Hallo,
bestimmt gehe ich recht in der Annahme, daß Polizisten unter bestimmten Bedingungen Sonderwegerechte beanspruchen dürfen, auch zulasten anderer Verkehrsteilnehmer oder zulasten der Eigentümer von z.B. Rasenflächen o. dgl. Wenn das Befahren z.B. einer Wiese mit Polizeifahrzeugen dem Einsatzziel angemessen ist, bedarf die Polizei keiner vorherigen Erlaubnis vom Eigentümer der Wiese.
Jetzt sagt mir aber die Gemeinde, es gebe eine Vereinbarung mit der Polizei, derzufolge die Gemeinde der Polizei das Befahren gemeindeeigener Grünanlagen auch ohne Vorliegen einer hoheitlichen Erfordernis gestattet. Vulgo, auch aus Daffke. Sind solche Kommunalpakte üblich? Oder: darf die Polizei ohnehin rein aus Daffke überall rein? War da nicht mal was mit „Unverletzlichkeit der Wohnung“?
Ich selber hatte früher mal ein großes Grundstück in Deutschland, und selber erlebt, daß Polizisten die Einfriedung überwanden und auf meinem Hof herumlungerten und sich eiligst davonmachten, als ich auf sie zuging. Auf Nachfrage erklärte mir wer von der Inspektion, dieses Verhalten sei zwar nicht polizeiüblich aber auch nicht illegal.
Könnte mich mal wer hinweisen auf was für Paragraphen da einschlägig sind usw.?
Gruß
Raimund