Sozialamt verlangt Orginale - droht mi Kürzung wegen mangelnder Mitwirkungspflicht

Hallo liebe Community,
das hiesige Sozialamt hat beim Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt, und forderte von mir die Übersendung einer Orginalschweigepflichtentbindung (Vordruck vom Sozialamt) sowie ORginale der medinzischen Unterlagen und droht mir ansonsten wegen mangelnder Mitwirkunspflicht die Sozialhilfe zu streichen. Ich habe die Schweigepflichtentbindung und die mediznischen Unterlagen direkt an den Rentenversicherungsträger gemailt bzw. die Schweigepflichtentbindung mit dem Zusatz „gilt nicht für das Sozialamt, sondern nur für den Rentenversicherungsträger) an das Sozialamt gefaxt. Das akzeptiert das Sozialamt nicht und verlangt die Orginale der medinzischen Unterlagen sowie die Schweigepflichtentbindung ohne den o.g. Zusatz im ORginal. Dieses verweigerte ich, da das Sozialamt meines Wissens er kein Einblick in die medinzischen Unterlagen einholen darf, sondern lediglich das ERgebnis der Rentenprüfung durch den Rentenversicherungsträgers erhält. Dieses bestätigte mir auch der Rententräger. Das Sozialamt jedoch verlangt weiter die Schweigepflichtentbindung im Orginal sowie die mednzischen Unterlagen, um damit an meine Ärze heranzutreten, obwohl hierbei lediglich der Rententräger die Erlaubnis hat. Das Sozialamz hat bereits vor 6 Wochen versucht ohne entsprechende Entbindung an medinzischen Unterlagen bei meinen Ärzten heranzukommen, was erfolglos war. Ich habe jedoch die mediznischen Unterlagen sowie die entsprechende Schweigepflichtentbindung direkt an den Rententräger übermittelt, was das Sozialamt nicht passt, so daß mir das Sozialamt nun die Sozialhilfe gem. § 60 SGB II wegen mangelnder Mitwirkungspflicht vollständig gestrichen hat, obwohl ich ja eine Entbindung deren geben wollte, jedoch mit dem o.g. Hinweis, daß das Sozialamt damit nich berechtigt ist, die medinzischen Unterlagen einzuholen, sondern nur der Rententräger. Dieses ist auch mit dem Rententräger zu abgesprochen worden. Das Sozialamt benutzt wohl mit dem Drucmittel der Kürzung der Sozialhilfe widerrechtlich an meine medinzischen Unterlagen zukommen, da auf dem Vordruck auch steht " das Sozialamt darf die mediznischen Unterlagen bei meinen Ärzten abfragen“, was ich jedoch verweigerte, jedoch ggü dem Rententräger meine Ärzte von der Schweigepflicht entbunden habe.
Nun zu meiner Frage: Kennt jemand eine Rechtsgrundlage, auf das sich das Sozialamt berufen kann bzw. was kann ich machen, daß das Sozialamt wieder zahlt.
Ich bin nach einem Autounfall seit 2 Jahren schwerstbehindert und bin lt. MDK vollständig arbeitsunfähig

Wende Dich am besten an einen Anwalt. Rechtsberatung per Forum halte ich für keine verbindliche Methode.

Stimme zu: Ab zum Anwalt!
Das ist komplex und wenn man sich mit dem Sozialamt rumschlägt, empfehle ich dringend einen Anwalt. Insbesondere da offenbar die Sozialhilfe aktuell nicht gezahlt wird und schnelles Handeln erforderlich ist.

Hallo

Bei einem strittigen Fall müssen sie meiner Meinung nach die Zahlungen vorläufig bewilligen. Sie können jemanden nicht verhungern lassen, weil der anderer Meinung ist als sie.

Ob das Sozialamt ein Recht auf Entbindung der Schweigepflicht hat, weiß ich nicht, würde ich aber bezweifeln. Wozu brauchen die denn die medizinischen Unterlagen? Eine einfache Krankmeldung müsste denen ausreichen. Das Sozialamt muss natürlich wissen, ob du arbeitsfähig bist oder nicht, denn wenn ja, dann müsstest du zum Jobcenter. Ob du aber arbeitsfähig bist, das bestimmt der Arzt.

Du scheinst denen ja auch immer zeitnah mitgeteilt zu haben, dass und inwiefern du mitwirkst.

Ich würde auch zum Gang zum Anwalt raten. Hier könnte man einen suchen, der für Sozialrecht zuständig ist:
http://www.my-sozialberatung.de/adressen/@@suche

Viele Grüße

das widerspricht aber der Forderung des Sozialamtes.

Man stellt Antrag, weil man selbst davon überzeugt ist, diese Person kann nicht mehr arbeiten, soll deshalb Rente bekommen.
Man will den Fall los sein, anderer Kostenträger soll zahlen. Gut so und normal.
Aber ob das der Fall sein wird bestimmt nur die Rentenversichung , sie fordert ggf. medizinische Unterlagen an.