Sozialabgaben für Kinderlose über 25

Liebe Experten,
ich habe heute morgen im Radio gehört, dass Kinderlose Bürger Deutschlands eine weitere abgabe von einem Prozent des Gehalts abgeben sollen. Dieses Geld soll angeblich in die Förderung und Bildung von Jugendlichen fließen.
Nun ist meine Frage, ob dieses Gesetz wirklich in Kraft treten wird. Meine Freundin und ich haben daraufhin diskutiert und finden, dass eine solche „Strafe“ für Menschen ohne Kinder ungerecht ist. Wie seht ihr das und ist ein solcher Gesetzesentwurf rechtens und durchsetzbar? Ich freue mich auf Antworten. Einen schönen (Valentins-)Tag,
Fabian

Holllllalala! Ich glaube da wollte der Radiomoderator den Herren es einfach machen und die Mädels dazu bewegen am Valentinstag sich bereitwillig ein Baby in den Bauch setzten zu lassen. Denke nicht, dass irgendein Gesetzgeber der im Amt bleiben will ein solches Gesetz verabschieden wird… Keine Sorge. Glaube nicht, dass das Gesetz durchgeht. Außerdem hat der Gesetzgeber wahrscheinlich schon 10 bessere Ideen um an sein Geld zu kommen :wink:

Das sind viele Fragen auf einmal.

  1. Meines Wissens nach hat dieses „Gesetz“ noch nicht einmal den Status eines Gesetzesentwurfs (hab bisher nur gehört, dass verschiedene Politiker mal wieder einen solchen Vorschlag machen). Sollte tatsächlich ein Gesetzesentwurf bestehen, muss dieser erst mal im Bundestag debattiert werden (2 Lesungen). Abstimmungsverhalten je nach Wahlkampflage fraglich.
  2. Meine eigene Meinung: Natürlich gehört für unsere Gesellschaft die Kinderförderung zu einen der wichtigsten Zielen, aber sicher nicht durch höhere Abgaben für Kinderlose. Wenn es einmal so weit kommen würde, dass sich Paare für Kinder entscheiden, weil es „unterm Strich“ günstiger wird und nicht aus dem ureigensten Wunsch nach Kindern, gehört unser gesamten System auf den Mond.
  3. Ich denke, dass ein Gesetzesentwurf in dieser Form gar nicht Bestand haben kann, da sehe ich schon einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und zudem eine direkte Einflussnahme auf die freie Willensentscheidung. Allerdings wäre es wahrscheinlich kein Problem, die Sache andersherum aufzuziehen. „Alle“ zahlen höhere Abgaben und die mit Kindern bekommen einen Rabatt, weil sie durch die Kinder und deren spätere Beiträge zur Sozialversicherung bereits in Vorleistung getreten sind.
  4. Ob so ein Gesetz auch nach öffentlicher Diskussion durchsetzbar ist, kann man heutzutage kaum seriös beantworten. Ruckzuck macht einer der Politiker einen Rückzieher, wenn die Proteste zu groß werden und schon wird es nichts mit einer Mehrheit im Bundestag. Und ob dann das Bundesverfassungsgericht im Nachhinein dagegen entscheidet, weiß auch vorher niemand. Und hin und wieder gibt es auch Bundespräsidenten, die ein Gesetz nicht gleich unterschreiben (dazu gehört unser derzeitiger aber nicht).