Guten Tag
Ich arbeite seit knapp 1 1/2 Monaten als ex. Altenpflegerin als Bedarfsaushilfe (450.-€-Basis) bei einer kirchlichen Sozialstation. Einen „klassischen“ schriftlichen Arbeitsvertrag (z.B. Auflistung Stundenentgelt,Urlaub, Zuschläge, Fristen, usw.) habe ich nicht, „nur“ unterschriebene Dienstvereinbarung (sei lt. PDL normal so). Lt. den Daten auf meiner Lohnabrechnung ist bei uns der BAT-KF gültig.
Nun ist mir bei meiner ersten Lohnabrechnung aufgefallen, dass mir zwar alle Stunden mit korrekten Stundenlohn berechnet und ausgezahlt wurden, doch wurden keine Zuschläge für die bis jetzt gearbeiteten Sonntage (und das sind bis jetzt wirklich einige) berechnet/gezahlt.
Erst dachte ich, dass das Verwaltungsamt ( macht die Abrechnungen für mich/für alle?) evtl. auf meinem Zeiterfassungsplan die Sonntage „übersehen“ hat und daher von gearbeiteten Werktagen ausgegangen ist.
Lt. Internet weiß ich, dass im BAT-KF Zuschläge u.ä. tariflich festgelegt sind. Also dachte ich, ich frag mal direkt bei der PDL nach, ob die überhaupt Zuschläge zahlen (sind ja zumindest vom Arbeitsrecht her nicht gesetzlich vorgeschrieben). Lt Aussage der PDL zahlen sie natürlich Zuschläge, aber nicht an Aushilfen. Dies sei schon korrekt so und überall anders auch so.
So,nun meine Verständnisfrage:
Ist es nicht so, dass bei allgemein gewährten Zuschlägen für zb. Vollzeitkräften die Zuschläge auch für Teilzeitkräfte (darunter fallen ja 450,-E-Jobber ja) gelten?
siehe § 4 TzBfG Verbot der Diskriminierung
Durch die „Verweigerung“ der Berechnung und Auszahlung tariflich festgelegter Zuschläge bei mir als Aushilfe bin ich für meinen Arbeitgeber ja nichts anderes als ein billiger Fachkraftersatz an Sonn- und Feiertagen für meine durch Zuschläge teureren Vollzeit-Arbeitskollegen?!
Man darf mich gerne Korrigieren, falls ich einen Denkfehler meinerseits in der Sache habe
Danke vorab für Antworten, Meinungen, Wissen,…
LG.