Sozialbeiträge während der Elternzeit

Hallo zusammen,

eine weitere Frage zum Elterngeld.

Wenn eine junge Mutter, vorher im Angestellenverhältnis tätig, Elterngeld bezieht, wer bezahlt in dieser Zeit dann die Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherung weiter? Müssen diese noch von dem Elterngeld abgezogen werden?Weiter heißt es, dass bei der Rentenversicherung die Erziehungsjahre anerkannt werden. Was genau bedeutet das? Von welcher Einzahlungssumme wird dann ausgegangen?

Danke für Infos,
Gruß

Blumenschein

Hallo Blumenschein,
während der Elternzeit sind keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Für diese Zeit ist man in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei versichert.
Die Erziehungszeiten für ein Kind werden rententechnisch einem Elternteil zugerechnet - meist der Mutter. Es kann aber auch per Antrag auf den Vater übertragen werden. Gehen wir mal davon aus, dass kein Antrag gestellt wurde, dann gilt die Erziehungszeit der Mutter als Beitragszeit und zwar mit dem durchschnittlichen Einkommen in Deutschland. Grob gesagt bekommt man für ein Jahr einen Rentenpunkt.
Ich hoffe das hilft weiter.

Hallo!

Während der Elternzeit fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an bzw. keine KK-Beiträge, wenn man vorher in der GKV pflichtversichert war.

In der Rentenversicherung wir der Durchschnittsverdient aller deutschen Bürge genommen und angerechnet.