Sonderzahlung steuerfrei

Hallo zusammen,

es wurde in Rundschreiben von Innung und Handwerkskammer der Eindruck vermittelt, ein AG könne ohne weitere Begründung dem AN bis zu 1500€ als Sonderzahlung „wegen Corona“ steuerfrei zukommen lassen.

Gibt es wirklich keine Pflichten, diese Zahlung konkret zu begründen?

Hallo,

mein AG zahlt mir diese Prämie aus. Eine der Anforderungen ist wohl, dass in der Lohn-/ Gehaltsabrechnung „Corona-Hilfe“ steht. Dann ist diese Prämie frei von Steuer- und SV-Beitrag.

Grüße
Pierre

P.S.: bei meiner Google-Suche vor wenigen Tagen (nach der Ankündigung meines AG) fand ich auch ganz weit oben die passenden Dokumente zum Thema