Sorge- und Besuchtsrecht nach Scheidung

Lieber Experte,
ich bin noch verheiratet, plane mich aber scheiden zu lassen. Als Vater einer 7-jährigen Tochter wäre die Frage, wie ich sicherstellen kann, meine Tochter auch nach einer Scheidung weiter sehen zu können,

  1. im Normalfall
  2. wenn meine Frau das nicht möchte?

Hallo,
ehebingt haben Sie mit Ihrer (Ex)Frau ein geteiltes Sorgerecht. Wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Ihrer Frau ist, werden Sie im Rahmen des Scheidungsverfahrens ein umfangreiches Besuchsrecht sich einräumen lassen, wo bestenfalls genau geregelt ist, an welchen Zeiten, Sie Ihre Tochter sehen bzw. sich um sie kümmern.

Im Interesse des Kindes sollte man als ELTERN versuchen, immer einen einvernehmlichen Weg zu gehen, damit die kleine Seele so wenig wie möglich Schaden nimmt. Manche Frauen versuchen jedoch, ihre Kinder zu „instrumentalisieren“, damit sie sich vom Vater abwenden. Hier hilft nur dauerhafte Präsenz und liebevoller Umgang, dem entgegen zu setzen.

Wenn Ihre Ex-Frau nicht an einem guten, gesunden Umgang mitarbeitet, kann dies evtl. auch Auswirkungen auf die von Ihnen evtl. zu leistende Unterhaltszahlung haben.

LG

Das Sorgerecht wird geteilt. Das ist der Regelfall, da kann die zukünftige Exfrau kaum etwas dran ändern, selbst ein krimineller Hintergrund ist kein Grund, das Sorgerecht nur einem Elternteil zu übertragen.
Das Besuchsrecht kan einvernehmlich von den Parteien geregelt werden.
Es kann, wenn die einvernehmliche Regelung nicht funktioniert, vom Jugendamt geregelt werden. In einem kritischen Fall würde ich umgehend, noch vor allem anderen, den Kontakt zum Jugendamt suchen.
Schliesslich kann man das Umgangsrecht auch gerichtlich klären. Das läuft dann darauf hinaus, dass man das Kind alle zwei Wochen übers Wochenende hat.
Dagegen ist kaum etwas zu machen. Deine Frau kann aber den Prozess, eine Regelung zu finden, stark behindern. In der Zeit, in der man das Kind dann nicht sieht, entfremdet es sich natürlich.
Ich bin kein Fan von miesen Methoden. Aber das Wohl des Kindes erfordert es, dass es Umgang mit beiden Eltern hat. Der Schlüssel liegt dann oft im Portemonnaie. Ich möchte aber nochmal betonen, dass ich das ebenso mies finde, wie den Kontakt zu unterbrechen.
Daher sollte man unbedingt versuchen, einen gemeinsamen Nenner zu finden. Vielleicht auch durch einen Mediator.

Hallo,
wenn möglich versuchen die Tochter nicht der Mutter zu überlassen. Ansonsten versuchen, ein gutes Verhältnis weiter zur Mutter zu pflegen.
Vorsorglich Argumente sammeln, wenn Mutter den Besuch nicht (mehr) möchte.
Für Rückfragen stehe ich gerne auch unter [email protected] zur Verfügung.
Alles Gute und viele Grüße
Bernd
PS: Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.

hallo,
1.nächste frage…macht die ex schwierigkeiten???ansonsten einigt man sich UND zieht in die nähe der tochter
2.JA oder anwalt einschalten

lisa

Hallo

Im Normalfall wird dad über das gemeinsame Sorgerecht vereinbart

Ansonsten werden diese Vereinbarung eingeklagt

Viel Glück

Hallo und guten Tag,
die Abläufe einer Scheidung sind hinreichend im Internet nachzulesen,u.a.auch die Aufgaben des Familiengerichts im Zusammenhang mit den ehelichen Kindern.

Es kommt darauf an, ob schmutzige Wäsche ansteht oder offen miteinander umgegangen wird.
Wichtig ist die richtige Auswahl des Anwalts.
Hören Sie sich um…das spart Geld und Ärger.
Es geht auch ein Anwalt für beide Partner.

Viel Glück
Bernd U

Hallo,
sorry für die späte Antwort.

Zu deiner Frage. Im Normalfall: Würdest du mit deiner Frau absprechen, wann du die Kleine nimmst und wann die Kleine bei deiner Frau ist. So hätte eure Tochter immer beide Eltern und könnte mit der Trennung gut zurecht kommen. Auch für das Kindeswohl ist es ganz wichtig, dass ein Kind auch nach einer Trennung zu beiden Eltern ein gutes Verhältnis hat. Man kann auch einen Besuchsplan aufstellen inkl. Ferien. damit jeder z.B. auch mal einen Urlaub planen kann. Wenn das dann alles eingehalten wird und man sich bei Änderungen abspricht, dann kann ich nur sagen: Applaus, herzlichen Glückwunsch ! Denn leider ist es in der Realität so, dass es so meistens nicht klappt und das verletzte Gefühle über den Rücken der Kinder ausgetragen werden.

Wenn deine Frau das nicht möchte ?:
Deine Frau kann das dann zwar nicht möchten, aber danach geht es nicht. Es geht einzig und allein um das Wohl eures Kindes. Sicherlich hat die Mutter aber einige Möglichkeiten, es soweit zu treiben, dass ein Gericht über den Umgang entscheiden muss.
Mein Rat an dich: Wende dich an euer zuständiges Jugendamt und sage Ihnen was du vor hast und das du Angst hast, dass du dann deine Tochter nicht mehr sehen kannst und wie du vorgehen sollst.
Im Falle, dass die ganze Sache vor Gericht geht, wird das Jugendamt eh hinzugezogen. Das ist dann für dich von Vorteil, wenn das Jugendamt dann sagt, dass du dich von Anfang an darum bemüht hast einen normalen Umgang für das Kind, zum Wohl des Kindes, zu ermöglichen.
Ich wünsche mir für euer Kind, dass Ihr die Größe habt, eure Gefühle zurück zustellen und Eure Tochter in den Focus nehmt, dann verliert sie keinen von Euch und wird die Trennung gut überstehen.
Ich wünsche dir für alles was kommt viel Kraft, starke Nerven und viel Glück !
Lg, Speedy