Soweit ich weiß

Hallo Kai,

Ich bin nicht ganz auf dem Laufenden, weiß aber, daß diese Gesetzeslage zumindest diskutiert wird.
Nach der „alten“ (und eventuell noch gültigen Regelung) bekommen ausländische Ehepartner erst nach 3 Jahren Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Wenn sie sich vorher scheiden lassen, riskieren sie die Abschiebung.

In der SPD und bei den Grünen wird schon lange darüber diskutiert, daß dies bei Gewalt in der Ehe eine untragbare Situation ist. Abschreckende Beispiele, in denen Frauen im Frauenhaus nur die Wahl hatten, zu ihrem gewalttätigen Mann zurückzugehen, oder aber ihre Aufenthaltsgenehmigung zu riskieren, gibt es genug. Ebenso Beispiele in denen im Streitfall der deutsche Partner diese Situation ausnutzt und mit Scheidung droht, um seine Interessen durchzusetzen.

Im Prinzip sollte dieses Gesetz geändert werden, d.h., zumindest eine Härtefallregelung bekommen. Ich bin aber nicht auf dem laufenden, ob dies schon geschehen ist. Vielleicht im Rahmen des „Gesetzes zum Schutz vor häuslicher Gewalt“? Ich würde an Deiner Stelle der Bergmann eine Anfrage schicken. Eigentlich müsstest Du offene Türen einrennen, aber etwas Druck kann vermutlich auch nichts schaden.
Ansonsten weiß vielleicht jemand im „Forum für binationale Paare“ Bescheid: http://www.binational-in.de/

Mit vielen Grüßen, Stefanie

Soll eine Antwort auf ‚Ausländerinnen und Heirat‘
Habe mich beim Abschicken wohl verklickt, tut mir leid

Nachtrag
Hier steht etwas dazu. Es betrifft §19 des Ausländergesetzes:

> „Ferner wurde § 19 des Ausländergesetzes, der das eigenständige Aufenthaltsrecht von Ehegatten regelt, novelliert: Die allgemeine Wartefrist wurde von vier auf zwei Jahre herabgesetzt und die Härteklausel so umgestaltet, dass unerträgliche Lebenssituationen der Betroffenen berücksichtigt werden können. Dazu gehören insbesondere das Erleiden von physischer und psychischer Gewalt durch den Ehemann gegenüber der ausländischen Frau sowie den eventuell ebenfalls davon betroffenen Kindern.“

Quelle: http://www.bmfsfj.de/dokumente/Struktur/ix_27727.htm
(Bundesministerium für Familie, etc.)

-)

Kai