Sozialamt/Krankenkasse

Hallo zusammen,

damit man meinen „Fall“ vielleicht besser versteht,nun eine ausführliche Erklärung meinerseits:

Ich bin 21 Jahre und seit knapp 2 Jahren Vollwaise.Mit dem Tod meines Vaters 2008, endete auch mein Versicherungsschutz, da ich ab dem Zeitpunkt nicht mehr familienversichert war.
Habe mich dann nicht weiter um die Angelegenheit gekümmert,so dass ich knapp 1 Jahr nicht versichert war.

Ich bin nun im 8 Monat schwanger und nun auch wieder freiwillig über die BKK versichert.Rückwirkend muss ich nun die Beiträge für das letzte Jahr bezahlen, da man ja in Deutschland nicht nicht versichert sein darf.

Lebe seit knapp 2 Monaten mit meinem Lebensgefährten zusammen, der noch verheiratet ist und eine 10 jährige Tochter hat, für die er auch jeden Monat Unterhalt bezahlt.
Wir leben in SEINER Eigentumswohnung,die aber zur Hälfte auch seiner Frau gehört.
Er ist voll berufstätig und sein Nettoeinkommen beläuft sich monatlich auf knapp 1800 Euro.
Ich hingegen, beziehe keine Leistungen, da der Antrag auf Arbeitslosengeld 2 abgelehnt wurde, mit der Begründung, das mein Freund zu viel verdienen würde.Habe auch keinen Anspruch auf Vollwaisenrente, da ich mich in keiner Ausbildung befinde oder Vollzeit arbeiten gehe.

Meine Frage nun:

Würde das Sozialamt den Mindesbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse übernehmen???

Oder kommt es wie bei der Arge auf das Einkommen meines Lebensgefährten an???

Es kann doch nicht sein, dass er für mich zahlen soll, nur weil wir zusammen wohnen?!?Er verdient vielleicht ganz gut aber trotzdem kann er es sich nicht leisten meine Krankenkasse zu übernehmen.

Bin ziemlich ratlos, da man mich bei der ARGE schon wie den letzten Dreck behandelt hat…

Was sind meine Möglichkeiten???

Lieben Gruß
lasol21

Hallo,

also wenn Sie mit dem Freund zusammen wohnen, ist das wie eine Lebensgemeinschaft. Auch wenn Sie einen anderen Wohnsitz hätten (gemeldet sind).
Es wird so angesehen, dass dort wo Sie die meiste Zeit verbringen der Wohnsitz ist.

Dem Amt ist das egal. Das Problem hatte ich mit meinem Freund auch. Wenn der genug verdient, fällt der Anspruch weg. Ausser Sie haben getrennte Wohnungen.

Sorry, aber glaube da haben Sie schlechte Karten.
Trotzdem viel Glück. Einfach weiter erkundigen.

Gruß Sina

Hallo Iasol21,

vorab schon einmal der Hinweis, das evtl. ein Anspruch auf Waisenrente bestehen könnte. Dazu müsste aber mehr Informationen vorhanden sein. Waisenrente kann bis zum 27. Lebensjahr gewährt werden. Bitte einmal überprüfen lassen.

Zu den Kosten für die Krankenkasse:

Das Sozialamt ist nur für die Kosten der Krankenkasse und auch für die Hilfe zum Lebensunterhalt bei Personen bis zum 15. Lebensjahr, weiterhin für Personen ab dem 65. Lebensjahr und für erwerbsunfähige Personen zuständig.

Du bist 21 Jahre alt und erwerbsfähig. Somit ist für Dich das JobCenter zuständig. Die Tatsache, dass Du seit 2 Monaten mit Deinem Lebensgefährten zusammen wohnst, ist für die Frage, ob Du Hilfe zum Lebensunterhalt und die Kosten für die Krankenkasse bekommst völlig irrelevant. Du kannst erst einmal 1 Jahr ! mit Deinem Freund zusammen wohnen, bevor Ihr eine Bedarfsgemeinschaft zusammen bildet. Ihr könnt Euch also erst einmal testen, ob die Beziehung überhaupt bestand hat. Siehe dazu ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.ph…

In dieser zeit (1 Jahr) hast Du vollen Anspruch auf Hartz IV und den Ausgleich der Kosten für die Krankenkasse durch das JobCenter.

Wenn Du dann nach einem Jahr eine Bedarfsgemeinschaft mit deinem Freund bildest und das Einkommen Deines Freundes zu hoch ist, dann ist es so, dass dieser auch die Krankenversicherung zahlen muss.

