Hallo zusammen,
eine weitere Frage zum Elterngeld.
Wenn eine junge Mutter, vorher im Angestellenverhältnis tätig, Elterngeld bezieht, wer bezahlt in dieser Zeit dann die Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge für die Sozialversicherung weiter? Müssen diese noch von dem Elterngeld abgezogen werden?Weiter heißt es, dass bei der Rentenversicherung die Erziehungsjahre anerkannt werden. Was genau bedeutet das? Von welcher Einzahlungssumme wird dann ausgegangen?
Danke für Infos,
Gruß
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Blumenschein