Sozialarbeit

Hallo,

Mein Freund arbeitet seit ca drei Wochen in einer ABM Maßnahme ganz
alleine in einem Jugendtreff (kirchlich). Er soll den Jugendtreff von
1 x die Woche Disco - Sauff - Excesse erweitern in 2-3 mal Disco
Sauuffexcesse in einer Art „Räuberhöhle“ im Keller (alles feucht und
moderich) des Gemeindehauses.
Mein Freund möchte als Diplomphilosoph nicht hinter der Theke stehen und zukucken wie sich die Jugendlichen die Birne vollaufen lassen,
sondern möchte ein kreatives Prgramm anbieten.
Meine Fragen:
Muß mein Freund machen was der Pfarrer sagt?
Kann mein Freund sich Unterstützung holen, wenn ja, wo??
Wie sind z.B. die Bedingungen bei Zivildienstleistenden, oder
Praktikanten? Wer muß das beantragen?
Ist das überhaupt zumutbar Jugendlichen diesen feuchten Räume
anzubieten? (Das Gemeindehaus ist riesengroß, oben sind noch zwei
Stockwerke, die meistens leerstehen!)
Der absolute Gipfel: Mein Freund hat dort weder ein eigenes Büro,
noch ein Telefon!
Er soll an einem Tisch in einer ungenutzten kleinen Bibliothek (kleiner Raum mit ein paar Regalen und gestapelten Büchern)sitzen
und mit seinem eignen Handy telefonieren!

Was sagt Ihr dazu??
Ist das normal??
Kennt ihr auch solche Zustände?
Was kann man dagegen tun??
Wie kann man den Alkoholkonsum einschränken, ohne ihn gleich zu verbieten? (Pfarrer meint, wenn mans verbietet, kommt keiner mehr!)

Für Antworten dankbar
Ilona

Hi Ilona,

der Pfarrer der Kirchengemeinde hat Recht.
Wenn ich Kontakt zu einer Gruppe herstellen will, um auf sie einzuwirken, muß ich einen Weg finden, um an sie heran zu kommen.
Jugendliche erreicht man heute doch nur noch über das Freizeitangebot Disco mit allen Facetten (auch „saufen“). So ist unsere Fun-Generation.
Diesen Job muß jemand machen. Die eigentliche Missionsarbeit behält sich der Pfarrer vor. Ist doch voll in Ordnung, oder?

Dass dein Freund die „Drecks“-Arbeit machen muß, liegt daran, dass es sich um eine ABM-Stelle handelt, die scheinbar extra hierfür eingerichtet worden ist.
Er wußte also im Vorstellungsgespräch, was auf ihn zukommt. Wenn er sich dafür zu schade ist, sollte er kündigen und einen anderen adäquaten Job suchen.
Auch die Umgebung und die Gestaltung des Arbeitsplatzes ist Sache des Arbeitgebers. Wenn die Gegebenheiten vor Ort so sind, muß man das Beste daraus machen. Für eine befristete ABM-Stelle wird niemand ein klimatisiertes Büro mit Chefsessel einrichten.

Gruß,
Francesco

Hallö,

da hier aber der Verdacht aufkommen kann, dass der Pfarrer eine billige Arbeitskraft tatsächlich zur „Drecksarbeit“ nutzt und der ABM-Nehmer scheinbar mit der Situation gar nicht zufrieden ist, sollte dieser zum Arbeitsamt gehen und dem zuständigen Sachbearbeiter (i.d.R. ist das der/die zuständige Arbeitsvermittler/-in) und die Situation und die Zustände dalegen. ABM-Massnahmen sind mit ziemlich strengen Auflagen verbunden. Zwar gehört das Getränke-ausschenken zum Job eines jeden Sozialarbeiters, der in einem Klub arbeitet, aber die Zustände, die geschildert sind, dürften schon ausreichen, um die Massnahme zu streichen bzw. der Pfarrei die Auflagen und das Ziel einer ABM wie dieser nahezulegen.

CIAo
Reiko

Hi Reiko,

gehen wir einmal davon aus, dass die hier gegebene Darstellung emotional stark gefärbt ist. Wenn man die Schilderung auf den sachlichen Kern zurück führt, sieht es schon anders aus.
Ich kann es mir kaum vorstellen, dass ein Kirchenmann in seinen Räumen ein „Sodom und Gomorrah“ zulassen würde.
Sicher ist es fragwürdig, dass in solchen Einrichtungen überhaupt Alkoholkonsum erlaubt ist. Aber gerade deswegen sollten wir es zunächst nicht ausschließen, dass die Kirchengemeinde ein Konzept für diese Art „Jugendarbeit“ hat und bestimmte Zwecke und Ziele verfolgt.
Die Organisation von Jugendveranstaltungen wie Disco u.ä. gehört im Kern zur Tätigkeit eines Sozialarbeiters und damit auch der Ausschank von Getränken. Das hast du ja auch schon betont.

Ich glaube auch, dass jeder Sozialarbeiter Frust empfindet, wenn er solche niederen Arbeiten verrichten muß. Er hat ja nicht umsonst ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

Diese Realität trifft dann auch noch mit dem Frust zusammen, keinen adäquaten Arbeitsplatz zu besetzen, sondern auf einer ABM-Stelle, die für max. ein Jahr befristet ist, herumrutschen zu müssen.

Daher glaube ich kaum, dass es Zweck hat, das Arbeitsamt wegen Mißbrauchs einzuschalten. Das geht ins Leere.

Eine Verbesserung der Arbeitssituation wäre zu erreichen, wenn der junge Mann seinen Job gut macht, von seinem Arbeitgeber Anerkennung erfährt und sich dann in einer Position befindet, aus der heraus er dem Pfarrer Vorschläge machen kann, die sich auf die Jugendarbeit konkret und auf seinen Arbeitsplatz beziehen. Das wäre der richtige Weg. Nicht immer herummotzen! Es besser machen!

Gruß,
Francesco

Hallö Francesco,

ich stimme Dir natürlich in fast allen Punkten zu, nur in einem nicht: der Zweck eines Eingreifens des Arbeitsamtes. Denn einer ABM, deren Projekt u.a. von mir geleitet wurde, wurde nach einem Jahr die komplette Förderungen gestrichen, da weder das Ziel dieser Massnahme erreicht wurde (nicht erreicht werden konnte), noch die vom Arbeitsamt verlangten Bedingungen und Voraussetzungen durch den Betrieb, der diese ABM-Massnahme zur Verfügung gestellt bekam, gewährleistet wurde. Verursacher der Prüfung und der folgenden Einstellung dieser Massnahme waren ich sowie zwei weitere Mitarbeiter des Projektes. Also möglich ist es…:wink:

Schönes WE

CIAo
Reiko