Sonderzahlung Pflege P-Konto

Guten Tag,

aufgrund der aktuellen Situation erhalte ich als Altenpfleger mit den Gehalt für Juli eine Sonderzahlung über 1500 Euro. Nun habe ich ein P-Konto auf den eine Pfändung vorliegt.
Ist diese Sonderzahlung pfändbar?
Es sind übrigens Schulden meiner Ex, habe da blauäugig einen Fehler begangen. Brauche da echt keine unqualifizierten Aussagen zum Thema.
Vielen Dank und einen schönen Tag.

Mit freundlichen Gruß
Kai

Ansprüche auf einmalige Geldleistungen können gemäß § 54 Abs. 2 SGB I nur gepfändet werden, soweit nach den Umständen des Falles, insbesondere nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungsberechtigten, der Art des beizutreibenden Anspruchs sowie der Höhe und der Zweckbestimmung der Geldleistung, die Pfändung der Billigkeit entspricht. Am besten nimmst du Kontakt zu deiner Bank auf.