesitz ohne Einverständnis des Eigentümers nutzen, um z.B. Verkehrskontrollen oder Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen?

Ist das so korrekt?

Cheers Topper

Jetzt sagt mir aber die Gemeinde, es gebe eine Vereinbarung
mit der Polizei, derzufolge die Gemeinde der Polizei das
Befahren gemeindeeigener Grünanlagen auch ohne Vorliegen einer
hoheitlichen Erfordernis gestattet.

Jetzt sagt mir gerade mein Gefühl, dass dir irgendetwas nicht passt und du deswegen eine simple Antwort der zuständigen staatlichen Stelle nicht akzeptierst, anstatt sie einfach hinzunehmen.

  1. Du kannst eine „Erfordernis“ weder beurteilen noch - offenbar - nachvollziehen.
  2. Der Vergleich Wohnung/ öffentliches Besitztum ist dermaßen abstrus, dass mir dazu gar nichts mehr einfällt.

Könnte mich mal wer hinweisen auf was für Paragraphen da
einschlägig sind usw.?

Welche Paragraphen?
Du sagst selbst, dass von Seiten der Gemeinde eine Erlaubnis für die Polizei vorliegt. Damit ist alles gesagt.

Gruß Andreas

Och nö…

Sonderwegerechte gelten nur für öffentliche Straßen und Wege.

Ach und ich war mir doch so sicher, dass es so ein Konstrukt im deutschen Verkehrsrecht gar nicht gibt. Es gibt nämlich Sonderrechte und Wegerechte.
Und die gelten im gesamten öffentlichen Verkehrsraum , also selbstverständlich auch auf dazu gehörendem privatem Grund.

Aber bei deinen Beiträgen ist man halt schlicht besser bedient, wenn man sie ignoriert…

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Hallo,

Du sagst praktisch, es gibt für die Polizei Voraussetzungen
für die Inanspruchnahme von Sonderwegerechten im öffentlichen
Verkehrsraum, und es gibt noch strengere Voraussetzungen für
die Inanspruchnahme von Wegerechten in privaten Wohnungen oder
Grünanlagen.

Gut. Aber es gibt diese Möglichkeiten - egal ob sie streng sind oder nicht.
Ganz nebenher, das Betreten und Befahren von Grundstücken ist nicht nur der Polizei erlaubt, da gibt es noch viel mehr Möglichkeiten …

Außerhalb dessen müssen Polizeiautos so fahren und parken wie
die anderen auch. Das ist alles sehr logisch.

Ausserhalb von was? Diese Aussage wäre zu präzisieren. „Die Poliziei“ wird nicht in jedem Fall erst den nächsten freien Parkplatz drei Seitenstraßen weiter aufsuchen müssen.

Mir geht es darum: Unsere Gemeinde hat eine Grünanlage, in
deren Mitte ist ein Verkehrsübungsplatz für Kinder. Da machen
Polizisten Verkehrsunterricht und halten Prüfungen ab. Neben
dem Platz sind immer viele Parkplätze frei, aber die
Polizisten sparen sich die zwanzig Schritt Fußmarsch und
parken mitten in der Wiese.

Die Polizei hat eine entsprechende Genehmigung der Gemeinde.

Wenn die Kinder zum Verkehrsunterricht kommen, gehen sie also
an gesetzeswidrig abgestellten Polizeiautos vorbei, das
gefällt mir nicht.

