Sonntags/-Feiertagszuschläge für Aushilfen?

Guten Tag :slight_smile:

Ich arbeite seit knapp 1 1/2 Monaten als ex. Altenpflegerin als Bedarfsaushilfe (450.-€-Basis) bei einer kirchlichen Sozialstation. Einen „klassischen“ schriftlichen Arbeitsvertrag (z.B. Auflistung Stundenentgelt,Urlaub, Zuschläge, Fristen, usw.) habe ich nicht, „nur“ unterschriebene Dienstvereinbarung (sei lt. PDL normal so). Lt. den Daten auf meiner Lohnabrechnung ist bei uns der BAT-KF gültig.

Nun ist mir bei meiner ersten Lohnabrechnung aufgefallen, dass mir zwar alle Stunden mit korrekten Stundenlohn berechnet und ausgezahlt wurden, doch wurden keine Zuschläge für die bis jetzt gearbeiteten Sonntage (und das sind bis jetzt wirklich einige) berechnet/gezahlt.

Erst dachte ich, dass das Verwaltungsamt ( macht die Abrechnungen für mich/für alle?) evtl. auf meinem Zeiterfassungsplan die Sonntage „übersehen“ hat und daher von gearbeiteten Werktagen ausgegangen ist.

Lt. Internet weiß ich, dass im BAT-KF Zuschläge u.ä. tariflich festgelegt sind. Also dachte ich, ich frag mal direkt bei der PDL nach, ob die überhaupt Zuschläge zahlen (sind ja zumindest vom Arbeitsrecht her nicht gesetzlich vorgeschrieben). Lt Aussage der PDL zahlen sie natürlich Zuschläge, aber nicht an Aushilfen. Dies sei schon korrekt so und überall anders auch so.

So,nun meine Verständnisfrage:

Ist es nicht so, dass bei allgemein gewährten Zuschlägen für zb. Vollzeitkräften die Zuschläge auch für Teilzeitkräfte (darunter fallen ja 450,-E-Jobber ja) gelten?

siehe § 4 TzBfG Verbot der Diskriminierung

Durch die „Verweigerung“ der Berechnung und Auszahlung tariflich festgelegter Zuschläge bei mir als Aushilfe bin ich für meinen Arbeitgeber ja nichts anderes als ein billiger Fachkraftersatz an Sonn- und Feiertagen für meine durch Zuschläge teureren Vollzeit-Arbeitskollegen?!

Man darf mich gerne Korrigieren, falls ich einen Denkfehler meinerseits in der Sache habe :slight_smile:

Danke vorab für Antworten, Meinungen, Wissen,…

LG.

Der Zeiterfassungsplan für den jeweiligen Monat wird immer zum letzten des Monats an das Verwaltungsamt übermittelt, berechnet und zum 16. des Folgemonats ausgezahlt.

Hi!

Steht das nur auf der Abrechnung oder ist das ausdrücklich so vereinbart?

Unabhängig davon: Klar muss in einem Betieb, in welchem es betriebsüblich ist, Zuschläge zu zahlen (die müssen nicht einmal tariflich verankert sein), auch jeder Teilzeitbeschäftigte daran teilhaben.

VG
Guido

Ich habe keinerlei schriftliche Unterlagen bzgl. Arbeitsvertrag (Tarif,Lohn,Arbeitzeiten,Zuschläge,Fristen,… was halt alles in einem typischen Arbeitsvertrag steht) zum lesen, unterschrieben oder gar für meine eigenen Unterlagen bekommen. Nur eben eine unterschrieben Dienstvereinbarung. Das mit dem BAT-KF steht auf meiner Lohnabrechnung in der Spalte Tarif/Tarifbezeichnung. Also ich selber weiß eigentlich auch noch nicht mal, ob ich wirklich den vorgegebenen tariflichen Stundenlohn bekomme.Mir wurde beim Vorstellungsgespräch einfach eine Zahl gesagt und diese wurde dann auch auf meiner Abrechnung gerechnet.
Ob mit oder ohne Unterlagen, die ich einsehen kann, die PDL hat die Zahlung der Zuschläge bejaht, nur halt nicht an Aushilfen :-/

Ja, Dir stehen genauso die Zuschläge zu, wenn es auch die anderen Arbeitskräfte bekommen:
https://www.lohn-info.de/450-euro-job.html

Beatrix

Das war auch nicht die Frage.
Auch eine mündliche Vereinbarung ist gültig.

Was auf der Abrechnung steht, kann ein Indiz sein, hat aber nicht wirklich was zu sagen.
Es ging mir nur darum, ob klar ist, dass der Tarif hier auch Anwendung findet und man sich auf den § 8 beziehen kann.

Tatsächlich ist es aber so, dass Teilzeitler (nix anderes ist eine Minijobberin) das zu bekommen haben, was im Betrieb üblich ist.

so,endlich habe ich mich mal die tage getraut um ein gespräch bei unserem „obersten“ chef (der sich lt. kollegen auch gerne mal aus irgendwas rausredet) bzgl. meines lohnes zu bitten.
bei besagtem gespräch wurde mir folgendes erkärt:
der auf meinen lohnabrechnungen angegebene tarif „BAT-KF“ wäre natürlich nicht korrekt, dort müsse „AVR“ stehen.BAT-KF wäre nur noch bei alt-verträgen. (AVR habe ich mittlerweile recheriert,durchgelesen und soweit verstanden.)
desweiteren wurde mir der unterschied zwischen MEINEM lohn und dem meiner anderen Kollegen (alle teilzeit- oder vollzeit steuerpflichtig angestellt) SO erklärt:
zusammen mit der MAV (mitarbeitervertretung) wurde nach monatlicher überprüfung und rumrechnerei festgestellt, dass die 14€/St für bedarfsaushilfen (ex.altenpfleger )absolut angebracht wären und korrekt wären. in dem besagten lohn wären schon zuschläge mit eingerechnet. aufgrund welcher rechtlichen grundlage diese berechnung und der (für mich unlogische) lohnunterschied begründet ist,wurde mir nicht erklärt. auf mein nachfragen hin, was ich denn an stundenlohn als bedarfsaushilfe bekommen würde,wenn ich (natürlich nach passender eingruppierung und stufe) wie meine kollegen bezahlt werden wollen würde (grundlohn + zuschläge) ,hieß es einfach nur, ich solle dann meine stunden aufstocken,würde dadurch sozialversicherungspflichtig werden und würde dann lohntechnisch wie meine kollegen behandelt werden.
letztendlich konnte/wurde keine meiner fragen oder einwände ernst genommen,bzw. rechtlich beantwortet.
natürlich ist mir bewusst, dass der arbeitgeber durch das kirchliche arbeitsrecht einen gewissen spielraum für die arbeitsvertraglichen bedingungen/voraussetzungen hat. aber wie handhabt es sich nun damit, wenn durch das kirchliche arbeitsrecht (denn NUR darauf KÖNNTE sich mein arbeitgeber berufen) der arbeitnehmer arbeitsrechtlich schlechter behandelt wird als durch das staatliche arbeitsrecht (bzgl. staatliches TzBfG) ?