Guten Tag,
ich hatte gestern eine interessante Diskussion im Freundeskreis.
Ich bin geschiedenen, mein Exmann hat wieder geheiratet und ist nochmal Vater geworden, unser Sohn (14) ist seit 3 Jahren glücklich im Wechselmodel und wir 3 Elternteile haben ein gutes freundschaftliches Verhältnis, ziehen in Erziehungsfragen an einem Strang, machen auch gemeinsame Unternehmungen, feiern die Geburtstage unseres Sohnes gemeinsam etc.
Bei unserer Scheidung wurde das gemeinsame Sorgerecht beihehalten, es wurden keinerlei Vereinbarungen getroffen bzw. schriftlich fixiert, alles passiert in Absprache.
Ich war immer der Meinung, wenn mir etwas passiert (Tod oder lange Krankheit, aufgrund derer ich meine Sorgepflicht vorrübergehend nicht erfüllen kann), trifft automatisch der Kindsvater die Entscheidungen und hat die Alleinsorge für unseren Sohn. Nach meinem Tod komplett, während eines „zeitweisen Ausfalls“ bis ich wieder in der Lage dazu bin - ich wüßte ihn in guten Händen bei ihm und bin in der Hinsicht nicht besorgt, dass da was schief laufen könnte.
Als wir noch verheiratet waren hatten wir eine Sorgerechtsverfügung, für den Fall dass uns beiden etwas zustößt und keiner sich mehr um ihn kümmern kann. Durch die Trennung ist dieses Risiko ja minimiert, kein gemeinsamer Wohnsitz, keine gemeinsamen Autofahrten wo wir verunfallen könnten…
Nun meinte gestern jemand, dass dem nicht so sei - wenn mir etwas zustoßen würde, würde das Jugendamt meinen Platz einnehmen und einen Vormund einsetzen.
Wenn ich google, bekomme ich unterschiedliche Antworten. Gibt es jemanden, der aus der Praxis erzählen kann?
Vielen Dank!