Warum „rechtswidrig abgestellt“? Es gibt doch eine Genehmigung und möglicherweise einen guten Grund.
Wenn mein Nachbar mir erlaubt, auf seinem Grundstück zu parken und ich mache das, weil es für mich von Vorteil ist, dann kann es missfallen, wem es will, das dürfte meinem Nachbarn und mir reichlich egal sein.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

ach,warst du das mit der kaputten Frontscheibe ??..:smile:

Es war einmal…eine wahre Geschichte…in einem Industriebetrieb wurde die Brandmeldeanlage ausgelöst,dadurch wurden auch automatisch die Zufahrtsschranken
für die Feuerwehr geöffnet.
Während die Feuerwehr über die sogenannten Laufkarten genau über die Anfahrtswege zur ausgelösten Meldergruppe verfügte,meinten 2 Streifenhörnchen
das auch so zu „schaffen“.Getreu dem Motto „wir haben ja Sonderrechte“ wurde auf das Werksgelände gebrettert und Warnschilder gelten ja nicht für Blaumänner
Schilder wie Durchfahrt Verboten sind ja uninteressant…:smile:
Naja…vielleicht hätten diese Helden auch mal nach oben sehen sollen…*g*

Denn durch die Auslösung der BMA verließen natürlich die Mitarbeiter in dem betreffenden Gebäude dieses…dadurch konnte natürlich niemand mehr sich um die
Förderbänder von einem anderem Betriebsteil kümmern und so kam es zu einem Stau und dem herabfallem von Material auf diesen Durchgang.Genau deswegen darf man ja auch nicht dazwischen durchfahren oder laufen.

Ergebnis:
Motorhaube und Frontscheibe des Streifenwagens beschädigt…

Wird wohl für einen leichten Karriere-Knick bei dne Streifenhörnchen gesorgt haben…:smile:

Denn an die Versicherungsgesellschaft des Betriebes wurden keine Forderungen von
Seiten der Polizei gestellt…

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Hallo,

die sogenannten Sonderzugangsrechte im gewerblichen Bereich gelten aber nicht für Privatbesitz.

Hallo,

ja das ist korrekt…ABER…sofern du ein Fahrzeug besitzt,kannst du dann natürlich Gewiß sein,das du bei jeder Verkehrskontrolle dabei bist…bzw. das du bei jedem Parkverstoß ein Knöllchen hast…

Hallo,

die sogenannten Sonderzugangsrechte im gewerblichen Bereich
gelten aber nicht für Privatbesitz.

Kannst Du das bitte näher erklären? (Vielleicht sogar mit einem Link?)

Ich dachte an viel einfachere Sachen wie beispielsweise das hier:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=DE5…

Gruß
Jörg Zabel

:wink:
Schön zu sehen, dass du wirklich nicht mal ansatzweise verstanden hast, worum es geht. :smile:

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Hallo,

ich weiß jetzt zwar nicht, woher deine Erkenntnisse stammten, aber

Wird wohl für einen leichten Karriere-Knick bei dne
Streifenhörnchen gesorgt haben…:smile:

diese Aussage ist halt mal wieder typisches Stammtischgeschwätz fern jeder Realität.

Falls bei dem beschrieben Einsatz das Auto beschädigt wurde, dann war es halt so. Pech, dumm gelaufen, was soll’s…gut, dass keiner der Beamten verletzt wurde, erledigt.

Und du kannst mir glauben, dass so ziemlich alle Entscheidungsträger innerhalb der Länderpolizeien dies nicht anders beurteilen würden, zumindest falls sie ihre Funktion noch eine Weile behalten wollen. Anzunehmen, das so eine absolute Bagatelle in irgendeiner Form über elementare Dinge wie Beförderungen oder gar Laufbahnwechsel mitentscheiden würde, ist absurd und zeugt von völliger Unkenntnis über das ‚Innenleben‘ der Polizei. Taugt aber immer mal wieder, um sich am Stammtisch wichtig zu machen…

Vermutlich haben die Beamten einen kurzen Dreizeiler geschrieben, den entsprechenden Vorgesetzten bzw. Mitarbeitern (Kfz) z.K., abgeheftet, Ende der Geschichte.