Wenn Du möchtest, kann ich Dir auch einige Schreiben für das JobCenter als Muster zusenden. Du kannst ja Verbindung mit mir aufnehmen, wenn Du möchtest. Dann besteht die Möglichkeit, dass ich Dir dann weiter helfen kann.

LG Jimmy

PS: meine Mail-Anschrift: [email protected]

Hallo,

danke für die Antwort, auch wenn diese nicht recht positiv ausfällt.
Aber ich kann das echt nicht verstehen, „nur“ weil er gut verdient, heißt das noch lange nicht, das er MEINE Sachen finanzieren kann.
Die Leute vom Amt ziehen ja auch nur den Unterhalt für sein Kind ab und was er monatlich für die Wohnung abbezahlt…und den Rest des Monats lebt man dann von Luft und Liebe???

Wenn dann mal irgendjemand hergeht und einen Untermietervertrag erstellt, steht dann der Hauptzoll vor der Tür und prüft, ob man sich selber finanziert und ob auf den Joghurtbechern auch Namensschilder sind!!!

Da könnte ich echt verzweifeln…

Hallo,

die Meinung kann ich verstehen. Ich fand es auch total doof. Was kann ein anderer, sozusagen Fremder dafür?
Warum muss der für mich aufkommen? Ziemlich frustrierend, ehrlich.

Aber denen ist egal, welche Ausgaben (Schulden, Verpflichtungen) er hat. Wie gesagt, die interessiert auch nicht, ob man einen anderen Wohnsitz hat.

Also beim Arbeitslosengeld ist das noch nicht so, da hat man 1 Jahr „Schonfrist“ aber bei Hartz IV wird es voll angerechnet. Kann auch sein, dass sie sowas mal prüfen, wenn man Gelder von denen bekommt.

Wir konnten deswegen auch erst zusammen ziehen, als ich endlich Arbeit hatte.

Ärger Dich nicht, sonst such eine andere Lösung. Zieh aus, auch wenn das nicht der eigene Wunsch ist. Aber dann bist Du unabhängig.

Drück die Daumen.

Hallo lasol21,
leider bin ich für Ihren Fall kein Experte. Meine Kenntnisse beschränken sich auf „Bewerbungsstrategien“.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-D. Kilz

Es tut mir leid, aber das ist nicht mein Fachgebiet. Deshalb kann ich die Frage nicht beantworten. Dennoch beste Grüße,
Helga Wachtmeister

Hallo, an Deiner Stelle wende Dich an den VdK-Sozialverband.(Telefonbuch oder www.vdk-bawue.de
für Baden-Wuerttemberg) diese Einrichtung gibt
unentgeltlich Auskunft für Soziale Fragen.
VdK gibts Deutschlandweit. G Reinhrd

Hallo, das ist aber eine mißliche Lage… erst mal, geh schnell zu einer Beratung in deiner Stadt, es gibt die für Arbeitslose von den verschiedenen Organisationen (googeln!)Dann gibt es den Leitfaden AlgII/Sozialhilfe von Tacheles e.V. das ist sehr übersichtlich… wenn dein Freund nicht der Vater des Kindes ist, hast du gute Chancen auf Geld vom Staat, weil ihr dann nicht unbedingt eine Bedarfsgemeinschaft darstellt, das kannst du glaubwürdig vertreten. Falls er der Vater ist, ist er sowieso unterhaltspflichtig, sowohl dem Kind als auch dir gegenüber, dann wird es schwierig, wenn ihr zusammen wohnt, das ist dann eben eine Lebensgemeinschaft… das ist ein sehr komplexes Thema, da müsst ihr euch einarbeiten, ich empfehle dringendst Beratung vor Ort!
Alles Liebe und viel Spaß mit dem neuen Erdenbürger! Nicole

Hallo lasol,

dass ist wirklich so, dass eigentlich dein Freund zahlen müsste.
Am Besten gehst du einmal zu einer Krankenkasse und lässt dich beraten.
Eine andere Möglichkeit wäre auch einmal zu profamila zu gehen, da ja eine Schwangerschaft besteht. Die werden solche Situationen vielleicht kennen und wissen wer zahlen müsste.
Ich bin nicht sicher ob eine Familien versicherung möglich ist wenn man in einer Eheänlichen Gemeinschaft lebt.
Güße Claudia

hallo lasol21…
deine/eure situation ist wirklich nicht leicht. ich denke aber dass dein fall in unserem rechtssystem in die kategorie „eheähnliche gemeinschaft“ fällt da ihr zusammen wohnt bzw lebt. genaueres kann ich dir leider nicht sagen da es ziemlich speziell ist.
hast du mal bei einem sozialberater in deinem ort gefragt? evtl kannst du dort etwas erreichen?
sorry dass ich nicht weiter helfen kann. ich drück euch ganz doll die daumen.

