Sonntags-Nacht-und Überstundenzuschläge

Hallo,
ich würde mich für folgenden Fall Interresieren.
Ein Arbeitgeber schickt seinen Arbeitnehmer auf eine Dienstreise nach Mexiko. Der Arbeitnehmer Reist von Sonntag auf Montag nach Mexiko und ist 26Stunden unterwegs. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart das geleistete Überstunden mit 25% zuschlg vergütet werden.
Nun will der Arbeitgeber die Sonntags-Nacht-und Überstundenzuschläge nicht bezahlen sondern nur den reinen Stundenlohn, mit der begründung das die an und Abreise keine Arbeit ist. Nun habe ich bei Google gefunden das Nachtzuschläge nur bei Tatsächlicher Arbeit gezahlt werden müssen. Ist die an und Abreise keine Tatsächliche Arbeit und muss deswegen der Nachtzuschlag nicht gezahlt werden? Und wie sieht das ganze bei dem Sonntagszuschlag und dem Überstundenzuschlag aus?
Der Arbeitgeber legt die Flüge auf Dienstreisen absichtlich immer auf Sonntag, da diesa da billiger wären. Aber muss ein Arbeitnehmer wenn er schon Sonntags auf Dienstreise geht dann auch noch auf seine zuschläge verzichten? Dies würde ich als „bescheuert“ bezeichnen, aber wie ist da die Rechtslage?
Danke schon mal im Vorraus für eure Antworten.

Gruß Semmeling

Hallo,

ich würde mich für folgenden Fall Interresieren.
Ein Arbeitgeber schickt seinen Arbeitnehmer auf eine Dienstreise nach Mexiko. Der Arbeitnehmer reist von Sonntag auf Montag nach Mexiko und ist 26Stunden unterwegs. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart das geleistete Überstunden mit 25% zuschlg vergütet werden.
Nun will der Arbeitgeber die Sonntags-Nacht-und Überstundenzuschläge nicht bezahlen sondern nur den reinen Stundenlohn, mit der begründung das die an und Abreise keine Arbeit ist.

So isses ja auch.

Nun habe ich bei Google gefunden das Nachtzuschläge nur bei Tatsächlicher Arbeit gezahlt werden müssen.

Macht ja irgendwie auch Sinn, was natürlich nicht bedeuten muss, dass es deswegen Recht ist.

Ist die an und Abreise keine tatsächliche Arbeit und muss deswegen der Nachtzuschlag nicht gezahlt werden?

Hat man da was gearbeitet?

Und wie sieht das ganze bei dem Sonntagszuschlag und dem Überstundenzuschlag aus?
Der Arbeitgeber legt die Flüge auf Dienstreisen absichtlich immer auf Sonntag, da diesa da billiger wären.

Kann sein. Kann aber auch sein, dass so die Termine abgestimmt sind und es nicht anders geht. Bei einer Reise nach Mexiko maht es nunmal keinen Sinn hier erst früh um 8.00 Uhr von zu Hause loszufahren.

Aber muss ein Arbeitnehmer wenn er schon Sonntags auf Dienstreise geht dann auch noch auf seine zuschläge verzichten? Dies würde ich als „bescheuert“ bezeichnen, aber wie ist da die Rechtslage?

Käme möglicherweise noch auf die konkreten Bestimmungen des Arbeits- und Tarifvertrages an. Ansonsten ist Reisezeit zunächst mal keine Arbeitszeit.
Vielleicht dieses Problemchen mal beim AG ansprechen. Möglicherweise sollen solche Unbilde durch ein entsprechendes Gehalt und Zusatzvergütungen (Reisespesen, 13. + 14. Monatsgehalt, Dienstwagen etc. pp.) irgendwie schon abgegolten sein.
Wenn nicht, kann man sich bestimmt noch nach Arbeitgebern umsehen, die sowas entsprechend höher vergüten. In der Regel sind es ja keine Putzfrauen, die nach Mexiko geschickt werden, sondern hochqualifizierte Mitarbeiter, um die sich die Arbeitgeber reißen.

Grüße