Hallo,
ich würde mich für folgenden Fall Interresieren.
Ein Arbeitgeber schickt seinen Arbeitnehmer auf eine Dienstreise nach Mexiko. Der Arbeitnehmer Reist von Sonntag auf Montag nach Mexiko und ist 26Stunden unterwegs. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart das geleistete Überstunden mit 25% zuschlg vergütet werden.
Nun will der Arbeitgeber die Sonntags-Nacht-und Überstundenzuschläge nicht bezahlen sondern nur den reinen Stundenlohn, mit der begründung das die an und Abreise keine Arbeit ist. Nun habe ich bei Google gefunden das Nachtzuschläge nur bei Tatsächlicher Arbeit gezahlt werden müssen. Ist die an und Abreise keine Tatsächliche Arbeit und muss deswegen der Nachtzuschlag nicht gezahlt werden? Und wie sieht das ganze bei dem Sonntagszuschlag und dem Überstundenzuschlag aus?
Der Arbeitgeber legt die Flüge auf Dienstreisen absichtlich immer auf Sonntag, da diesa da billiger wären. Aber muss ein Arbeitnehmer wenn er schon Sonntags auf Dienstreise geht dann auch noch auf seine zuschläge verzichten? Dies würde ich als „bescheuert“ bezeichnen, aber wie ist da die Rechtslage?
Danke schon mal im Vorraus für eure Antworten.
Gruß Semmeling