Beste Grüße,

ame

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Abend,

Während die Feuerwehr über die sogenannten Laufkarten genau
über die Anfahrtswege zur ausgelösten Meldergruppe
verfügte,meinten 2 Streifenhörnchen
das auch so zu „schaffen“.Getreu dem Motto „wir haben ja
Sonderrechte“ wurde auf das Werksgelände gebrettert und
Warnschilder gelten ja nicht für Blaumänner
Schilder wie Durchfahrt Verboten sind ja
uninteressant…:smile:
Naja…vielleicht hätten diese Helden auch mal nach oben
sehen sollen…*g*

und was hat dieses Märchen von Grimm un mit dem Ausgangsposting und der Frage zu tun?

Spätestens nach Deiner Antwort in Auto und anderem in dem Du die Wagemutige Behauptung aufstellst, dass sich Elektromotoren und Ottomotoren nur durh die nicht vorhandene Auf - und Abwärtsbewegung des Zylinderkopfes unterscheiden, wußte ich und wahrscheinlich jeder hier, dass Du nichts weißt.

Warum schreibst Du dann eigentlich noch?

Bist Du von www zur Belustigung der anderen angestellt?

Erheiterte Grüße RS99

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Abend,

ja das ist korrekt…ABER…sofern du ein Fahrzeug
besitzt,kannst du dann natürlich Gewiß sein,das du bei jeder
Verkehrskontrolle dabei bist…bzw. das du bei jedem
Parkverstoß ein Knöllchen hast…

und heiter grüßt der Stammtisch.

Laß es einfach.

BITTE

RS99 … mehr auf http://w-w-w.ms/a4dbyv

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Hallo,

Stammtisch ist wohl das einzige,was du kennst…:smile:

Wahrscheinlich willst du uns noch erzählen,das der Dienststellenleiter dem Fahrer für das kaputtfahren auch noch eine Beförderung angeboten hat…lool

Wie wäre es mal mit Realität ??? wie hier zum B.

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/port…

In Regressnahme eines Polizeibeamten wegen Falschbetankung eines
Dienstkraftfahrzeuge

Hallo,

warum muss ich da nur sofort an diesen berühmten Ausspruch denken…:smile:

Eugène François Vidocq

warum muss ich da nur sofort an diesen berühmten Ausspruch
denken…:smile:

Eugène François Vidocq

Vielleicht, weil selbst die gedanklichen Exkremente des Herrn Vidocq um längen gehaltvoller waren, als alles, was du hier jemals von dir gegeben hast? :smile:

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ot
Hi,

Eugène François Vidocq

Vielleicht, weil selbst die gedanklichen Exkremente des Herrn
Vidocq um längen gehaltvoller waren, als alles, was du hier
jemals von dir gegeben hast? :smile:

da hast Du wahrscheinlich vollkommen recht, aber eines muss man unserem „Experten“ schon zu gute halten. Seit dem es Ihn gibt, bekommt mein Bildschirm eine regelmäßige Reinigung.
Wenn ich den Kaffee wieder wegputzen muss, den ich vorher, vor lauter lachen, dagegen gespuckt habe.

Also ist er eigentlich gesehen auch ganz hilfreich :wink:

Grüße RS99

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Buchstabensuppe
Hast Du den Begriff Sonderwegerechte aus dem gleichen Buch, in dem steht, daß Schutzgelderpressung ein Straftatbestand ist?

Würde einiges erklären.

es zu einem Stau und dem herabfallem von Material auf diesen
Durchgang.Genau deswegen darf man ja auch nicht dazwischen
durchfahren oder laufen.

Die Polizei darf - auch wenn das in dem Fall blöde Folgen hatte, wenn auch nicht diese:

Wird wohl für einen leichten Karriere-Knick bei dne
Streifenhörnchen gesorgt haben.

Denn an die Versicherungsgesellschaft des Betriebes wurden
keine Forderungen von
Seiten der Polizei gestellt…

Warum auch. Dennoch wird das für den Polizisten keine Konsequenzen gehabt haben; den Beamten wird ja auch nicht in Rechnung gestellt, wenn sie bei der Verfolgung von Straftätern mit der Uniformjacke an einer Türklinke oder mit dem Außenspiegel an einer Laterne hängenbleiben.

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