lg rufind

Hallo lasol21,

suche dir am besten eine Arbeitslosenberatung oder
einen entsprechenden Verein in deiner Stadt und
schildere ihnen die Lage ausführlich.

( aRBEITSLOSENVERBAND DEUTSCHLAND e:v)


http://www.arbeitslosen-telefonhilfe.de/frameset.html
0800 111 0 444
kostenlos für Hamburg Telefonische Beratung
Mo - Fr
9.00 bis 21.00 Uhr

Persönliche Beratung
Mo - Do
Fr 9.00 bis 17.15 Uhr
9.00 bis 14.00 Uhr

040 / 22 75 74 73
für die anderen Bundesländer

Beratungszentrum Humboldt-Campus
Humboldtstraße 58
22083 Hamburg

Fax. 040 / 22 75 74 778

[email protected]

dAS problem ist ,dass du nicht angegeben hast in
welcher Stadt Deutschlands du lebst - SO kann man
auch nicht wissen ob es in deinem Umfeld solche
Möglichkeiten gibt.

iCH habe heute auch ein paar webseiten abgesucht ,was
arbeitslose und ihr recht betrifft und da auch nicht
das passende gefunden für dein Problem.

Ich habe vor , zu einer entsprechenden Beratung in
Berlin zu gehen und denen mal dein Problem zu
schildern.

ich antworte dir sobald ich von denen eine antwort
gekriegt habe.
Bitte antworte ,falls dieser vorschlag nicht geklappt
haben sollte.

Hallo zusammen,

damit man meinen „Fall“ vielleicht besser versteht,nun

eine

ausführliche Erklärung meinerseits:

Ich bin 21 Jahre und seit knapp 2 Jahren Vollwaise.Mit

dem Tod

meines Vaters 2008, endete auch mein

Versicherungsschutz, da

ich ab dem Zeitpunkt nicht mehr familienversichert

war.

Habe mich dann nicht weiter um die Angelegenheit

gekümmert,so

dass ich knapp 1 Jahr nicht versichert war.

Ich bin nun im 8 Monat schwanger und nun auch wieder
freiwillig über die BKK versichert.Rückwirkend muss

ich nun

die Beiträge für das letzte Jahr bezahlen, da man ja

in

Deutschland nicht nicht versichert sein darf.

Lebe seit knapp 2 Monaten mit meinem Lebensgefährten

zusammen,

der noch verheiratet ist und eine 10 jährige Tochter

hat, für

die er auch jeden Monat Unterhalt bezahlt.
Wir leben in SEINER Eigentumswohnung,die aber zur

Hälfte auch

seiner Frau gehört.
Er ist voll berufstätig und sein Nettoeinkommen

beläuft sich

monatlich auf knapp 1800 Euro.
Ich hingegen, beziehe keine Leistungen, da der Antrag

auf

Arbeitslosengeld 2 abgelehnt wurde, mit der

Begründung, das

mein Freund zu viel verdienen würde.Habe auch keinen

Anspruch

auf Vollwaisenrente, da ich mich in keiner Ausbildung

befinde

oder Vollzeit arbeiten gehe.

Meine Frage nun:

Würde das Sozialamt den Mindesbeitrag der gesetzlichen
Krankenkasse übernehmen???

Oder kommt es wie bei der Arge auf das Einkommen

meines

Lebensgefährten an???

Es kann doch nicht sein, dass er für mich zahlen soll,

nur

weil wir zusammen wohnen?!?Er verdient vielleicht ganz

gut

aber trotzdem kann er es sich nicht leisten meine

Krankenkasse

zu übernehmen.

Bin ziemlich ratlos, da man mich bei der ARGE schon

wie den

letzten Dreck behandelt hat…

Was sind meine Möglichkeiten???

Lieben Gruß
lasol21

Hallo,

ich kann ich leider nicht weiterhelfen und bitte um Verständnis.

Beste Grüße
Andreas Kiechle